INITIATIVEN NETZWERK

Altonaer Manifest

Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

Altonaer Manifest

Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

Reihenfolge umkehren

Chronik des Bürgerbegehrens
Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!

... und des Bürgerbegehrens zur Rettung des erfolreichen Bürgerbegehrens
(23. bis 30. April 2018)

3. Juli 2015 - Das Bürgerbegehren wird angezeigt

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Die Initiative zeigt das Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" an.
Die Fragestellung lautet:

"Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße / Spritzenplatz in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse erhalten bleibt, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?

Erklärung: Mit meiner Unterschrift fordere ich, dass die gegenwärtige ortskernprägende Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 69 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird."

Zur ersten Unterschriftenliste: PDFmehr >>

 

7. Juli 2015 - Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt

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Während der Altonale wurden bereits mehr als 1.000 Unterschriften gesammelt, als den Vertrauensleuten ein Schreiben vom Bezirksabstimmungsleiter, Herrn Albers, zugestellt wird, in dem das Bürgerbegehren "zurückgewiesen" wird.

"Die Prüfung dieser Anzeige hat ergeben, dass die an die ordnungsgemäße Anzeige eines Bürgerbegehrens gestellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Anzeige erfüllt nicht die formalen Anforderungen zur Durchfürhung eines Bürgerbegehrens, da die von Ihnen eingereichten Unterschriftenlisten nicht der für Bürgerbegehren zu verwendetden Unterschriftenliste 'nach dem Muster der Anlage' entspricht [..] ..."

Zum Schriftstück: PDFmehr >>

 

8. Juli 2015 - Bürgerbegehren mit neuer Unterschriftenliste angezeigt

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Das Bürgerbegehren "Spitzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" wurde nun mit folgendem Text

"Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?"

und neu gestaltet angezeigt.

Zur neuen Unterschriftenliste: PDFmehr >>

 

8. Juli 2015 - Bereits gesammelten Unterschriften - Initiative fordert Gültigkeit

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Die Initiative vertritt die Ansicht, dass die gesammelten Unterschriften anerkannt werden müssen, da sich keine gravierende inhaltiche Änderung des Bürgerbegehrens ergeben hat.

Bei der altonale wurden bereits mehr als 1.000 Unterschriften gesammeltmehr >>

 

10. Juli 2015 - "Neues" Bürgerbegehren ist zulässig

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Die Vertrauensleute erhielten das Schreiben mit der Zulässigkeitserklärung.

"Die Prüfung dieser Anzeige hat ergeben, dass die an die ordnungsgemäße Anzeige eines Bürgerbegehrens gestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anzeige entspricht den formalen Anforderungen an die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur Durchführung eines Bürgerbegehrens."

Vollständige "Zulässigkeitserklärung": PDFmehr >>

 

10. Juli 2015 - Bereits gesammelte Unterschriften - Anrufung der Schiedsstelle

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Da nach Ansicht des Bezirksamtswahlleiter, Herrn Albers, die bereits gesammelten Unterschriften nicht gültig seien, ruft er im Einverständnis mit der Ini die Schiedstelle an: Sie möge diesen Konflikt mit der Initiative klären.

"In ihrem Begleitschreiben zur Anzeige (des Bürgerbegehrens) vom 08.07.2015 geben die Vertraunspersonen an, dass von ihnen bisher […] ca. 1.000 Unterstützerunterschriften gesammelt worden seien. Sie bitten um Klärung, ob diese Unterschriften ungültig seien und daher unberücksichtigt blieben oder nicht.

Ich halte, wie bereits im Bescheid zur Rückweisung der Anzeige das Bürgerbegehrens vom 03.07.2015 ausgeführt, weiterhin an der Auffassung fest, dass aufgrund der im Bescheid genannten Mängel alle mit diesen Listen geammelten Unterschriftenlisten nicht anerkannt werden. Daher bitte ich um eine Entscheidung der Schlichtungsstelle in dieser Angelegenheit."

Schreiben an die Schiedstelle: PDFmehr >>

 

20. Juli 2015 - Bereits gesammelte Unterschriften sind gültig

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Aus der Antwort der Schiedsstelle:

"Die Nummer 1 der Vereinbarung ist so zu verstehen, dass die betroffenen Unterschriften wie die anderen Unterschriften auch zu prüfen sind. Eine Unterschrift wird dann nicht deshalb als ungültig betrachtet, weil sie nicht in einer den Vorschriften entsprechenden Unterschriftsliste erfolgt ist. Eine Ungültigkeit kann sich aber aus anderen Gründen ergeben, wenn etwa der Unterzeichner nicht Einwohner des Bezirks ist."

Vollständige Antwort der Schiedstelle: PDFmehr >>

 

10. August 2015 - "Drittelquorum" erreicht

In nur gut 3 Wochen hat die Inititative "Spritzenplatz bleibt!" 2.776 Unterschriften zum Erhalt der Bauhöhe auf dem Spritzenplatz in Ottensen gesammelt.

Ist das "Drittelquorum" erreicht - sind also 1/3 der notwendigen Unterschriften eingereicht und gültig - wird das Bürgerbegehren auf Zulässigkeit geprüft. Ist es zulässig, wird das Bürgerbegehren amtlich bekannt gemacht. Und es darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden.

Siehe auch Bezirksverwaltungsgesetz: BezVG

Bestätigung vom Amt: PDFmehr >>

 

19. November 2015 - Das Bürgerbegehren ist zustandegekommen!

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Aus dem Schreiben ...

"... hiermit stelle ich gemäß § 32 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 06. Juli 2006 (HmbGVBl. Seite 404, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013, HmbGVBl. S. 503, 522) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (BezAbstDurchfG) vom 27. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 28) fest:

Das Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ ist zustande gekommen.

Die Überprüfung der von Ihnen innerhalb der Unterstützungsfrist gesammelten Unterschriften hat ergeben, dass mindestens 5.937 Unterstützungsunterschriften gültig sind. Damit ist das nötige Unterstützungsquorum für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens erreicht."

Vollständiges Schreiben vom Amt: PDFmehr >>

 

2. Dezember 2015 - Vorstellung des Bürgerbegehrens im Planungsausschuss

 

18. Dezember 2015 - Abstimmungsgespräch Initiative, Fraktionen und Amt

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Ein Abstimmungsgespräch gehört zu dem Verfahren.

"Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative sind vorbehaltlich der weiteren internen Abstimmung mit einer Verlängerung der Einigungsfrist bis zur Sitzung der Bezirksversammlung bzw. Ende Januar einverstanden, damit die Bezirksversammlung entscheiden kann.

Es findet am Montag, 11.01.2016, um 18.00 Uhr ein zweites Abstimmungsgespräch statt. Der Raum wird noch bekanntgeben.

Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative besprechen innerhalb der Bürgerinitiative das Gesprächsangebot des Investors und die heutigen Vorschläge bis zum zweiten Abstimmungsgespräch und teilen dort verbindlich die Entscheidung mit."

Die Initiative entscheidet sich gegen ein Gespräch mit dem Investor:

Bedenken hat die Initiative, weil solche Absprachen lediglich Absprachen und nicht rechtlich verbindlich sind. Die Initiative möchte gern das Gesprächsangebot des Investors annehmen und / oder in einer "Gläserne Werkstatt" die Bebauung mit den Anwohnern gemeisam gestalten - allerdings müsste die Rahmenbedingung geschaffen sein: Eine rechtlich verbindliche Festsetzung des Bebauungsvolumens, der Höhe und Kubatur. Und diese rechtliche Verbindlichkeit kann nur mit einem Bebauungsplan geschaffen werden. Siehe

Vollständiges Protokoll: PDFmehr >> | Version lang PDF

 

28. Januar 2016 - Bezirksversammlung tritt dem Bürgerbegehren bei

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Aus der Pressemitteilung der Initiative:

"Die Bezirksversammlung Altona hat am 28.01.16 mit großer Mehrheit beschlossen, dem erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" beizutreten. Nur die Grünen haben bei zwei Enthaltungen dagegen gestimmt. Somit hat die Bezirksversammlung beschlossen, dass ein neues Bebauungsplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Ottensen 35 eingeleitet werden soll, um die Höhenentwicklung und Baukörpermasse am Ottenser Knoten / Spritzenplatz in seiner jetzigen Gestalt zu erhalten."

sPD tritt bei
CDU tritt bei
Grüne sind dagegen
FDP tritt bei
Die Linke stellte den Antrag und tritt bei

Beschluss: PDFmehr >> | Protokoll des Tagesordnungspunktes PDF

 

7. März 2016 - Aufstellungsbeschluss für B-Plan im Öffentlichen Anzeiger

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Ein kleiner Auszug:

"Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung der städtebaulichen Gestalt des Plangebietes in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung der städtebaulichen Gestalt des Plangebietes in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur geschaffen werden. ..."

Doch wurde bereits hier – unbemerkt von der Initiative "Spritzenplatz bleibt!" – ein Hintertürchen geöffnet:

"... Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigen."

Vollständiges Text im Amtlichen Anzeiger: PDFmehr >>| B-Plan Grobabstimmung PDF

 

Juni 2016 - Geplante Planungswerkstatt: Ini will mitgestalten und stellt Fragen

Eine Mitstreiterin rief im Amt an, um in Erfahrung zu bringen, wie sich die Initiative bei der Gestaltung der Planwerkstatt einbringen könnte.

Ihr wurde mitgeteilt:

Die Ini hätte den Libeskind-Bau verhindern wollen und das sei ja nun vom Tisch.

Und von daher wäre es auch nicht ersichtlich, warum "Spritzenplatz beibt!" bei der Planwerkstatt einbezogen werden sollte.
...

Die Antwort war doch recht befremdlich ...mehr >>

 

11. August 2016 - Wurde Antrag aus Planungsausschuss still und heimlich ergänzt?

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Im Hauptausschuss steht plötzlich ein Zusatz im vom Planungsausschuss überwiesenen Antrag, der vorher nicht dort stand und sehr leicht zu übersehen war.

Der Antrag für die Abstimmung im Hauptausschuss hatte ursprünglich nur die Bewilligung von 7.000 € für eine Planungswerkstatt zum Inhalt:

"Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig, dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einen Betrag in Höhe von bis zu 7.000 € für die Durchführung einer Planungswerkstatt aus den politischen Anreiz- und Fördersystemen zur Verfügung zu stellen (siehe Anlagen)

Der Antrag von Herrn Trede, Mittel für einen zusätzlichen Infostand auf einem Wochenmarkt bereitzustellen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt."

Siehe Sitzungskalender

 

Bei den Anlagen ist eine Berechnung für die Kosten der Planwerkstatt und jetzt auch ein Nachtrag für den Planungsausschuss zu finden. Dort ist eine Begründung für die Durchführung einer Planungswerkstatt hineingeschrieben worden, der z.B. Die Linke nicht zugestimmt hätte - auch nicht mit einer Enthaltung:

"Mit dem Bebauungsplan Ottensen 69 wird die ortsbildprägende Bebauung am Spritzenplatz planungsrechtlich gesichert. Im Hinblick auf städtebauliche Entwicklungen sind jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen. Die Eigentümerin der Grundstücke Ottenser Hauptstraße 23 bis 27 und Bahrenfelder Straße 102 möchte zeitnah eine ortsbildverträgliche Bebauung realisieren."

Normaler Weise werden Anträge für solche Änderungen gestellt und der geänderte Antrag dann neu ausgewiesen – z.B. als Ergänzung oder Änderung.

Jetzt ist im Sitzungskalender beim Planungsausschuss am 20.07.2016 der Nachtrag "für den nächsten Hauptausschuss" zu finden: "Nachtrag zum Protokoll des Planungsausschusses vom 20.07.2017 und Vorlage für eine Beschlussdrucksache für den nächsten Hauptausschuss"

Wieso 2017?

Sehr fragwürdig, meinen wir ...mehr >>

 

25. August 2016 - Offener Brief an Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer

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Die Initiative befürchtet, dass das Bürgerbegehren mittels einer "Planungswerkstatt" ausgehebelt werden soll.

Zudem lässt sich bebeobachten, dass die Wortwahl in den Dokumenten den Spritzenplatz betreffend, zunehmend die Ziele des Bürgerbegehrens verwässert. Der Investorenwunsch wird bereits in einem Beschluss des Planungsausschusses vom 11. August 2016 in den Vordergrund geschoben:

"Im Hinblick auf städtebauliche Entwicklungen sind jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen. Die Eigentümerin (...) möchte zeitnah eine ortsbildverträgliche Bebauung realisieren"

Die Initiative schreibt daraufhin einen Offenen Brief an Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer, Baudezerneten Herrn Gerdelmann und Herrn Dr. Toussaint, Vorsitzender der Bezirksversammlung Altona.

OFFENER BRIEF
Erfolgreiches Bürgerbegehren ausgehebelt?!
„Spitzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“

Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,
sehr geehrter Herr Gerdelmann,
sehr geehrter Herr Dr. Toussaint,

am 20. Juli 2016 wurde im Planungsausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet,
die zur Grundlage hatte, dass 7.000 € für die Durchführung einer Planungswerkstatt bewilligt werden sollte.

Mit Erstaunen haben wir feststellen müssen, dass der Beschlussempfehlung zwischenzeitlich eine Begründung beigefügt ist, die im Widerspruch zum Beschluss der Bezirksversammlung steht. Sie wurde auch vorher in keiner Weise im Planungsausschuss erwähnt, wie uns viele anwesende Zuschauer bestätigten. Am 11. August 2016 wurde diese so nicht beschlossene Begründung vom Hauptausschuss* abgesegnet (siehe Anlage1).

In dieser Empfehlung heißt es nun: „Im Hinblick auf städtebauliche Entwicklungen sind jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen. Die Eigentümerin (...) möchte zeitnah eine ortsbildverträgliche Bebauung realisieren“. Das entspricht nicht dem Beschluss der Bezirksversammlung. Diese ist dem Bürgerbegehren beigetreten. Da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) dem eingeleitetem Bebauungsplan** zugestimmt hat, ist die Zielsetzung bindend: „(...), dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (...) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägendenden Bebauungsstruktur (...) durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten.“ (siehe Anlage2)

Es werden jetzt in erster Linie die Investoren-Interessen bedient. Unterschlagen werden die wesentlichen Teile des Bürgerbegehrens. Höhenentwicklung und Baukörpermasse wurden in der Beschlussempfehlung einfach weggelassen.

Nun soll eine Planungswerkstatt für das Bebauungsplanverfahren Ottensen 69 eingesetzt werden. Das hört sich erstmal nett an. Aber: die Grundlage dafür werden Pläne sein, die dem Aufstellungsbeschluss zuwiderlaufen. Die Leitung des Fachamtes der Stadt- und Landschaftsplanung hat mehrfach öffentlich geäußert, dass sie für Ottensen eine durchgängig 4-geschossige Bebauung mit Staffel für ortstypisch hält.

Dies deckt sich nicht mit dem Votum des Bürgerbegehrens, dessen Kernaussage eine langfristige Sicherung der gegenwärtigen Höhenentwicklung und Baukörpermasse am Spritzenplatz ist.

Um so verwunderter sind wir, dass nun im Rahmen einer Planungswerkstatt*** scheinbar ergebnisoffen eine „städtebauliche Gestaltung“ erarbeitet werden soll.
Wird ein Votum dieser Planungswerkstatt dann über das Votum des Bürgerbegehrens und den Beschluss der Bezirksversammlung gestellt?

In der Empfehlung heißt es: „Das Bezirksamt Altona wird gebeten, im Rahmen einer offenen Planungswerkstatt eine öffentliche Diskussion zur städtebaulichen Gestaltung am Spritzenplatz durchzuführen und von einer breiten Öffentlichkeit getragene Gestaltungsanforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sollen in eine Architekturwerkstatt einfließen und als Grundlage für eine Neubebauung am Spritzenplatz fungieren.“

Wie soll aber ermittelt werden, ob das formulierte Ergebnis der Planungswerkstatt von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird? – Durch ein Referendum?

Oder durch Zustimmung des Bezirksamtes und der Eigentümerin?

Grundlage für eine Neubebauung ist ein Bebauungsplan. Und die Aufstellung eines solchen wurde über Bürgerbeteiligung – einem Bürgerbegehren, dem die Bezirksversammlung beigetreten ist – beschlossen.

Es geht um die verbindliche Festschreibung eines Bebauungsplans – nicht um Pläne über Form und Farbe einer Neubebauung.

Dies hatten die Intitiative „Spritzenplatz bleibt!“, mehr als 7.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens UND die Bezirksverammlung Altona ausdrücklich gefordert.

Offensichtlich soll das erfolgreiche Bürgerbegehren ausgehebelt werden – mit schönen Worten wie „Planungswerkstatt“ und „breite Öffentlichkeit“.

Um Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen

*Die Bezirksversammlung hat Sommerpause - somit übernimmt der Hauptausschuss entsprechende Aufgaben.
** Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung. Er regelt welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind wie z.B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
*** An einer Planungswerkstatt nehmen in der Regel ca. 70 Menschen teil.
Das Bürgerbegehren wurde von mehr als 7.000 unterzeichnet.

Anlage 1 | Anlage 2

Offener Brief PDF mehr >>

 

8. September 2016 - Offener Brief an Frau Dr. Melzer - Antwort

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Sehr geehrte [Vertrauensleute]

die Bezirksversammlung ist mehrheitlich dem Bürgerbegehren beigetreten, nach dem im Kern die städtebauliche Gestalt und die ortstypische Anmutung am Standort Spritzenplatz gewahrt bleiben soll. Dies geschah, um eine, ortsuntypische, aber baurechtlich mögliche, höhere Bebauung zu verhindern. Mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens hat das Bezirksamt nun alle rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, diesem Ziel nachzugehen und hat gleichzeitig vorliegende Bauanträge zurückstellen können.

Das Landesplanungsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat dem Planverfahren, mit der Bezeichnung "Ottensen 69", nur unter der Bedingung zugestimmt, dass auch das Aufzeigen von Perspekiiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes im Planungsanlass formuliert wird. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan verpflichtet die planende Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen, die sowohl die städtebaulichen und gestalterischen als auch die wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen im Sinne einer rechtssicheren Abwägung angemessen berücksichtigt.

Die Erarbeitung einer solchen Lösung, bei der Prämisse einer ortsbildverträglichen Bebauung, benötigt ein gewisses Maß an planerischem Spielraum und sollte damit nicht strikt auf den vorfindlichen Bestand abheben.

Aus diesem Grund folgt das Bezirksamt beim Entwickeln einer Lösung für diese städtebaulich markante Ecke dem von der Bezirksversammlung beschlossenen Weg:

• Eine öffentliche Diskussion und Mitwirkung bei der Formulierung der maßgeblichen Vorgaben bei der Gestaltung und bei der Festlegung der Merkmale, die die Ortsbildverträglichkeit ausmachen.

• Ein Wettbewerbsverfahren, das unter Mitwirkung von öffentlichen Akteuren sowie dreier Architekturbüros eine konkrete baulichen Ausformulierung aufzeigt.

Daher möchten wir auch an dieser Stelle sehr herzlich dafür werben, sich an diesem Prozess kritisch konstruktiv zu beteiligen. Aus Sicht des Bezirksamtes bleibt damit die Zielsetzung des Bürgerbegehrens und gleichzeitig die Option einer konstruktiven Lösung mit dem Grundeigentümer möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Liane Melzer

Mit unseren Anmerkungen zu diesem Brief

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22. September 2016 - Ini stellt Fragen im Planungsausschuss

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Initiative "Spritzenplatz bleibt!" hätten wir in der öffentlichen Fragestunde am 22. September 2016 gern Antworten von allen Fraktionen / Gruppen auf folgende Fragen:

Im Hamburg Journal des NDR wurde am Samstag, den 17.9., ein Beitrag zum Thema Spritzenplatz ausgestrahlt. In diesem äußert Christian Trede: "Die direkte Demokratie steht leider in einem Konflikt zum Eigentumsrecht und zum Planungsrecht. Und ein Eigentümer, der quasi ein Grundstück besitzt wo ein eingeschossiges Gebäude neben einem Viergeschossigen steht, hat - weil wir auch jetzt einen gültigen Bebauungsplan haben - Anspruch darauf, dass er eben mehr als ein Geschoss bauen kann und darf." Da Herr Trede in der Angelegenheit des Bürgerbegehrens stets als Sprecher der Grünen in dieser Angelegenheit aufgetreten ist, nehmen wir an, dass er diese Position zumindest in seiner Partei abgestimmt hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fraktionen der Bezirksversammlung, ob sie diese Sichtweise teilen.

Konkret:

  1. Sind Sie der Ansicht, dass es trotz des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Ottensen 69 einen gültigen B-Plan gibt, aus dem sich ein Baurecht herleitet?
  2. Sind Sie der Ansicht, dass der Aufstellungsbeschluss so zu verstehen ist, dass der ortskernprägende Charakter von dem höchsten Bestandsgebäude im Plangebiet bestimmt wird?
  3. Sind Sie der Ansicht, dass im vorliegenden Fall die direkte Demokratie - also ein von der Bezirksversammlung übernommenes Bürgerbegehren - im Konflikt zum Eigentumsrecht des Investors und zum alten oder künftigen Planungsrecht steht?
  4. Haben Sie gewusst, dass "das Landesplanungsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dem Planverfahren, mit der Bezeichnung ,,Ottensen 69", nur unter der Bedingung zugestimmt hat, dass auch das Aufzeigen von Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes im Planungsanlass formuliert wird."

Für die Initiative "Spritzenplatz bleibt!"
mit freundlichen Grüßen

Herr Trede (Grüne) hatte sich im NDR zu Demokratie und Eigentum geäußert ...mehr >>

 

21. Oktober 2016 - Treffen mit Baudezernet Herrn Gerdelmann & Mitarbeitern

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Anwesend waren: Herr Gerdelmann, Baudezernent Altona,
Frau Frauenlob, Bauleitplanung
Herr Zorn, Bauleitplanung

Von der Initiative "Spritzenplatz bleibt!":
waren drei Personen dort

Aus dem Gedächtnisprotokoll der Ini

Das Baudezernat möchte die Initiative offensichtlich beruhigen:
„Niemand hat die Absicht vom Beschluss der Bezirksversammlung (BV) abzuweichen!“

Herr Gerdelmann: Da der Beschluss der BV so nicht rechtskonform sei (Hinweis auf § 1 Abs. 7, BGB), habe die Aufsichtsbehörde (BSW) dem Baudezernat Altona die Vorgabe gegeben, bei der Erstellung des Bebauungsplanes eine gewisse Perspektive / Modellierbarkeit „einzubauen“ um dem Klageweg des Investors ausweichen zu können.

Herr Zorn bekräftigt dem Ziel dem Bürgerbegehrens auf jeden Fall zu folgen!

Herr Gerdelmann sehe Investoren generell auch kritisch. „Hier haben wir es aber mit einem Familienunternehmen zu tun!“ [Was jedoch faktisch falsch ist: siehe]

Weiter wurde über den Zeitablauf für die Planwerkstatt gesprochen und wer über die Fachplaner in der Juri entscheidet. Das Architektenwettbewerbs-Verfahren wurde erklärt (Z.B.: Wer bezahlt was)

Die Initiative beklagte die fehlende Einbindung der Ini in das gesamte Verfahren und wurde daraufhin gebeten eigene „Fachleute“ vorzuschlagen.

Aus dem Gedächtnisprotokoll der Initiative mehr >>

 

28. Januar 2017 - Planungswerkstatt

Den Bericht der Ini dazu haben wir in eine Broschüre zusammengefasst. Diese ist als PDF weiter unten verlinkt.

Auf unserer Website ist sie hier >> zu finden.

Bericht der Initiative: Broschüre als PDFmehr >>

 

28. Januar 2017 - Mitglieder für geheim tagenden Jury werden per Los bestimmt

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Trotz Losverfahren: es wird immer von den "gewählten" BürgerInnen gesprochen.

Am Ende der Planwerkstatt wurden BürgervertreterInnen in die Jury gelost. Die Jury soll u.a. aus BürgerInnen, dem Eigentümer, Architekten der Kammer, Leuten aus der Fachbehörde BSW, und PolitikerInnen bestehen. Sie soll Vorgaben für den geplanten Architekturwettbewerb erstellen und den Siegerentwurf küren.

Jegliche Anwesenden der Planwerkstatt konnten einen Zettel mit ihrem Namen in einen Karton werfen, um gelost zu werden. Nur der Erstgezogene ist stimmberechtigt. Ausgerechnet dieser Bürger sitzt für die SPD in einem Ausschuss der Bezirksversammlung und hat keine Verbindung zur Bürgerinitiative. Eine Bürgerin wurde gelost, die in einem anderen Bezirk wohnt.

Es hätte auch ein Investorenvertreter oder der Investor selbst als BürgervertreterIn gezogen werden können. In unseren Augen macht dies die Zweifelhaftigkeit des Verfahrens deutlich.

Als nicht stimmberechtigte Gäste sind auch Mitglider der Initiative "Spritzenplatz bleibt" gezogen worden.

Ein sehr zweifelhaftest Verfahren.mehr >>

 

13. Februar 2017 - 1. nicht öffentliches Treffen der Planwerkstatt-Jury

 

9. Juni 2017 - Ein geloster Bürger tritt von Platz in Jury zurück

Das Verfahren sei - trotz teilweise guter Absichten - eher eine Farce ...

 

4. Juli 2017 - Zweiter Rücktritt von Platz in Jury

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"Sehr geehrte ..,

auch ich möchte mich aus dem Gremium verabschieden.
Zwar ist die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren gegen die bisherigen Pläne zur Eckbebauung des Spritzenplatzes und der Forderung nach Beibehaltung der Höhe und Baukörpermasse - selbst bei einem Neubau - beigetreten, aber je weiter das behördliche Verfahren zur Eckbebauung fortschreitet, umso weniger spielt das gewonnene Bürgerbegehren eine Rolle. Als eine Grundlage dient jetzt lediglich die Planwerkstatt mit ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, während das Bürgerbegehren von 7.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde. Die Planwerkstatt hatte m. M. n. das Ziel, die Öffentlichkeit zu besänftigen und die Interessen des Investors wieder stärker zu berücksichtigen (doch vielleicht dreistöckig?).

Ich fühle mich auch als Vertreterin der 7.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Bürgerbegehrens. Ein wirklicher Einfluss auf das weitere Verfahren ist mir nicht gegeben. Als Feigenblatt, die „Öffentlichkeit“ sei ja beteiligt worden, möchte ich nicht weiter dienen, denn gleichzeitig mussten ich ja eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, was meinem Verständnis von Transparenz und Bürgerinnenbeteiligung widerspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Planwerkstatt soll Öffentlichkeit bloß besänftigen ...mehr >>

 

19. Juli 2017 - Einladung zum Gespräch: Fraktionen suchen Gespräch mit Ini

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Nach dem Rücktritt der jetzt 2. Person der Initiative "Spritzenplatz bleibt!" wurden die gelosten VertreterInnen der Ini von den Fraktionen der Bezirksversammlung zu einem Gespräch eingeladen.

Den Parteien - insbesondere der CDU - war es sehr wichtig, dass die Initiative "Spritzenplatz bleibt!" weiterhin in der Jury vertreten ist. So wurde ein weiteres Mandat mit Stimmrecht geschaffen - jedoch auch für alle anderen Gremien der Jury wurden weitere Plätze bereitgestellt, so dass dieses Stimmrecht gar nicht zum Tragen kommen wird.

Parallel dazu hat die SPD zu 4 Punkten in dem Auslobungstextentwurf Konkretisierung und Präzisierung vorgelegt - Fassade Friseursalon, Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen, Höhenentwicklung und Mietpreis für die ersetzten Wohnungen bei Neubau - Das begrüßen wir.

Auf Vorschlag von Herrn Szczney, CDU, wird für die Höhe Folgendes formuliert: "Drei Vollgeschosse (ohne Dach und ohne Staffel)."

Mehr Mandate in Jury & zweiter Rücktritt vorerst rückgängig gemacht ...mehr >>

 

19. Dezember 2017 - Gespräch mit der SPD

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Anwesend: beide gelosten Vertreterinnen der Ini
SPD: Herr Adrian, Herr Çapar

Herr Çapar wies mehrfach darauf hin, dass die Vorgaben vom 19. Juli ein zu enges Korsett für die Architekten seien und man ja immer noch einen Entwurf ablehnen könne.

Herr Adrian gab zu Verstehen, dass er kein großes Mitleid mit dem Investoren hätte.

Folgende Forumlierungsvorschläge wurden besprochen:

  1. Fassade:
    Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Frisiersalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varienten ist möglich. (Dabei geht Adrian auf jeden Fall von einem Neubau aus und nicht von der Erhaltung der Fassade)
  2. Höhenentwicklung:
    Darüber hinaus ist mehrheitlich aus den Beitragsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Vollgeschossen (ohne Dach und ohne Staffelgeschoss) nicht überschritten werden soll. Dass oberste Vollgeschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70 Grad auszubilden. Die Traufhöhe soll x* Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal x* Meter betragen.
  3. Gewerbeflächen:
    Eine Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen ist vorzusehen, der Zusammenschluss einzelner Flächen ist nicht auszuschließen.
  4. Ersatzwohnungen:
    Für die vorhandenen Wohnungen ist im Fall eines Abbruchs vergleichbarer Ersatzwohnraum entweder in dem neuen Bauvorhaben oder im Erhaltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Ottensen neu zu errichten. Eine Rückkehr der Mieter an die alte Adresse ist zu ermöglichen. Die Miete der neuen Wohnungen darf (unabhängig vom Einzug der alten Mieter, Ergänzung)die derzeitige Höhe nicht überschreiten.

Weiteres Vorgehen

Die VertreterInnen der Ini haben erklärt, dass sie diese Vorschläge in der Ini diskutieren.

Die SPD will dann die neuen Formulierungen als Antrag in den Planungsausschuss einbringen.

* Das X bei der Höhenentwicklung soll noch genauer erkundet und der Ini mitgeteilt werden. Vorher stand dort "die heute übliche Höhe für Geschosse" (z.B. im Gespräch mit Herrn Gerdelmann 4,50 m für Geschäfte). SPD-Vertreter werden sich erkundigen, ob es eine vorgeschriebene Mindesthöhe gibt und das Ergebnis der Ini mitteilen.

Zur Besprechung des Auslobungstextes wurden die gelosten VertreterInnen
der Ini eingeladenmehr >>

 

17. Januar 2018 - Kompromissvorschlag der SPD: Antrag beschlossen

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Dem Vorschlag der SPD ging eine lange Phase mit Gesprächen, Verhandlungen und Kontroversen - nicht nur mit der SPD! - voraus.

Der Initiative war es immer wichtig, die Forderungen des Bürgerbegehrens in den Text zu schreiben. Zur Zeit ist das höchste der betroffenen Gebäude in der Ottenser Hauptstraße 11 Meter hoch. (siehe) Die Forderung von "Spritzenplatz bleibt!" hat nun auf die Angabe von Metern in der Höhe (siehe Antrag) bestanden, statt Geschosse anzugeben. Denn ein Laden-Geschoss kann allein schon 4,5 m betragen ...

Die Fassade des Friseursalons war ein Resultat der Planwerkstatt und wurde von der Inititative nicht als Priorität behandelt.

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Kompromissvorschlag zu beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, den Auslobungstext für das anstehende Wettbewerbsverfahren wie folgt anzupassen:

  1. Fassade:
    Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Friseursalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varianten ist möglich. (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE)
  2. Höhenentwicklung:
    Darüber hinaus ist mehrheitlich aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Geschossen (inkl. Dach und Staffelgeschoss) nicht überschritten werden soll. Das oberste Geschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70 Grad auszubilden. Die Traufhöhe soll ca. 7,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal ca. 11 Meter betragen.
    (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP)
  3. Gewerbeflächen:
    Eine Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen ist vorzugeben, der Zusammenschluss einzelner Flächen ist nicht auszuschließen. (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP)
  4. Ersatzwohnungen:
    Für die vorhandenen Wohnungen ist im Fall eines Abbruches vergleichbarer Ersatzwohnraum entweder in dem neuen Bauvorhaben oder im Erhaltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung Ottensen neu zu errichten. Eine Rückkehr der Mieter an die alte Adresse ist zu ermöglichen. Die Miethöhe der neuen Wohnungen darf unabhängig vom Wiedereinzug der bisherigen Mieter die derzeitige Höhe nicht überschreiten.
    (mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP)

Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Antrag als PDF

Ein mit der Initiative abgestimmter Auslobungstext der SPD wird im Planungsausschuss nach Beschluss an die BV verwiesen.mehr >>

 

25. Januar 2018 - Zurückverweisung in den Planungsausschuss

Der Antrag (s.o.) wird in den Planungsausschuss zurückverwiesen.mehr >>

 

7. Februar 2018 - Ini reicht Fragen ein - doch im Planungsausschuss verschoben

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Die Initiative hatte Fragen eingereicht und war vor Ort:

Kurz und knapp wurde beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt um vier (4!) Wochen verschoben werden sollte. Herr Gerdelmann, Baudezernent Altonas, hätte telefonisch um Aufschub gebeten, da noch Verhandlungen mit dem Investor anstünden.

Die Fragen der Initiative Spritzenplatz bleibt! :

Hamburg, den 04.02.2018

hiermit reicht die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ Fragen ein.

Vorangestellt sei: wir begrüßen es, dass die Wünsche zur Erhaltung der Fassade des Friseursalons und der Favorisierung der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen Eingang in die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses an die Bezirksversammlung gefunden haben. Das zeigt, dass die von vielen Bürgern und Bürgerinnen in der Planwerkstatt vorgetragenen Forderungen Eingang in den Auslobungstext für den Architekturwettbewerb finden sollen.

Die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, die von der BV am 28.01.2016 einstimmig mit Ausnahme der Fraktion der Grünen übernommen worden ist, lautete: dass „... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden ..“ sollten.

Am 7.3.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Damit hat der alte B-Plan Ottensen 35 von 1995 seine Gültigkeit verloren.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Was sind die Gründe der Fraktionen, insbesondere der CDU, ihren eigenen Beschluss – den Beitritt zum Bürgerbegehren – wieder infrage zu stellen?

  2. Soll der Planungsausschuss korrigieren, was die BV durch den Beitritt zum Bürgerbegehren beschlossen hat, und dass der „alte“ B-Plan, Ottensen 35, keine Gültigkeit mehr hat?

  3. Wie begründen die betreffenden Fraktionen ihre Auffassung, dass die nun an den Planungsausschuss zurückverwiesene Beschlussvorlage für einen Architekturwettbewerb rechtswidrig sei?

  4. Kann es sein, dass das Verfahren nur in die Länge gezogen werden soll?

Mit freundlichem Gruß

für die Initiative „Spritzenplatz bleibt!
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Die Fragen als PDF

Der Baudezernent hat um Aufschub (4 Wochen) gebeten. mehr >>

 

7. März 2018 - Fragen beantwortet - Tagesordnungspunkt erneut verschoben

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Es wurde beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt um zwei Wochen verschoben werden sollte.

Die NEUEN Fragen der Initiative wurden beantwortet - zumindest wurde von jeder Partei etwas dazu gesagt.

Die Fragen der Initiative Spritzenplatz bleibt! :

Hamburg, den 05.03.2018

hiermit reicht die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ neue Fragen ein.

Vorangestellt sei: wir begrüßen es, dass die Wünsche zur Erhaltung der Fassade des Friseursalons und der Favorisierung der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen Eingang in die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses an die Bezirksversammlung gefunden haben. Diese sind in der Planungswerkstatt als Forderungen mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern benannt worden. Diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war ja vorgeblich das Anliegen der Planungswerkstatt und insofern ist es natürlich konsequent, sie in das Verfahren einfließen zu lassen.

Die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, die von der BV am 28.01.2016 einstimmig mit Ausnahme der Fraktion der Grünen übernommen worden ist, aber lautete: dass „... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden ..“ sollten.

Am 7.3.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.


Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Was sind die Gründe der Fraktionen, insbesondere der CDU, ihren eigenen Beschluss – den Beitritt zum Bürgerbegehren – wieder infrage zu stellen?
  2. Am 25.01.2018 wurde die Beschlussvorlage der SPD zum Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes von der BV an den Planungsausschuss zurücküberwiesen. Soll der Planungsausschuss korrigieren, was die BV durch den Beitritt zum Bürgerbegehren beschlossen hat?
  3. In der BV am 25.01.18 wurde diese Beschlussvorlage der SPD als z.T. rechtswidrig bezeichnet. Auf welche konkrete Gesetzesgrundlage beziehen Sie sich dabei?
  4. Was war der Grund, weswegen der T.O.-Punkt Beschlussempfehlung „Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes“ um 4 Wochen verschoben wurde? Wer hat welchen Beratungsbedarf?
  5. Kann es sein, dass das Verfahren nur in die Länge gezogen werden soll bis die Veränderungssperre unwirksam geworden ist?

Mit freundlichem Gruß

für die Initiative „Spritzenplatz bleibt!
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Die Fragen als PDF

Dieses mal sind es nur 2 Wochen. Als Mitschnitt dokumentiert. mehr >>

 

21. März 2018 - wieder im Planungsausschuss verschoben

Diesmal wurde beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt um zwei Wochen verschoben werden sollte. Da noch Verhandlungen mit dem Investor anstünden, zu dem die Fraktionen geladen wören - dirket am nächsten Tag. Um 11 Uhr. Da könne Herr Adrian von der SPD nicht, da er berufstätig sei. Die Linke war gar nicht erst eingeladen. (Siehe Mitschnitt)

... erneut um 2 Wochen - Fraktionen sind zum Gespräch mit dem Investor
eingeladen. Alle, außer Die Linke. mehr >> Als Mitschnitt dokumentiert.

 

4. April 2018 - erstaunlicher Weise: Planungsausschuss verschiebt erneut

Die Initiative hat gefilmt: Mehr dazu

Wegen geplanter Gespräche um weitere 2 Wochen. mehr >> Als Mitschnitt dokumentiert.

 

10. April 2018 - Ini folgt Einladung zum Gespräch im Rathaus

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Hochkarätige Anwesenheit: Zum Beispiel der Baudezernent Altonas, Herr Gerdelmann war vor Ort. Und Herr Albers, Dezernatsleitung Steuerung und Service sowie Vertreter der Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer, die die Moderation des Gesprächs führte. Nicht zu vergessen der Fachamtsleiter des Rechtsamts, Herr Farries. Um nur einige zu nennen. Und von jeder Fraktions-Partei war jeweils mindestens eine Person gekommen.

"... Heraus kam letztendlich, dass die Ini für den Auslobungstext des Architekturwettbewerbs einer Bauhöhe von 3 Stockwerken plus zusätzlichem Staffelgeschoss zustimmen solle, sonst würden 5-6 Geschosse gebaut werden. Zur Erinnerung: Im erfolgreichen Bürgerbegehren stellten mehr als 7.000 AltonaerInnen die Forderung, an dieser Stelle die gegebenen Höhen und Kubaturen beizubehalten. ..."

Herr Albers würde uns den neuen Auslobungstext als Entwurf in Kürze zuschicken.

Mehr dazu

Eingeladen hatte Frau Dr. Melzer, Bezirksamtsleiterin Altona.mehr >>

 

23. April 2018 - Ini meldet 2tes Bürgerbegehren an:

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ACHTUNG!
Die Frist zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne! läuft aus! Die Bezirksversammlung Altona ist vor über 2 Jahren dem Bürgerbegehren zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zum Erhalt der Höhe und Kubatur der „Eckbebauung des Spritzenplatzes“ in seiner jetzigen Gestalt beigetreten.

Dieser Beschluss wurde im Januar 2018 als Vorgabe an den Architektur-Wettbewerb im Planungsausschuss bestätigt. Zur Wahrung der Frist muss der Aufstellungsbeschluss endlich umgesetzt und der neue Bebauungsplan Ottensen 69 festgestellt werden.

"Sind Sie für die Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 69 entsprechend den oben genannten Beschlüssen vor Ablauf der Veränderungssperre am 03.03.19 bzw. am 03.03.20, der maximalen Verlängerungsfrist der Veränderungssperre?"

Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens (PDF) mehr >>

 

24. April 2018 - Eingang des am 10. April versprochenen Auslobungtext-Entwurfs

Einen Tag nach Anmeldung des 2. Bürgerbegehrens ...

 

27. April 2018 - Bestätigung der Anzeige Ihres Bürgerbegehrens

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Sehr geehrte ...

Bestätigung Bürgerbegehren Anmeldung

Die Bestätigung war uns am 25. April bereits per Mail zugegangen (PDF) mehr >>

 

27. April 2018 - Erneute Zusendung des Auslobungstext-Entwurfs

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Sehr geehrte Damen und Herren,

untenstehende E-Mail auch Ihnen zur Kenntnis.

Leider erhielten wir verspätet Ihre korrekt geschriebene Mail-Adresse, daher die Verspätung, wir entschuldigen uns für diese Verzögerung.

Die E-Mail Adresse von Frau Reiß ist uns leider nicht bekannt, ich würde Sie bitten diese Mail an sie weiterzuleiten und uns die E-Mail-Adresse von Frau Reiß, für zukünftige Beteiligungen, ebenfalls zukommen zu lassen.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

....

Der Auslobungstext-Entwurf kann hier leider nicht veröffentlicht werden. mehr >>

 

30. April 2018 - Zurückweisung des 2. Bürgerbegehrens

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Sehr geehrte ...

Zurückweisung Bürgerbegehren

....

Ergänzung:
Am 3. Mai 2018 kam die Nachricht per Post bei den Vertrauensleuten an.

Vorab als Mail. Vollständiges Schreiben als PDF mehr >>

 

3. Mai 2018 - Offener Brief an Frau Dr. Melzer

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Hamburg, Ottensen 3. Mai 2018

 

OFFENER BRIEF
„Spitzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“

Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,

die Spritzenplatzini hat sich intensiv ausgetauscht und ist zu dem Schluss gekommen, dass wir die jetzige Formulierung im Auslobungstext nicht akzeptieren können.

Wir fühlen uns den 7.000 Menschen, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, verpflichtet. Bei einer höheren Bebauung ist das Ziel, die heutige Sonnendurchflutung auch in Jahreszeiten, in denen der Sonnenstand niedrig ist, nicht mehr gewährleistet. Dass auch unser Anliegen zur Höhenentwicklung im Auslobungstext zu lesen ist, halten wir für eine rein kosmetische Angelegenheit. Die Formulierung zur Höhenentwicklung „... dass im Wesentlichen eine Höhe von drei Vollgeschossen nicht überschritten werden soll, ...“ unterstreicht diese Vermutung und lässt auch höhere Bebauung zu.

Zudem sind wir überrascht, dass sich der Beschluss der Bezirksversammlung, die am 28. Januar 2016 dem Bürgerbegehren beigetreten ist, im Auslobungstext nicht als solcher wiederfindet.

Ebenso der Beschluss des Planungsausschusses vom 17.01.2018, der so von der Initiative akzeptiert wurde, findet sich in dem neuen Auslobungstext nicht wieder und wird damit ad absurdum geführt.

Die Forderung des Bürgerbegehrens ist Politik und Amt bekannt und wurde durch die Bezirksversammlung übernommen. Sie kann auch ohne uns im weiteren Verfahren umgesetzt werden, wenn die BV sich ihren eigenen Beschlüssen verpflichtet fühlt.

Wir möchten nicht als Feigenblatt herhalten, damit Politik und Verwaltung sagen können, die Bürgerinnen und Bürger wurden ja einbezogen und die Bürgerinitiative habe die Abweichungen vom Bürgerbegehren mitgetragen.

Die Initiative „Spritzenplatz bleibt.- unser Platz an der Sonne!“ tritt deswegen mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren aus.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“

Offener Brief als PDF

Austritt aus Verfahren zum Architekturwettbewerb PDF mehr >>

 

13. Juni 2018 - Einladung zum Planungsausschuss

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MitstreiterInnen der Initiative erhalten eine Einladung zum Planungsausschuss.

Was ja erstmal löblich ist. Im Anhang befindet sich jedoch ein Schreiben, in dem thematisiert wird, dass die Initiative aus dem Verfahren zum Architekturwettbewerb zurück getreten ist. Nur heißt es hier jetzt plötzlich wir seien aus einem Gutachterverfahren ausgetreten.

Uns irritiert es sehr und zeigt auf, wie wieder einmal mit Worten manipuliert werden soll.
Schon in unserem Offenen Brief vom 25. August 2016 weisen wir darauf hin:

"Zudem lässt sich bebeobachten, dass die Wortwahl in den Dokumenten den Spritzenplatz betreffend, zunehmend die Ziele des Bürgerbegehrens verwässert."

Damals bezogen wir uns darauf, dass zum Beispiel aus dem Wort "ortsbildprägende" das Wort: "ortsbildverträgliche" (Bebauung) kreiirt wurde.

Der Einladung hängt auch eine Verschattungsstudie an. Sie soll zeigen, wie sich die unterschiedlichen Höhen auf das Sonnenlicht in der Ottenser Hauptstraße auswirken. Bäume wurden weggelassen. Auch wird daraus nicht deutlich, dass der Schluchtcharakter der Straße hier fortgeführt wird und auf dem Ottenser Kreuz das Gefühl von Luft, Licht und Sonne weggebaut wird.

So wird dann tatsächlich aus "ortskernprägend" ein "ortskern(un)verträglich.

Die Einladung mit Verschattungsstudie (Seite 4-6) als PDF

Themen: Ini sei aus "Gutachterverfahren" ausgetreten, Verschattungsstudie –
Wieder werden Worte beliebig geändert - Um Stimmungen zu erzeugen?mehr >>

 

20. Juni 2018 - Spritzenplatz im Planungsausschuss

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Patt bei der Abstimmung zweier Anträge

Die SPD fordert, "nur" drei Stockwerke ohne Dach und ohne Staffelgeschoss in den Auslobungstext zu schreiben. Es könne auf das "Gutachterverfahren"* verzichtet werden, da dieser vom Investor nur gezahlt würde, wenn dort mindestens drei Geschosse PLUS Staffelgeschoss stehen würde.

Die CDU stellt den Antrag, drei Geschossen mit Staffel zuzustimmen, da die Verschattungsstudie keinen Unterschied ausweisen würde. Es könne dann auch ein "Gutachterverfahren" vom Investor gezahlt, stattfinden.

Hier geht es zum Film

*"Gutachterverfahren" ist das neue Wort für den Architekturwettbewerb

Antrag CDU PDF | Antrag SPD PDF

Nun soll die Bezirksversammlung am 28.06.18 über die Höhen abstimmenmehr >>

 

21. Juni 2018 - Kundgebung auf dem Spritzenplatz

Der Bericht dazu: auf der Seite "Spritzenplatz"

 

28. Juni 2018 - Spritzenplatz Thema in Bezirksversammlung

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Die beiden Anträge zur Bebauungshöhe werden vorgestellt und abgestimmt.

Während die SPD keinen Bürgerentscheid in Altona haben möchte, drohen CDU und Grüne mit Klagen des Investors bei Einhaltung des erfolgreichen und von der Bezirksversammlung zum eigenen Beschluss gemachten Bürgerbegehrens ..

 

Antrag SPD vs. Antrag Grüne / CDU: dreigeschossig ohne Zusatz vs drei Plusmehr >>

 

15. November 2018 - Präsentation der der Architekturentwürfe

Alle, die zur Veranstaltung kamen, mussten eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.

 

16. November 2018 - Gewinner des der Architekturwettbewerbs

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Öffentliche Präsentation der Architekturentwürfe und
Kürung des Siegerentwurfs

Am 15.11.18 fand eine öffentliche Präsentation der Architektur-Entwürfe statt – am 16.11.18 hat sich die Jury entschieden: Eindeutig gegen den Bürgerwillen.

Hamburg, Ottensen 18. November 2018

 

Die Jury hat entschieden.
Die "beteiligten" Bürgerinnen und Bürger reiben sich verwundert die Augen!

Kontur des Siegerentwurfs

Der Sieger - das Grau(en) im Hintergrund

Denn Höhe und Kubatur sind schlimmer gekommen, als es die Bürgerinitiative "Spritzenplatz bleibt!" befürchtet hatte.

Eine Abwägung öffentlicher und privater Belange, wie sie im Baugesetzbuch festgeschrieben steht – und uns immer wieder vorgehalten wurde – hätte zu anderen Ergebnissen führen müssen.

Auch für diejenigen, die am 15.11. nicht zugegen waren, wäre spannend zu wissen, wie die anderen Entwürfe ausgesehen haben und was die Anwesenden jeweils dazu auf ihre extra vorbereiteten Kommentar-Zettel geschrieben hatten. Daran würde deutlich werden, wie sehr der Bürgerwille mit Füßen getreten wird und, dass der "Sieger" wohl vorher schon feststand.

Es gibt einen Vorschlag, von pmp Architekten, der einen für die Öffentlichkeit begehbaren Innenhof enthält. Das Fon-Haus soll hier erhalten bleiben. Etwas, das vielfach von der Bevölkerung gefordert wurde. Dieser Entwurf hat Höhenunterschiede und ist gut an Bestehendes angepasst. Er ist zwar entgegen den Forderungen des Bürgerbegehrens und des Beschlusses der Bezirksversammlung (Beitritt zum Bürgerbegehren), höher als die Bestandsbebauung, aber die Kubatur wird doch gut widergespiegelt, da der Innenhof nicht zugebaut werden soll. Dieser Entwurf wurde bei der Präsentation der Architekturenwürfe eindeutig von Seiten der Bevölkerung favorisiert.

Ein weiterer Entwurf von Hohaus Hinz & Seifert und design for human nature hat ein Grasdach und ist durch sehr schräge Dächer geprägt. Hier gab es bei der "öffentlichen" Präsentation ungefähr gleich viele Befürworter wie ablehnende Stimmen.

Dennoch hat sich die sogenannte Jury unbeirrt für den Investorenfreundlichsten entschieden.

Sie hat sich damit nicht nur brachial über ein erfolgreiches Bürgerbegehren und den – durch Beitritt herbeigeführten – Beschluss der Bezirksversammlung hinweg gesetzt, sondern sich bei drei Entwürfen auch noch für den, der am wenigsten "ortsbildprägend" ist und am stärksten den Charakter dieses Platzes verändert, entschieden. Die Realisierung des Siegerentwurfs kommt einzig den Profitinteressen des Investors entgegen, denn durch die massive Gestaltung enthält der Siegerentwurf die meiste Quadratmeterzahl und mit ihm lässt sich somit die höchste Rendite erzielen.

Das in den Medien kursierende Foto des "Siegerentwurfs" stellt nicht die ganze Wucht der Planung dar. Auf der Seite zur Bahrenfelder Straße sollen Arkaden entstehen und die ausgesparte ("Telekom"-)Ecke wird durch die Höhe der Bebauung an dieser Stelle erschlagen. Es wäre wunderbar, auch Fotos von den Ansichten, die diese Aspekte herausstellen, in den Medien zu sehen. Denn Arkaden als typisch für Ottensen zu verkaufen, ist schon dreist.

Die Bürgerinitiative "Spritzenplatz bleibt!" wusste, warum sie aus dem Verfahren ausgetreten war: Sie hätte sich jetzt für diese Entscheidung verantworten müssen. Das war sicherlich ein von der Politik gewünschtes Szenario.

Der "Siegerentwurf" nimmt die Kleingeistigkeit von Bezirksamt und -politik Altonas jedoch sehr gut auf und macht deutlich:
Hamburg ist und bleibt das InvesTor zur Welt!

Pressemitteilung als PDF

 

Natürlich wird es jener, den eigentlich niemand am Vortag haben wollte.mehr >>

 

5. Dezember 2018 - DIE Bürgerbeteiligung: Öffentliche Plandiskussion

Bürgerinnen und Bürger wissen nicht was gut ist. Das weiß nur die Jury.

 

19. Dezember 2018 - Architekturgewinner im Planungsausschuss

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Planungsausschuss. Auf der Tagesordnung stand die Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vom 05.12.18 zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 69 (Spritzenplatz).
Schnell konzentrierte sich das Gespräch auf die Höhe der Bebauung und die Ausbildung der Ecke am Ottenser Kreuz. Sollte es eine negative Ecke sein, oder eine stumpfe Ecke. Die Entscheidung fiel auf die stumpfe Ecke, mit einer Diagonalen von 6 - 11 Metern, festzulegen in einer "kleinen" Jurysitzung.

Über die Höhe der Bebauung kam es zu einer eher ungewöhnlichen Situation. Ein Vertreter der SPD erklärte, die SPD werde nur einer Höhe von 3 Geschossen ohne Staffel zustimmen (was der heutigen Bebauung und dem Bürgerbegehren "Unser Spritzenplatz bleibt" entsprechen würde). Woraufhin Frau Boehlich (Grüne) zum wiederholten Male betonte, dass dies nicht umsetzbar sei und man 3 Geschossen plus Staffel zustimmen müsse. Bei der Abstimmung über die Höhe der Bebauung kam es dann zu einer Patt-Situation, weil die Fraktionen der CDU, Grüne und FDP mit insgesamt 7 Stimmen für eine maximale Höhe von 3 Geschossen PLUS Staffel stimmten, die Fraktionen der SPD und Die Linke, ebenfalls mit insgesamt 7 Stimmen, für 3 Geschosse OHNE Staffel stimmten.

Das wäre ja alles kein Problem, stellte daraufhin Frau Boehlich (Grüne) fest, dann würde man eben in der Bezirksversammlung darüber abstimmen, da hätte man dann schon die Mehrheit. Die Abstimmung findet an der nächsten Bezirksversammlung, am 31.01.19 statt.

 

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion ist angedacht. De facto wird abgestimmt ...mehr >>

 

16. Januar 2019 - Erneut im Planungsausschuss

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Aus dem Antrag:

"Im Ergebnis empfiehlt die Jury den Entwurf von Mudlaff & Otte Architekten mit einer stumpfen Ecke umzusetzen (siehe Anlage 1). Die Fassade an der stumpfen Ecke hat im anliegenden Entwurf eine Breite von 4,70 Meter. Die Jury empfiehlt die Fassade an der stumpfen Ecke auf bis zu 3,50 Meter schmaler zu machen. ..."

Auch dieser Antrag ist in die Bezirksversammlung überwiesen worden.

Zum Antrag PDF

 

Die "negative Ecke" soll auch wegfallen. mehr >>

 

31. Januar 2019 - in der Bezirksversammlung

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Aus dem Antrag:

"Im Ergebnis empfiehlt die Jury den Entwurf von Mudlaff & Otte Architekten mit einer stumpfen Ecke umzusetzen (siehe Anlage 1). Die Fassade an der stumpfen Ecke hat im anliegenden Entwurf eine Breite von 4,70 Meter. Die Jury empfiehlt die Fassade an der stumpfen Ecke auf bis zu 3,50 Meter schmaler zu machen. ..."

Auch dieser Antrag ist in die Bezirksversammlung überwiesen worden.

Zum Antrag PDF

 

Die "negative Ecke" soll auch wegfallen. mehr >>