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Altonaer Manifest

Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

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Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Was ist das eigentlich, ein Bürgerbegehren oder ein Bürgerentscheid? Und wozu?

Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide sind Verfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, alle Wahlberechtigten des Bezirks über konkrete Anliegen, die in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, abstimmen zu lassen.

Jeder wahlberechtigte Hamburger hat das Recht, ein solches Verfahren selbst zu starten. Ein Bürgerentscheid hat dabei dieselbe Wirkung wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.

Das Bürgerbegehren ist dabei der erste Schritt. Hierbei muss über Unterschriftenlisten die Zustimmung von 2-3 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten zu dem jeweiligen Anliegen eingeholt werden. (Für Altona knapp 6.000 Unterschriften, Stand 08.07.15)

Ist das "Drittelquorum" erreicht - sind also 1/3 der notwendigen Unterschriften eingereicht und gültig - wird das Bürgerbegehren auf Zulässigkeit geprüft. Ist es zulässig, wird das Bürgerbegehren amtlich bekannt gemacht. Und es darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden (Sperrwirkung).

Ist dieses Ziel erreicht, kommt es zum zweiten Schritt des Verfahrens, dem Bürgerentscheid. Nun stimmen alle Wahlberechtigten des Bezirks über das Anliegen ab. Hier gibt es kein Quorum - also muss sich kein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid beteiligen oder der Vorlage zustimmen. Es entscheidet also die einfache Mehrheit.

(Quelle und ausführlicher Text bei: Mehr Demokratie e.V. siehe auch: Bürgergesellschaft)

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben jedoch keine rechtlich bindende Wirkung.
Das wollen wir ändern!

 

Bürgerwillen verbindlich machen!

Doch dafür muss die Hamburger Verfassung geändert werden. Dies in die Wege zu leiten, werden Bürgerschaft und Senat mit unserem Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" aufgefordert.

Weitere Informationen und Argumente zur kommunalen Selbstverwaltung der Bezirke und Aufhebung der Einheitsgemeinde finden Sie hier >>

Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!

Viele empörte Menschen und unterschiedliche Initiativen taten sich Ende Juni 2015 zusammen, um den Spritzenplatz vor Hochbauten zu bewahren. Das Altonaer Manifest gehört dazu.
Gemeinsam haben wir das Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" auf den Weg gebracht.