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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
"Bürgerwillen verbindlich machen!"
„Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfiehlt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?“
Der Bürgerentscheid
Das Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" ist am
26. Juni 2014 zustandegekommen. (Heißt: es wurde gewonnen.)
Da alle Parteien - mit Ausnahme Die Linke - dem Bürgerbegehren nicht zugestimmt hatten und wir nicht bereit sind, von unserer Forderung abzuweichen, kam es zu einem Bürgerentscheid.
Der Bürgerentscheid wurde in den Herbstferien 2014 durchgeführt. Wahltag war der letzte Ferientag, Freitag.
Trotz der vielen Steine im Wege, wurde der Bürgerentscheid gewonnen!
Es war knapp - aber gewonnen haben wir doch. Die Stichfrage war letztendlich entscheidend:
55,66 % der gültigen Stimmen sind eindeutig für unseren Vorschlag, den Bürgerwillen verbindlich zu machen, in dem die Einheitsgemeinde Hamburg aufgelöst wird.
Zum vollständigen Auszählungs-Ergebnis: mehr >>
"Nach der Auszählung ergibt sich folgendes Ergebnis:
Abstimmungsberechtigte insgesamt: 197.971
Abstimmende insgesamt: 35.914 (18,14 %)
Per Brief Abstimmende: 35.579 (17,97 %)
Vorlage des Bürgerbegehrens:
Gültige Stimmen 35.404
Ungültige Stimmen 510
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 23.249 (65,67 %)
NEIN 12.155 (34,33 %)
Vorlage der Bezirksversammlung Altona:
Gültige Stimmen 35.051
Ungültige Stimmen 863
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 24.979 (71,26 %)
NEIN 10.072 (28,74 %)
Damit ist im Gesamtergebnis die Vorlage des Bürgerbegehrens “Bürgerwille verbindlich machen“ angenommen.
Eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen hat gleichermaßen die Vorlage der Bezirksversammlung Altona angenommen.
Damit wurde die Auszählung der Stichfrage erforderlich
Auszählung der Stichfrage:
Gültige Stimmen 34.968
Ungültige Stimmen 946
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Vorlage der Bürgerinitiative 19.464 (55,66 %)
Vorlage der Bezirksversammlung 15.504 (44,34 %)
27. Oktober 2014 13:45 Uhr"
Zum vollständigen Text als PDF
Mit dem Bürgerentscheid fordern wir,
dass Beschlüsse der Bezirksversammlung verbindlich werden. Und das werden sie nur, wenn die Hamburgische Verfassung geändert wird. Wird die Verfassung nicht geändert - bleibt es bei der sogenannten "Einheitsgemeinde" - kann der Senat weiterhin alle Beschlüsse von den Bezirken ändern, aufheben oder ignorien.
Bezirksversammlungen können nur über bezirkliche Belange entscheiden - nicht über die Abschaffung des Flughafens, die Elbvertiefung oder den Rückkauf der Stromnetze.
Genaueres muss ein noch zu erarbeitendes Gesetz regeln.
Nur wenn die Beschlüsse von Bezirksversammlungen verbindlich sind, sind auch Bürgerentscheide verbindlich, denn Bürgerentscheide kommen einem Beschluss der Bezirksversammlung gleich.
Bürgerentscheide sind wichtig!
Diese (und Volksentscheide) stellen das einzige Korrektiv nach Wahlen dar.
Fühlen sich doch viele Politiker, sind sie erst einmal gewählt, in ihren Entscheidungen weder an ihre Versprechen noch an den Bürgerwillen gebunden. Selbst Koalitionsverträge werden schon einmal vergessen. Beispiel: Gründerzeithäuser Breite Straße (siehe).
Mit verbindlichen Bürgerentscheiden, können wir Bürgerinnen und Bürger dem etwas entgegensetzen.
Die ablehnenden Fraktionen und Gruppen
forderten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von SPD, CDU, Grüne und FDP zu dem Bürgerentscheid „Bürgerwillen verbindlich machen!“, dass eine Einmischung der Bürgerinnen und Bürger „stets eine der entscheidenden Grundlagen für sachgerechte Entscheidungen darstellen muss“. Die Politik müsse die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Und „dies geht nur, wenn die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Gehör finden und diese direkt etwas bewegen können“.
Von Verbindlichkeit des Bürgerwillens ist nichts zu lesen.
Das was die SPD, CDU, Grüne und FDP in ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern, bedeutet mehr Macht für sie mit zugleich weniger Einflussmöglichkeiten für uns Bürger.
Gerade im Baurecht würden die regierenden Parteien schalten und walten wie sie wollen - Zurückdrängung der Vetorechte der Fachbehörden in der Bauleitplanung wird da gefordert. Die Fachbehörde könnte also nicht mehr kontrollieren, was hinter verschlossenen Türen im Bauausschuss beschlossen wird. Und wird ein Bürgerentscheid gewonnen, würde dieses Bauvorhaben ratzfatz zu einer gesamtstädtischen Bedeutung erklärt werden - und der Bürgerentscheid wieder vom Senat evoziert werden können.
Denn die Einheitsgemeinde soll nach ihrem Willen nicht angetastet werden ...
Das Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!"
„Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfiehlt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?“
Das Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" ist zustande gekommen!
Nach vorheriger Zusage und Dementi haben wir es am 26. Juni geschafft! (siehe Chronik )
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verpflichen in Hamburg lediglich die Bezirksämter, dem Senat und seinen Fachbehörden deren Inhalt als Empfehlungen für Entscheidungen und Gesetzesinitiativen zu geben.
Dies ist eine Folge der in Hamburg bestehenden Gesetzgebung, nach der die Bezirksversammlungen - genau wie Bürgerentscheide - lediglich eine beratende Funktion haben. Dies wird verwaltungsrechtlich als „Einheitsgemeinde“ bezeichnet.
In Altona wurden dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen
ausgehebelt bzw. evoziert. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, des Buchenhofwaldes und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.
Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog.
Neuen Mitte Altona oder Ikea.
Das Altonaer Bürgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen!“ fordert deshalb Senat und Bürgerschaft auf, die Hamburger Verfassung so zu ändern, dass die Einheitsgemeinde aufgehoben wird.
Bürgerentscheide und Beschlüsse der Bezirksversammlung können dadurch verbindlich werden.
Wie geht es weiter?
Wir warten noch immer auf eine Reaktion von Senat und Bürgerschaft ...
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