Aufbruch! Für kommunale Rechte in Hamburg.
Warum fordern wird das?
Die Bezirke in Hamburg haben keine kommunalen Rechte, denn Hamburg ist eine "Einheitsgemeinde"*. Dies ist seit 1937 als Gesetz in der Hamburger Verfassung verankert.
Mit Wahlen zu den Bezirksversammlungen werden nur Verwaltungsausschüsse gewählt – keine Parlamente.
Die „Beschlüsse“ der Bezirksversammlungen und Behörden sind keine Beschlüsse im eigentlichen Wortsinn, denn sie haben nur empfehlenden Charakter. Wenn eine Bezirksversammlung etwas beschließt, kann der Senat oder eine Fachbehörde, diesen „Beschluss“ ändern oder gar ignorieren.
So können auch Bürgerbegehren und sogar gewonnene Bürgerentscheide übergangen werden. Denn diese haben nur den Stellenwert eines Bezirksversammlungsbeschlusses. Der Senat kann immer die Entscheidungsgewalt an sich ziehen (Evokation).
Nur wenn wir kommunale Rechte haben, sind auch Bürgerentscheide verbindlich! Bürgerentscheide sind ein wichtiges Instrument der Demokratie, da diese (und Volksentscheide) das einzige Korrektiv nach Wahlen darstellen.
Viele PolitikerInnen fühlen sich, sind sie erst einmal gewählt, in ihren Entscheidungen weder an ihre Versprechen noch an den Bürgerwillen gebunden. Selbst Koalitionsverträge werden schon einmal vergessen.
Jede Kommune anderer Bundesländer kann selbständig über beispielsweise Schwimmbäder, Grünanlagen und Schulen entscheiden und hat einen eigenen Etat der von der Kommune eigenverantwortlich verwaltet wird. Wedel mit 32.000 Einwohnern kann selbständig Entschlüsse treffen und Geld ausgeben – Altona hat 273.203 Einwohner aber nicht die Rechte eigenständige Entscheidungen zu treffen.
Deshalb fordern wir kommunale Rechte für Hamburg! Aufhebung der Einheitsgemeinde durch Änderung der Hamburger Verfassung.
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* "Aufgrund der Rechtsstatus der beiden Länder Berlin und Hamburg als Stadtstaaten ist Einheitsgemeinde der verfassungsrechtliche Terminus dafür, dass die Aufgaben der Kommunen und der eines Landes dort nicht voneinander getrennt sind." (wikipedia)
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Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 4
(1) In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.
§ 21 Hamburger Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) führt aus (siehe):
Grenzen des Entscheidungsrechts
Bei ihren Entscheidungen ist die Bezirksversammlung an Recht und Gesetz, den Haushaltsbeschluss, Globalrichtlinien nach § 46, Zuständigkeitsanordnungen und sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen nach § 45 gebunden.
Im Feburar 2019
Einladung zum Aufbruch!
Viele Hamburger Initiativen haben leidvoll erfahren, dass der Bürgerwille – sei es ein Bürgerbegehren oder ein erfolgreicher Bürgerentscheid – vom jeweiligen Bezirk nicht umgesetzt wird.
Warum geht das?
Das liegt am Artikel 4 der Hamburgischen Verfassung, in Folge dessen die Hamburger Bezirke keine selbständigen kommunalen Einheiten sind. Konsequenz: Der Hamburger Senat kann in nahezu alle Entscheidungen eines Bezirkes eingreifen und seinen eigenen Willen umsetzen.
Wie aber können Bürgerentscheide verbindlich werden?
Dazu braucht es eine entsprechende Änderung der Hamburgischen Verfassung. Am 18. Oktober 2018 wurde bei der Veranstaltung ‘Aufbruch für kommunale Recht im Bezirk’ des Altonaer Manifestes im Altonaer Rathaus die folgende Resolution bei wenigen Enthaltungen einstimmig beschlossen:
„Wir, die Anwesenden der Veranstaltung ‘Aufbruch für kommunale Rechte im Bezirk’ beschließen, überall in Hamburg eine Kampagne einzuleiten, deren Ziel es ist, mittels eines Volksentscheides die Hamburgische Verfassung dahingehend zu ändern, dass die kommunale Selbstverwaltung in den Bezirken und Stadtteilen gesetzlich verankert wird.“
In der Folge dieser Veranstaltung gab es ein erstes Treffen mit VertreterInnen verschiedener Initiativen vorwiegend aus Altona und von Mehr Demokratie. Schnell wurde deutlich, dass eine Verfassungsänderung nur gelingen kann, wenn es einen breiten Unterstützerkreis über das gesamte Hamburger Stadtgebiet gibt.
Wir, das Altonaer Manifest suchen den Kontakt zu Euch …
… den alten und neuen Initiativen und Bündnissen. Unser Fernziel ist der Volksentscheid. Mittelfristig ist dazu ein Hamburgweiter Trägerkreis notwendig.
Für den Weg dorthin benötigen wir Eure Mitarbeit und -hilfe. Wir wünschen uns, im Frühjahr / Sommer 2019, viele Veranstaltungen wie die oben beschriebene – überall in der Stadt. In Eppendorf und Blankenese, in Barmbek und Langenhorn, in Wilhelmsburg und Rissen etc…
Wir bitten Euch, nehmt Kontakt zu uns auf.
Für eine hamburgweite Vernetzung, für eine sozial gerechte Stadtentwicklung!
Per E-Mail: altonaer-manifest [at] posteo.de