Evoziert!
Beispiele ausgehebelten Bürgerwillens.
12. Bahrio68
Bürgerbegehren zur Innhofbebauung ausgehebelt - 16. Mai 2017:
Am Montag angemeldet - am Dienstag vom Senat evoziert:
"Im März winken SPD und Grüne im Altonaer Planungsausschuss einen Planentwurf durch, der den Vorstellungen des Investors mit bis zu fünfgeschossigen Häusern entspricht. Deshalb reichten die Anwohner am Montag vergangener Woche beim Bezirksamt Altona ein Bürgerbegehren dagegen ein, in dem sie eine angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen einfordern. Schon am Dienstag postwendend die 'Antwort' des Senats: Das Bezirksamt wird angewiesen, den B-Plan 'zügig und mit Priorität durchzuführen', um einem drohenden Bürgerentscheid zuvorzukommen. Die Wünsche der Anwohner brauchen dann nicht mehr berücksichtigt werden."
Quelle: Elbe Wochenblatt vom 24.05.17 | Mehr zum Thema hier
11. Kleingärten
Senat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig - 14. September 2016:
In Eimsbüttel wurde ein regulär angemeldetes Bürgerbegehren zum Erhalt von Kleingärten ausgehebelt:
"Der Senat begründet in seiner Mitteilung die Unzulässigkeit des Eimsbütteler Bürgerbegehrens gegen den Wohnungsbau mit den Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung. Ein Bürgerbegehren habe die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung, dieser könne sich aber nicht über Senatsbeschlüsse hinwegsetzen. Im Gegenteil: Sie sei daran gebunden. Deshalb sei ein Bürgerbegehren unzulässig, da der Senat den Bezirk angewiesen habe, den Wohnungsbau zu priorisieren.
[...]
Von Evozieren könne indes keine Rede sein, sagt Amtsleiter Sevecke. Dafür müsste der Senat den Plan selbst vorantreiben, hier habe er den Bezirk aber nur angewiesen, im Senatssinn zu agieren."
10. "Spritzenplatz bleibt!"
Vorhersage im Abendblatt - 4. November 2015:
Axel Tiedemann schreibt unter dem Titel: "Bürgerentscheide entscheiden nichts
... wenn die Behörden nicht wollen. Auch jetzt in Ottensen?":
"Schon wieder Ottensen, schon wieder ein Bürgerbegehren, und schon wieder wird es wohl bei den Bürgern am Ende nur Frust geben.
[...]
Man muss kein Hellseher sein, um die Prognose zu wagen, dass auch dieser Entscheid viel Zustimmung beim Bürger erfahren wird und dann am Ende doch wieder in der Versenkung verschwindet. Das liegt an einem grundsätzlichen Fehler bei der direkten Demokratie in Hamburger Bezirken: Bürgerbegehren haben im Prinzip dieselbe Wirkung wie der Beschluss einer Bezirksversammlung. Das verspricht viel Macht. Doch tatsächlich können die Senatsbehörden solche Beschlüsse der kommunalen Gremien auch einfach wieder kippen."
Hamburger Abendblatt vom 04.11.15
Ergänzung, 10. Oktober 2018
Das Bürgerbegehren wurde nicht dirket vom Senat evoziert. Die Bezirksversammlung hat das Anliegen durch Beitritt zu einem eigenen Beschluss gemacht.
In diesem Falle, will die Bezirksversammlung sich nicht an den eignen Beschluss halten und sagt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSW) sie an der Umsetzung hindere , da sie anweisen würde, dass "der Bebauungsplan solle Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung .. aufweisen" solle. Dies käme einer höheren Bebauung gleich – die auch der Investor wünscht.
Die BSW ist eine übergeordnete Behörde, die zur Stadt, nicht zum Bezirk gehört. Insofern könnte man sagen, dass auch diese Anweisung eine Evokation darstellt.
9. Zeise 2 - "Platz zum Wohnen"
gewinnt Bürgerentscheid und verliert doch - 2. Oktober 2015:
Die Frage der Initiative lautete: "Sind Sie für den Bau von Wohnungen auf dem Parkplatz der Zeisehallen (Ecke Friedensalle / Behringstraße) und für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Ottensen 49, d.h. für eine Ausweisung des Parkplatzes als allgemeines Wohngebiet?"
Mit 75 % Zustimmung wurde dieser Bürgerentscheid gewonnen.
"Damit hat die Initiative allerdings längst noch nicht ihr Ziel erreicht. In Hamburg gilt das Konsensprinzip, sollte nur eine Behörde ihr Veto einlegen, wäre das Vorhaben schon gescheitert. Ein Vorgang, den die Stadtentwicklungsbehörde in Ottensen gerade erst praktiziert hat. Den von der Bezirkspolitik gewollten neuen Bebauungsplan zur Erhaltung des Spritzenplatzes in Ottensen hatte sie schlicht abgelehnt. Da es sowohl in der Bürgerschaft als auch in der Bezirksversammlung sogar eine Mehrheit für den Bürobau gibt, dürfte eine ähnliche Entscheidung für den Zeise-Parkplatz jetzt mehr als wahrscheinlich sein."
Hamburger Abendblatt vom 05.10.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
8. "Kahlschlag stoppen"
Steilshoop - 25. August 2015:
"Die Initiative 'Kahlschlag stoppen' will die umstrittenen 52 Bäume in der Steilshooper Mitte mit einem Bürgerbegehren retten. Zur Abstimmung angemeldet und vom Amt bereits zugelassen wurde die Frage: 'Sind Sie gegen die Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund im Rahmen der Umgestaltung des Steilshooper Zentrums?'"
"Ein Sieg der Baumretter würde den Streit freilich nicht entscheiden: Der Senat könnte das Votum des Bezirks kassieren und das Konzept für die Mittelachse trotzdem ohne Änderungen umsetzen."
Hamburger Abendblatt vom 25.08.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
"Das Bezirksamt Wandsbek prüft, ob es das bereits für zulässig erklärte Bürgerbegehren zum Erhalt der Steilshooper Bäume wieder einkassieren kann. Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff (SPD) erklärte, dass die Zulässigkeit 'möglicherweise nicht gründlich genug geprüft' worden sei. Es sei ein Senatsbeschluss 'aufgetaucht', der 'möglicherweise die gesamte Baumaßnahme abdeckt.' Dann wäre der Bezirk nicht mehr zuständig und das Bürgerbegehren fälschlich für zulässig erklärt worden."
Hamburger Abendblatt vom 08.09.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
7. Zeise-Parkplatz, Ottensen
Evokation wird angekündigt - 17. März 2015:
Noch bevor die 8064 abgegebenen Stimmen zum Bürgerbegehren auf Gültigkeit geprüft worden sind, vermuten Bezirkspolitiker wie CDU-Fraktionschef Uwe Szczesny oder auch Grünen-Fraktionschefin Gesche Boehlich im Hamburger Abendblatt: "Sollte es bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen den Bürokomplex geben, werde der Senat die Entscheidung daher wohl an sich ziehen".
"Tatsächlich hat ein etwa 150.000 Euro teurer Bürgerentscheid auf Bezirksebene in Hamburg nur soviel Wirkung wie der Beschluss einer Bezirksversammlung. Und auch dabei hat der Senat immer das letzte Wort, wenn er andere Pläne verfolgt."
Hamburger Abendblatt vom 18.03.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
6. Pergolen-Viertel
Barmbek - 16. März 2015:
Das Bürgerbegehren "Eden für jeden" wird 2013 vom Senat übergangen. Jetzt entscheidet das Hamburgische Oberverwaltungsgericht: Die Bezirksversammlung kann trotz Bürgerbegehrens über Bebauungsplan "Pergolenviertel" entscheiden.
Zwei Wochen nach Anmeldung des Bürgerbegehrens wies die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau das Bezirksamt Hamburg-Nord an, „das eingeleitete Bebauungsplanverfahren ... auf der Grundlage des Funktionsplans ... zügig und mit Priorität durchzuführen ...“.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erklärte daraufhin das Bürgerbegehren für unzulässig: die Bezirksversammlung sei an „sonstige Entscheidungen“ des Senats gebunden und nicht befugt, hiervon abweichende Beschlüsse zu fassen. Ein dem Petitum des Bürgerbegehrens entsprechender Beschluss würde die Grenzen des Entscheidungsrechts überschreiten, da er inhaltlich der Entscheidung der Senatskommission widerspreche.
Pressemeldung des Verwaltungsgerichts, 16.03.15 | Zum Urteil
5. Elisa in Hamm
Bürgerwille zählt nicht - 10. März 2015:
Die historische Wohnanlage wird trotz Protesten, runden Tischen, Klagen und einer Unterschriftenaktion abgerissen. Auch hatten sich die Architektenkammer, die Kurt-Schumacher-Gesellschaft und der Denkmalrat für den Erhalt der Häuser ausgesprochen.
Siehe z.B. taz, 11.03.15 | Zur Initiative "Elisa bleibt!"
4. Tre Castagne
in Eppendorf - 6. März 2015:
Im Morgengrauen werden drei Eichen gefällt. Am Tag zuvor erfolgte bereits der Abriss der kleinen Häuser des historischen Kerns Eppendorfs.
Die Initiative Wir-sind-Eppendorf hatte zuvor ca. 5.500 Unterschriften gegen den Abriss der alten Gebäude und die Fällung der Kastanien gesammelt.
236 Jahre Stadtgeschichte und drei sehr geschätzte, das Viertel prägende Bäume wurden einfach zerstört.
mopo, 05.03.15 | mopo, 06.03.15 | Zur Initiative "Wir sind Eppendorf"
3. Macht der Bezirksversammlung in Frage gestellt
Hamburger Abendblatt vom 7. Februar 2015:
"Was zählt der Bürgerwille? [...] Wenn schon die Bezirksversammlung sich für Zebrastreifen und Warnlichter einsetze, sagt die Mutter von zwei Kindern, und dennoch nichts geschehe, dann zweifle sie schon an den demokratischen Prinzipien. ..." (zum vollständigen Artikel hier)
2. Wenn die Behörde nicht will
Im Hamburger Abendblatt war am 08.10.2014 zu lesen:
[In Altona-Altstadt wurde - weil Ikea kam -] "hastig eine Anwohnerparkzone ausgewiesen.
Mit abstrusen Folgen, weil sie viel zu klein ist: Anwohner bekommen keine Parkberechtigung – obwohl sie mitten in der Zone wohnen. In dem ausgewiesenen Areal sind daher Parkplätze frei, wenig weiter ist alles zugeparkt. Und der Parkdruck durch Ikea ist ausgeblieben, weil die Kunden zu Fuß kommen. 'Irrsinn' sei das, heißt es bei allen Fraktionen der Bezirksversammlung. Doch Innen- und Verkehrsbehörde zeigen sich stur. Die Zone bleibt – obwohl vor Ort sie keiner will."