INITIATIVEN NETZWERK

Altonaer Manifest

Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

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Spritzenplatz bleibt!

Wer sich auf dem Spritzenplatz umsieht, blickt auf Häuser unterschiedlicher Höhe. Dadurch erhält der Platz Lebendigkeit, Licht und Sonne und ist zum Treffpunkt im Stadtteil geworden; Initiativen und Parteien bauen dort ihre Infotische auf, es wird diskutiert, AnwohnerInnen halten einen Klönschnack, Punks treffen sich, und das Eis kann in der Sonne genossen werden.

Jetzt soll nach einem Abriss eine durchgehend vier- bis sechsgeschossige Bebauung entstehen. Diese wollen wir verhindern.

Doch der erfolgreiche Bürgerentscheid und Beschluss der Bezirksversammlung soll nicht nicht umgesetzt werden ...

 

19. Dezember 2018, Mittwoch, 18 Uhr - Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3

Planungsausschuss:
Spritzenplatz Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion

Hier kommt Investor!

Kommt hin und stellt Fragen!

Wiedereinmal wird der bekundete Bürgerwille mit Füßen getreten. Im Protokoll wird auch manches sehr lieblich umschrieben. Beispielsweise:

"Die Initiative habe einen Auslobungsplan erstellt, der auch im PlanA diskutiert worden sei."

So wurde es vorgetragen: "Die Initiative hat mit der SPD [...] einen Auslobungstext erstellt, der wurde auch [...] im Planungsausschuss abgestimmt."

Dieses ist z.B. auch deshalb wichtig, weil so eine Höhenbegrenzung auf 11 Meter in dem besagten Planungausschuss beschlossen wurde. Das wurde dann jedoch mit Grünen und CDU in der Bezirksversammlung wieder rückgängig gemacht (Siehe Chronik) ....

Protokoll der Öffentlichen Plandiskussion als PDF

Vielleicht erkennt sich der eine oder die andere bei den Zitaten wieder?

 

 

Öffentliche Präsentation der Architekturentwürfe und
Kürung des Siegerentwurfs

Am 15.11.18 fand eine öffentliche Präsentation der Architektur-Entwürfe statt – am 16.11.18 hat sich die Jury entschieden: Eindeutig gegen den Bürgerwillen.

Hamburg, Ottensen 18. November 2018

 

Die Jury hat entschieden.
Die "beteiligten" Bürgerinnen und Bürger reiben sich verwundert die Augen!

Kontur des Siegerentwurfs

Der Sieger - das Grau(en) im Hintergrund

Denn Höhe und Kubatur sind schlimmer gekommen, als es die Bürgerinitiative "Spritzenplatz bleibt!" befürchtet hatte.

Eine Abwägung öffentlicher und privater Belange, wie sie im Baugesetzbuch festgeschrieben steht – und uns immer wieder vorgehalten wurde – hätte zu anderen Ergebnissen führen müssen.

Auch für diejenigen, die am 15.11. nicht zugegen waren, wäre spannend zu wissen, wie die anderen Entwürfe ausgesehen haben und was die Anwesenden jeweils dazu auf ihre extra vorbereiteten Kommentar-Zettel geschrieben hatten. Daran würde deutlich werden, wie sehr der Bürgerwille mit Füßen getreten wird und, dass der "Sieger" wohl vorher schon feststand.

Es gibt einen Vorschlag, von pmp Architekten, der einen für die Öffentlichkeit begehbaren Innenhof enthält. Das Fon-Haus soll hier erhalten bleiben. Etwas, das vielfach von der Bevölkerung gefordert wurde. Dieser Entwurf hat Höhenunterschiede und ist gut an Bestehendes angepasst. Er ist zwar entgegen den Forderungen des Bürgerbegehrens und des Beschlusses der Bezirksversammlung (Beitritt zum Bürgerbegehren), höher als die Bestandsbebauung, aber die Kubatur wird doch gut widergespiegelt, da der Innenhof nicht zugebaut werden soll. Dieser Entwurf wurde bei der Präsentation der Architekturenwürfe eindeutig von Seiten der Bevölkerung favorisiert.

Ein weiterer Entwurf von Hohaus Hinz & Seifert und design for human nature hat ein Grasdach und ist durch sehr schräge Dächer geprägt. Hier gab es bei der "öffentlichen" Präsentation ungefähr gleich viele Befürworter wie ablehnende Stimmen.

Dennoch hat sich die sogenannte Jury unbeirrt für den Investorenfreundlichsten entschieden.

Sie hat sich damit nicht nur brachial über ein erfolgreiches Bürgerbegehren und den – durch Beitritt herbeigeführten – Beschluss der Bezirksversammlung hinweg gesetzt, sondern sich bei drei Entwürfen auch noch für den, der am wenigsten "ortsbildprägend" ist und am stärksten den Charakter dieses Platzes verändert, entschieden. Die Realisierung des Siegerentwurfs kommt einzig den Profitinteressen des Investors entgegen, denn durch die massive Gestaltung enthält der Siegerentwurf die meiste Quadratmeterzahl und mit ihm lässt sich somit die höchste Rendite erzielen.

Das in den Medien kursierende Foto des "Siegerentwurfs" stellt nicht die ganze Wucht der Planung dar. Auf der Seite zur Bahrenfelder Straße sollen Arkaden entstehen und die ausgesparte ("Telekom"-)Ecke wird durch die Höhe der Bebauung an dieser Stelle erschlagen. Es wäre wunderbar, auch Fotos von den Ansichten, die diese Aspekte herausstellen, in den Medien zu sehen. Denn Arkaden als typisch für Ottensen zu verkaufen, ist schon dreist.

Die Bürgerinitiative "Spritzenplatz bleibt!" wusste, warum sie aus dem Verfahren ausgetreten war: Sie hätte sich jetzt für diese Entscheidung verantworten müssen. Das war sicherlich ein von der Politik gewünschtes Szenario.

Der "Siegerentwurf" nimmt die Kleingeistigkeit von Bezirksamt und -politik Altonas jedoch sehr gut auf und macht deutlich:
Hamburg ist und bleibt das InvesTor zur Welt!

Pressemitteilung als PDF

 

 

12. November 2018

Spritzenplatz in der Bezirksversammlung am 28.06.2018

Mit Richtigstellung zur Pressemeldung des Amtes im November 2018.

In dieser Versammlung werden zwei Anträge zum Spritzenplatz abgestimmt:

1. Maximal 3 Geschosse und ohne Wettbewerbsverfahren*, da das vom Investor gezahlt werden soll und dieser mehr als 3 Stockwerke fordert - Antrag der SPD

2. Höher als 3 Geschosse, mit Wettbewerbsverfahren vom Investor gezahlt - Antrag der CDU und der Grünen.

November 2018:

Bezirk und Politik loben in ihrer Presseerklärung zum nun tatsächlich stattfindenden Architekturwettbewerb die Bürgerbeteiligung: "Im Rahmen einer Planungswerkstatt zur “Eckbebauung Spritzenplatz“ wurden in einem Dialog zwischen den Bewohner/-innen ..."

Wie die Inititative "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" bereits vermutete, als die "Planungswerkstatt" noch in Planung war: Das erfolgreiche Bürgerbegehren mit mehr als 7.000 Unterschriften von in Altona gemeldeten und wahlberechtigten BürgerInnen wird einem umstrittenen Beteiligungsverfahren mit ca 100 Anwesenden ohne Angabe des Wohnortes untergeordnet.

Auch dieses ist in der Presseerklärung zu lesen: "Ziel ist es, den ortsbildprägenden Charakter am Spritzenplatz langfristig zu sichern. Dies entspricht auch dem erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne“, dem die Bezirksversammlung Altona in ihrer Sitzung am 28. Januar 2016 beigetreten ist."

Nein, Ziel des erfolgreichen Bürgerbegehrens ist es, die Höhe und Kubatur der jetztigen Bebauung dort so zu erhalten, wie sie derzeit ist.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete:

* Forderung des Bürgerbegehrens: „Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (…) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“ (Zur Unterschriftenliste)

*Im Film wird vom Gutachterverfahren gesprochen, was aber das Selbe meint. Weiter unten haben wir über diese Umbenennung geschrieben.

PM bei Hamburg.de als PDF

 

 

25. Juli 2018

Spritzenplatz im Planungsausschuss am 20.06.2018

Im November 2015 ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, in dem gefordert wurde, in einem neuen Bebauungsplan die Höhe und Kubatur der jetzigen Bebauung als Maximum festzuschreiben.*

Am 28. Januar 2016 ist die Bezirksversammlung dem beigetreten. Das heißt, dass die Forderung des Bürgerbegehrens zu einem Beschluss der Bezirksversammlung wurde.

Alle Fraktionen - außer die Grünen - beschlossen also, die Höhe und Kubatur der zur Zeit bestehenden Bebauung als "Maße" in einen Bebauungsplan zu übernehmen.

Wir haben nun Juni 2018. Es gibt noch immer keinen neuen Bebauungsplan.

Mehr zu dem Ganzen steht auf dieser Website ... einfach etwas scrollen oder oben rechts die Reihenfolge umkehren. Oder in der Chronik.

* Forderung des Bürgerbegehrens: „Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (…) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“ (Zur Unterschriftenliste)

 

 

23. Juni 2018

Kundgebung auf dem Spritzenplatz

Was wird am Spritzenplatz gebaut?

Hier kommt Investor!

Trotz Wind und Regen konnte zumindest ein längerer Sonnenabschnitt genutz werden, um den derzeitigen Stand um die Bebauung zu erklären.

Die Inititative "Spritzenplatz bleibt - Unser Platz an der Sonne!" machte mit Beiträgen trotz des komplizierten Sachverhalts deutlich, was bisher geschehen war:

Ein kurzer Durchlauf der Chronik um die Geschehen wurde dargestellt: Angefangen beim erfolgreichen Bürgerbegehren im November 2015, das mit mehr als 7.000 Unterschriften den Erhalt der Höhe und Kubatur in einem Bebauungsplan festzuschreiben forderte und so von der Bezirksversammlung übernommen wurde – bis zum Patt zweier Anträge im Planungsausschuss einen Tag zuvor, am 20. Juni 2018.

Der Austritt der Initiative aus dem Verfahren zum Architekturwettbewerb wurde ebenfalls erklärt sowie das Zustandekommen desselben. Viele der Zuhörer wussten gar nicht, warum so ein Wettbewerb stattfinden sollte.

Kurzgefasst ist dies das Ergebnis der Planwerkstatt im Januar 2017. Der Eigentümer hatte sich bereit erklärt einen solchen Architekturwettbewerb, in dem unterschiedliche Bebauungs-Entwürfe mit- und gegeneinander abgewogen werden, zu bezahlen. Was wir nicht wussten: Er würde diesen Wettbewerb nur zahlen, wenn mindestens dreigeschossig plus Staffel, also faktisch viergeschossig gebaut werden würde.

Anhand des "Gewinnerentwurfes" sollte dann ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Bürgerbegehren, aus dem die Bezirksversammlung durch Beitritt einen eigenen Beschluss gemacht hatte, sah vor, die Höhen in einem neuen Bebauungsplan auf die derzeitige zu begrenzen: das sind am höchsten Gebäude gemessen 2 Geschosse plus schrägem Dach: knapp über 11 Meter. (Siehe Forderung auf Unterschriftenliste)

Mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren wurde keine Planwerkstatt und auch kein Architekturwettbewerb gefordert. Beide waren somit auch kein Bestandteil des Bezirksamtsbeschlusses. Es wurde lediglich ein neuer Bebauungsplan zum Erhalt der jetzigen Höhe und Kubatur gefordert.

VertreterInnen der Ini wurden bei der Planwerkstatt durch Zufall in die Jury gelost, die bei dem Wettbewerb den Gewinnerentwurf küren sollte. Als zwei von ihnen ihren Rücktritt aus der Jury erklärten, da sie das Verfahren als Farce und Augenwischerei empfanden, wurden sie überredet dabei zu bleiben und bekamen nun ein Stimmenrecht mehr zugesprochen. Da auch andere mehr Stimmenrechte bekamen, fiel das letztlich nicht ins Gewicht. Was jedoch ins Gewicht fiel, war, dass die Ini nun plötzlich zu einem direkten Verhandlungspartner bei der Aufstellung der Vorgaben für den Architekturwettbewerb werden sollte. Um diesen sogenannten "Auslobungstext" wurde fortan gerungen.

Als nach vielen Verhandlungen, einem Beschluss und anschließenden Verschiebungen von Beschlussfassungen, der Ini klar wurde, dass nur noch wenig Zeit bleiben würde, um einen Bebauungsplan aufzustellen, ließ sie ein zweites Bürgerbegehren rechtlich prüfen: Das

Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens
"Spritzenplatz bleibt - Unser Platz an der Sonne!",

in dem gefordert wurde, den Bebauungsplan entsprechend dem Beschluss der Bezirksversammlung vom Januar 2016 (Erhalt der Höhen und Kubatur) innerhalb der gesetzlichen Fristen festzustellen, denn ansonsten könnte nach altem Bebauungsplan 4-5 geschossig (jeweils plus Staffelgeschoss) gebaut werden.

Die Initiative erhielt zu der Zeit eine Einladung zu einem Gespräch von der Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer und beschloss vor Anmeldung des 2. Bürgerbegehrens die Ergebnisse dieses Gesprächs abzuwarten.

Zum einen wurde der Ini quasi die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder sie würde einer Bebauungshöhe von drei Geschossen plus Staffel zustimmen, oder sie trüge die Schuld, wenn nachher höher gebaut würde.

Zum anderen wurde versprochen, am nächsten Tag einen neuen Auslobungstext-Entwurf für den Architekturwettbewerb an die Initiative zu schicken.

Als nach knapp zwei Wochen noch immer kein Text angekommen war, wurde das "Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens" angemeldet.

Am nächsten Tag kam der Auslobungstext-Entwurf. Dort heißt es zur Höhenentwicklung:

... dass im Wesentlichen eine Höhe von drei Vollgeschossen nicht überschritten werden soll, ...“.

Das lässt durchaus höhere Bebauung zu – und führt das erfolgreiche Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" bzw. den Beschluss der Bezirksversammlung, Höhe und Kubatur zu erhalten, ad absurdum.

Die Initiative trat daraufhin von dem Verfahren zurück.

Patt bei der Abstimmung zweier Anträgeim Planungsausschuss am Tag zuvor

Die SPD fordert, "nur" drei Stockwerke ohne Dach und ohne Staffelgeschoss in den Auslobungstext zu schreiben. Es könne auf das "Gutachterverfahren" verzichtet werden, da dieser vom Investor nur gezahlt würde, wenn dort mindestens drei Geschosse PLUS Staffelgeschoss stehen würde.

Die CDU stellt den Antrag, drei Geschossen mit Staffel zuzustimmen, da die Verschattungsstudie keinen Unterschied ausweisen würde. Es könne dann auch ein "Gutachterverfahren" vom Investor gezahlt, stattfinden.

Beide Anträge erhielten 7 Stimmen: Die Abstimmung erfolgt nun in der Bezirksversammlung am Donnerstag, 28. Juni 2018 ab 18 Uhr im Rathaus Altona.

Der Film hierzue folgt in Kürze.

Begründung Austritt aus Verfahren PDF | Flyer Verkürzte Chronik PDF

 

 

Kundgebung auf dem Spritzenplatz

21. Juni 2018, Donnerstag, 17 bis 20 Uhr

Hier kommt Investor!

Was wird am Spritzenplatz gebaut?


Die Initiative
"Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!"

lädt ein zur Kundgebung auf dem Spritzenplatz!


Am Donnerstag den 21. Juni 2018,
von 17 – 20 Uhr

  • Bericht zum Verfahren
  • Stellungnahme zum Ausstieg aus der
    Jury zum Architektur-Wettbewerbsverfahren

Einladung als PDF

 

 

15. Juni 2018 - Aktualisierung 23.06.18*

Einladung zum Planungsausschuss - Verschattungsstudie

Der Planungsausschuss wird am 20. Juni 2018 unter dem Tagesordnungspunkt 5.1: "Gutachterverfahren "Eckbebauung Spritzenplatz" – Austritt der Initiative und Fortführung des Verfahrens Beschlussvorlage des Amtes" gebeten zu entscheiden, mit welcher Gebäudehöhe das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll.

Verschattungsstudie im Alltag

Verschattungsstudie - live erlebt, 14.06.18, 14:23 Uhr
Menschen im Sonnenlicht: vor dem Eiscafé Venezia

In dem Text heißt es, dass die öffentlich Plandiskussion* im Dezember stattfinden muss, "um das Planverfahren vor Auslaufen einer verlängerten Veränderungssperre Anfang März 2020 abschließen zu können".

Wir finden es sehr spannend, dass das Amt nun plötzlich berücksichtigt, dass Eile geboten ist, wenn ein neuer Bebauungsplan noch rechtzeitig fertig werden soll. Hat eventuell unser (leider als unzulässig erklärtes) Bürgerbegehren zur Rettung des Bürgerbegehrens zu dieser Einsicht geführt?

Spannend ist auch, dass dem Bezirksamt zwei Bauvorbescheidsanträge vorliegen:
III Geschosse + Staffel und IV-Geschosse + Staffel.

Wir gehen davon aus, dass dies schon länger der Fall ist und in all den Verfahren und Werkstätten, der aufzustellende Bebauungsplan diesen Vorbescheidsanträgen, angepasst werden sollte. Die Ini sollte lediglich als Feigenblatt für Bürgerbeteiligung herhalten: damit Politik und Verwaltung sagen können, die Bürgerinnen und Bürger wurden ja einbezogen und die Bürgerinitiative habe die Abweichungen vom Bürgerbegehren mitgetragen.

In dem Text ist zu lesen, "dass sie [die Bürgerinitiative] mit sofortiger Wirkung aus dem Gutachterverfahren zur „Eckbebauung Spritzenplatz“ austreten wird". Aus welchem Gutachterverfahren wir ausgetreten sind, ist uns nicht bekannt.

Wir traten aus dem Verfahren aus, welches einen Auslobungstext für einen Architekturwettbewerb erstellen sollte, der auf jeden Fall eine dreigeschossige Bebauung plus Staffel beinhalten sollte. Was wiederum das Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" ad absurdum führt. Denn drei Geschosse plus Staffen gingen weit über die derzeitige Höhe hinaus. (Zwei Geschosse plus schräges Dach)

Insbesondere dieser Satz verdeutlicht, wer eigentlich die Pläne macht: "Der Vorhabenträger hat uns mitgeteilt, dass er ab einer Höhenentwicklung von III Vollgeschossen mit Staffelgeschossausprägung über die gesamte Eckbebauung weiterhin bereit ist, ein Gutachterverfahren durchzuführen."

Tagesordnungspunkt 5.1. Text als PDF

* Eine öffentliche Plandiskussion ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu jeder Aufstellung eines Bebauungsplans dazu. Sie gilt als "Bürgerbeteiligung", obwohl die BürgerInnen meist nur vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die Verschattungsstudie

Der Bestand wird im Maximum als 10,20 Meter Höhe angegeben. Er beträgt jedoch an der höchsten Stelle etwas über 11 Meter. (siehe Bild weiter unten)

Zur Zeit ist dort ein 2-geschossiges Gebäude mit abgeschrägtem Dach am höchsten. In der Verschattungsstudie sollen 3 Vollgeschosse eine Höhe von 10,32 Meter haben. Das erscheint uns ziemlich merkwürdig. Zumal der Eigentümer für die beiden unteren Geschosse Gewerbeflächen einplant. Für 3 Geschosse plus Staffelgeschoss sowie für vier Vollgeschosse werden 13,29 Meter angenommen.

Dem Amt, so ist es aus dem Text zu entnehmen, liegt ein Bauvorbescheidsantrag über 3 Geschosse Plus Staffel und einer mit 4 Geschossen plus Staffel vor. Warum wird keine Studie zu den 4 Geschossen + Staffel gemacht, aber 4 Vollgeschosse dargestellt?

*Aktuallisierung, wurde uns so zugetragen: "Gutachterverfahren darf öffentlich sein, Architektenwettbewerb nicht wegen Schutz geistigen Eigentums. Da das Verfahren im Falle des Spritzenplatzes nur Vorschläge (Gutachten) für das B-Planverfahren leisten soll und wird, können die Vorschläge und Ergebnisse öffentlich vorgestellt werden, was bei einem Architektenwettbewerb nicht geht. Da wird dann nur der Siegerentwurf vorgestellt, der dann aber auch nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Grundlage für die Bebauung ist."

Die Verschattungstudie als PDF

 

 

Offener Brief

PRESSEMITTEILUNG
Dieser Brief wurde am 3. Mai 2018 an Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer verschickt.

Hamburg, Ottensen 3. Mai 2018

 

OFFENER BRIEF
„Spitzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“

Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,

die Spritzenplatzini hat sich intensiv ausgetauscht und ist zu dem Schluss gekommen, dass wir die jetzige Formulierung im Auslobungstext nicht akzeptieren können.

Wir fühlen uns den 7.000 Menschen, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, verpflichtet. Bei einer höheren Bebauung ist das Ziel, die heutige Sonnendurchflutung auch in Jahreszeiten, in denen der Sonnenstand niedrig ist, nicht mehr gewährleistet. Dass auch unser Anliegen zur Höhenentwicklung im Auslobungstext zu lesen ist, halten wir für eine rein kosmetische Angelegenheit. Die Formulierung zur Höhenentwicklung „... dass im Wesentlichen eine Höhe von drei Vollgeschossen nicht überschritten werden soll, ...“ unterstreicht diese Vermutung und lässt auch höhere Bebauung zu.

Zudem sind wir überrascht, dass sich der Beschluss der Bezirksversammlung, die am 28. Januar 2016 dem Bürgerbegehren beigetreten ist, im Auslobungstext nicht als solcher wiederfindet.

Ebenso der Beschluss des Planungsausschusses vom 17.01.2018, der so von der Initiative akzeptiert wurde, findet sich in dem neuen Auslobungstext nicht wieder und wird damit ad absurdum geführt.

Die Forderung des Bürgerbegehrens ist Politik und Amt bekannt und wurde durch die Bezirksversammlung übernommen. Sie kann auch ohne uns im weiteren Verfahren umgesetzt werden, wenn die BV sich ihren eigenen Beschlüssen verpflichtet fühlt.

Wir möchten nicht als Feigenblatt herhalten, damit Politik und Verwaltung sagen können, die Bürgerinnen und Bürger wurden ja einbezogen und die Bürgerinitiative habe die Abweichungen vom Bürgerbegehren mitgetragen.

Die Initiative „Spritzenplatz bleibt.- unser Platz an der Sonne!“ tritt deswegen mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren aus.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“

Offener Brief als PDF

 

 

30. April 2018

2. Bürgerbegehren unzulässig

Heute erreichte uns die Nachricht als Mail: Das Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!" wird zurück gewiesen.

"Sehr geehrte ...

Zurückweisung Bürgerbegehren

.... "

Das vollständige Schreiben als PDF

Ergänzung:
Am 3. Mai 2018 kam die Nachricht per Post bei den Vertrauensleuten an.

 

23. April 2018

Initiative meldet 2. Bürgerbegehren zur Rettung des 1. an

Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens
"Spritzenplatz bleibt - Unser Platz an der Sonne!"

Heute, am 23. April, hat die Initiative "Spritzenplatz bleibt!" ein neues Bürgerbegehren angemeldet.

Die Verzögerungen von Seiten des Bezirksamtes und der politisch Verantwortlichen machen dieses Bürgerbegehren notwendig.

Am 3. März 2019 bzw. 3. März 2020 läuft die Veränderungssperre aus. Das heißt, der Investor kann dann nach altem Bebauungsplan bauen oder die Höhe der Bebauung an den umgebenden Gebäuden orientieren. (s.u.)

Am 28. Januar 2016 ist die Bezirksversammlung dem 1. Bürgerbegehren* beigetreten und hat es so zu einem "eigenen Beschluss gemacht". Am 7. März 2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Am 17. Januar 2018 hat der Planungsausschuss einen Antrag der SPD beschlossen und in die Bezirksversammlung überwiesen. Dieser Antrag enthält Forderungen für den Auslobungstext (s.u.) und ist mit der Ini abgestimmt.

Aus der Bezirksversammlung wurde der Antrag wieder zurück in den Planungausschuss verwiesen und wird seither dort immer wieder vertagt.

Jede weitere Verzögerung gilt es zu verhindern! Daher fordert das "Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens 'Spritzenplatz bleibt - Unser Platz an der Sonne!'":

"Sind Sie für die Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 69 entsprechend den oben genannten Beschlüssen vor Ablauf der Veränderungssperre am 3.3.19 bzw. am 3.3.20, der maximalen Verlängerungsfrist der Veränderungssperre?"

Zur Unterschriftenliste (zweiseitig) >>

* Der Wortlaut des 1. Bürgerbegehrens, "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!" lautete:

"Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?"

 

 

 

20. April 2018

Inititative zum Gespräch bei Amt und Politik

Entweder Sie stimmen 3 Geschossen + Staffelgeschoss zu, oder es werden 5-6 Geschosse!

Rathaus Altona 2007

Am 10. April folgten 4 VertreterInnen der Initiative "Spritzenplatz bleibt!" einer Einladung zu einem Gespräch mit Frau Dr. Melzer ins Rathaus Altona.

Erstaunlicher Weise waren auch Amt und Bezirkspolitik mit großem Aufgebot vor Ort. Anwesend waren zum Beispiel der Baudezernent Altonas, Herr Gerdelmann und Herr Albers, Dezernatsleitung Steuerung und Service sowie Vertreter der Bezirksamtsleiterin Frau Dr. Melzer, die die Moderation des Gesprächs führte. Nicht zu vergessen der Fachamtsleiter des Rechtsamts, Herr Farries. Um nur einige zu nennen. Und von jeder Fraktions-Partei war jeweils mindestens eine Person gekommen.

Heraus kam letztendlich, dass die Ini für den Auslobungstext des Architekturwettbewerbs einer Bauhöhe von 3 Stockwerken plus zusätzlichem Staffelgeschoss zustimmen solle, sonst würden 5-6 Geschosse gebaut werden. Zur Erinnerung: Im erfolgreichen Bürgerbegehren stellten mehr als 7.000 AltonaerInnen die Forderung, an dieser Stelle die gegebenen Höhen und Kubaturen beizubehalten.*

Herr Albers würde den Auslobungstext formulieren und ihn der Initiative zuschicken.

Der Auslobungtext ist insofern wichtig, da er für den oben genannten Wettbewerb die Vorgaben macht und daraus wiederum der Bebauungsplan geschrieben werden soll. Ein Bebauungsplan ist wie ein Gesetz: Er legt fest, in welchen Höhen und Größen gebaut werden darf, welche Nutzungen das Gebiet haben soll und ist (eigentlich) rechtsverbindlich.

Bis heute haben wir keinen Text von Herrn Albers erhalten. Uns wundert es nicht: Je mehr Zeit verstreicht, desto geringer ist die Wahrschein- bzw. Möglichkeit noch einen Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre aufzustellen. Und das ist am 3. März 2019 soweit. Wenn die Bezirkspolitik es beschließt, kann noch um ein Jahr - auf den 3. März 2020 - verlängert werden. Aber dann ist die Frist endgültig abgelaufen und der Investor darf sich dann an der Höhe der umgebenden Bebauung orientieren. Was dabei herauskommt, steht in den Sternen.

Lange schon wird der Auslobungstext hin und her geschoben, die Abstimmung zu Gunsten niedriger Bebauung wieder zurück verwiesen und Zeit geschunden ...

Der letzte Planungsausschuss war am 17. April – die Eckbebauung Spritzenplatz stand diesmal nicht auf der Tagesordung.

Eine Zusammenfassung des Gesprächs ist noch in Arbeit.

* Fragestellung des Bürgerbegehrens: "Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (...) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägendenden Bebauungsstruktur (...) durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten."

 

 

9. April 2018

Film: Spritzenplatz die Dritte

Im Planungsausschuss am 4. April wieder mal verschoben. Das Erstaunen wird groß sein, wenn es mal anders kommen sollte... Wir bleiben dran.

Bereits zum 5. oder 6. Mal wurde der Tagesordnungspunkt "Eckbebauung Spritzenplatz" von der Tagesordung gestrichen.

Drei Mal haben wir gefilmt. Am 7. März wurden zumindest unsere Fragen aus der öffentlichen Fragestunde beantwortet. (Siehe)

Beim nächsten Planungsausschuss am 21. März, wurde das Vertagen damit begründet, dass am nächsten Tag ein Gespräch mit dem "Vorhabenträger" stattfinden würde (zu dem alle Fraktionen außer Die Linke eingeladen wurden). Frau Boehlich von den Grünen trug die Begründung vor. (Siehe)

Dieses Mal ist es ein Gespräch mit Frau Dr. Melzer, der Bezirksamtsleiterin. Es findet am 10. April statt und auch die Initiative ist dazu eingeladen. Dieses zu verkünden wurde Herrn Kaeser, SPD, überlassen.

Zum Film >>

 

 

25. März 2018

Film: Im Planungsausschuss erneut verschoben

Das war am 21. März 2018. Eigentlich war auch nichts anderes zu erwarten ...

Bereits zum 4. oder 5. Mal wurde der Tagesordnungspunkt "Eckbebauung Spritzenplatz" von der Tagesordung gestrichen.

Am 7. März hieß es: Nur wenn nichts mehr dazwischen kommt, kann der Bebauungsplan noch fristgerecht aufgestellt werden. (Siehe)

Bis 2020 ist nur dann Zeit, wenn nächstes Jahr eine Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen wird. Und zwar von jenen, die jetzt ständig alles hinauszögern. So wurde es uns zumindest von Frau Frauenlob, Bezirksamt Altona, gesagt. Auch im Juraforum ist es so zu finden.

Und am Rande erwähnt: Die Fraktion "Die Linke" ist zu dem Termin mit dem Baudezernenten (und dem "Vorhabenträger") NICHT eingeladen worden.

Zum Film >>

 

 

13. März 2018

Film: Behandlung der Fragen im Planungsausschuss

Am 7. März 2018: Tagesordnungspunkt erneut verschoben

Bereits zum zweiten mal wurde der Tagesordnungspunkt "Eckbebauung Spritzenplatz" von der Tagesordung gestrichen.

Für den 21. März, also nur zwei Wochen später – statt vier wie letztes Mal – wird er erneut angekündigt werden.

Nun bleiben, wie Frau Frauenlob (Bezirksamt Altona) in der Fragestunde bestätigte, noch zwei Jahre, den Bebauungsplan umzusetzen.

Frau Frauenlob meinte, dass es zu schaffen sei, in zwei Jahren einen Bebauungsplan aufzustellen. Wir zweifeln das an: Seit dem 28. Januar 2017 basteln Verwaltung und Politk an einem Auslobungstext für ein Architektur-Wettbewerb und selbst der ist nach einem Jahr nicht fertig.

Wahrscheinlich, wir kennen das, wird der Initiative die Schuld zugeschoben, dass es nicht schneller geht - aber diese vertritt einen eindeutigen Standpunkt: Umstetzung des Bürgerbegehrens. D.h. Höhe und Kubatur erhalten. Zudem hat die Initiative keinen Architektur-Wettbewerb gefordert - ganz im Gegenteil.

Zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung, also der Forderung des Bürgerbegehrens ist soetwas nicht nötig. Vielmehr haben die Grünen, die als einzige Partei dem Bürgerbegehren nicht beigetreten sind, eine Planungswerkstatt gefordert und bekommen. Herausgekommen ist nun dieser Wettbewerb.

Auf Grundlage dieses Wettbewerbs soll später der Bebauungsplan für die Neubebauung des Spritzenplatzes entstehen. Da der Investor (Frau Boehlich, Grüne sagt "Vorhabenträger“) diesen Architektur-Wettbewerb bezahlen soll, bekommt er offensichtlich auch das Recht eingeräumt die Inhalte des Auslobungstextes zu diktieren – er, der Investor stellt also quasi den Bebauungplan auf, nicht das Bezirksamt.

Auf die Frage der Initiative, wer denn nun den Bebauungsplan aufstellen würde, Amt oder Investor, wird die Antwort vernuschelt und sehr, sehr leise gesprochen. Falls jemand die Antwort im Film versteht, freuen wir uns über eine Mail dazu. (Frage ab Minute 13:15)

Zum Film >>

 

 

6. März 2018

Verwiesen, vertagt und verschoben - und dann ?

Nach zwei Jahren kein Stück weiter

Bebauungsplanaufstellung Ottensen 69

Bebauungsplanaufstellung Ottensen 69

Am 7. März 2018 steht "Eckbebauung Spritzenplatz" erneut auf der Tagesordnung des Planungsausschusses.

Die Ini stellt Fragen im Ausschuss.

Am selben Tag ist es genau zwei Jahre her, dass der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurde.

Wird nicht bald gehandelt, tritt der alte B-Plan wieder in Kraft: denn mit der Unterschrift der Bezirksamtsleitung unter den Aufstellungsbeschluss begann die Zeit zu laufen.

Es erfolgte erst mal die Zurückstellung für ein Jahr - also bis zum 7. März 2017, erst nach diesem Jahr laufe die Zeit für die Veränderungssperre, so das Bezirkssamt Altona. also bis zum 7. März 2019. Anschließend gebe es die Möglichkeit, ein Jahr zu verlängern, also bis März 2020.
Ob das so gemacht wird? Darauf haben wir keinen Einfluss.

Zur Zeit wird lediglich über den Auslobungstext eines Architekturwettbewerbs gestritten. Und das geht schon lange so:

Seit Februar letzten Jahres werden die Vertreterinnen, die aus unserer Inititative "Spritzenplatz bleibt!" in die Jury gelost worden sind, immer wieder zu Gesprächen eingeladen, obwohl bereits alles gesagt wurde: Die Ini fordert die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung also das, was im gewonnen Bürgerbegehren gefordert wurde:

"... dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten."

Um den Schein der Mitbestimmung zu wahren, wurde auch zu Nicht-öffentichen Teilen im Planungsausschuss eingeladen. Passiert ist jedoch nichts.

Am 25. Januar 2018 lag erstmalig in einem öffentichen Teil eines Ausschusses, in der Bezirksversammlung, ein abstimmungsfähiger Antrag für Teile des Auslobungstextes vor.

Statt jedoch etwas zu entscheiden, wurde der Antrag wieder zurück in den Planungsausschuss am 7. Februar verwiesen. Die Initiative reichte Fragen für die öffentiche Fragestunde ein. Vor Ort wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt um weitere 4 Wochen, auf den 7. März 2018 zu verschieben. (Herr Gedelmann, Baudezernet Altona, hätte angerufen und um diese vier Wochen Aufschub gebeten.)

"Spritzenplatz bleibt!" wird für den Planungsausschuss am 7. März erneut Fragen einreichen.
Ist jedoch schon vorgewarnt: "... Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes wird die Verwaltung den Antrag stellen, die Befassung erneut zu verschieben. Ob eine erneute Verschiebung von Seiten der Politik beschlossen wird, wird sich erst am Anfang der Sitzung zeigen."

Auf Nachfrage heißt es immerwieder "der Investor müsse noch mit ins Boot geholt werden".
Wir fragen uns: Wer stellt hier eigentlich den Bebauungsplan auf? Der Investor?

 

Die neuen Fragen mehr >>als PDF oder auf "mehr >>" klicken:

4. März 2018

... hiermit reicht die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ neue Fragen ein.

Vorangestellt sei: wir begrüßen es, dass die Wünsche zur Erhaltung der Fassade des Friseursalons und der Favorisierung der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen Eingang in die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses an die Bezirksversammlung gefunden haben. Diese sind in der Planwerkstatt als Forderungen mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern benannt worden. Diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war ja vorgeblich das Anliegen der Planungswerkstatt und insofern ist es natürlich konsequent, sie in das Verfahren einfließen zu lassen.

Die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, die von der BV am 28.01.2016 einstimmig mit Ausnahme der Fraktion der Grünen übernommen worden ist, aber lautete: dass „... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden ..“ sollten.

Am 7.3.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Was sind die Gründe der Fraktionen, insbesondere der CDU, ihren eigenen Beschluss – den Beitritt zum Bürgerbegehren – wieder infrage zu stellen?
  2. Am 25.01.2018 wurde die Beschlussvorlage der SPD zum Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes von der BV an den Planungsausschuss zurücküberwiesen. Soll der Planungsausschuss korrigieren, was die BV durch den Beitritt zum Bürgerbegehren beschlossen hat?
  3. In der BV am 25.01.18 wurde diese Beschlussvorlage der SPD als z.T. rechtswidrig bezeichnet. Auf welche konkrete Gesetzesgrundlage beziehen Sie sich dabei?
  4. Was war der Grund, weswegen der T.O.-Punkt Beschlussempfehlung „Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes“ um 4 Wochen verschoben wurde? Wer hat welchen Beratungsbedarf?
  5. Kann es sein, dass das Verfahren nur in die Länge gezogen werden soll bis die Veränderungssperre unwirksam geworden ist?

Mit freundlichen Grüßen

für die Initiative „Spritzenplatz bleibt!“

<< weniger

 

 

7. Februar 2018

Es geht nur um den Architektur-Wettbewerb

"Das Bezirksamt wird (...) aufgefordert, den Auslobungstext für das anstehende Wettbewerbsverfahren wie folgt anzupassen"

Denkmal! am Spritzenplatz

Investorenträume?

Die Planwerkstatt wird seit einem Jahr fortgeführt, statt endlich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Genau ein Jahr nach der "Planwerkstatt", wurde in der Bezirksversammlung erstmals öffentlich darüber gesprochen, wie ein Vorschlag für den Auslobungstext aussehen könnte.

Alles andere verlief hinter geschlossenen Türen - selbst Vertreterinnen der Ini, die durch Zufall per Losverfahren teilnehmen durften, sind zum Schweigen verpflichtet.

Die Bezirksversammlung verwies den Vorschlag der SPD wieder an den Planungsausschuss, damit "nachgebessert" werden könne.

Langsam entsteht der Eindruck, dass die Parteien Zeit schinden wollen.
Um die Sperrfrist von 2 Jahren auszuhebeln?

Diese Sperrfrist wurde damals am 7. März 2016, als der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan im amtlichen Anzeiger veröffentlicht und so rechtsverbindlich wurde, erlassen.

Das bedeutet, es "dürfen dann in den Zeiten, die mit dieser Veränderungssperre belegt sind, keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine Neubauten und auch keine Abrissarbeiten mehr genehmigt werden. Auch Baumaßnahmen, die nicht anzeigepflichtig sind, müssen unterbleiben." (siehe)

Als wir das vor ein paar Tagen erfuhren, war der Schreck groß: Die Sperrfrist würde am 7. März diesen Jahres auslaufen!

Ein Anruf beim Bezirksamt ergab, dass mit der Unterschrift der Bezirksamtsleitung unter den Aufstellungsbeschluss die Zeit zu laufen begann: Also am 7. März 2016. Dann erfolgte erst mal eine Zurückstellung für ein Jahr, erst nach diesem Jahr laufe die Zeit für die Veränderungssperre. D.h. bis März 2019 - danach gibt es die Möglichkeit, ein Jahr zu verlängern also bis März 2020.

Heute wird nun der Planungsausschuss über die Vorschläge zum Auslobungstext für einen Architektur-Wettbewerb beraten, statt über den konkreten Bebauungsplan zu sprechen.

Vor Ort wurde der Tagesordnungspunkt "Spritzenplatz" am 07.02.18 beim Planungsausschuss gestrichen und auf 4 Wochen später vertagt. Angeblich auf Wunsch von Herrn Gerdelmann, der mehr Zeit für dieses Thema bräuchte. (update, 8. Februar 2018)

Die Inititative "Spritzenplatz bleibt!" nutzt die öffentliche Fragestunde:

Die Fragen mehr >>als PDF oder auf "mehr >>" klicken:

4. Februar 2018

... hiermit reicht die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ Fragen ein.

Vorangestellt sei: wir begrüßen es, dass die Wünsche zur Erhaltung der Fassade des Friseursalons und der Favorisierung der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen Eingang in die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses an die Bezirksversammlung gefunden haben. Das zeigt, dass die von vielen Bürgern und Bürgerinnen in der Planwerkstatt vorgetragenen Forderungen Eingang in den Auslobungstext für den Architekturwettbewerb finden sollen.

Die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, die von der BV am 28.01.2016 einstimmig mit Ausnahme der Fraktion der Grünen übernommen worden ist, lautete: dass „... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden ..“ sollten.

Am 7.3.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Damit hat der alte B-Plan Ottensen 35 von 1995 seine Gültigkeit verloren.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Was sind die Gründe der Fraktionen, insbesondere der CDU, ihren eigenen Beschluss – den Beitritt zum Bürgerbegehren – wieder infrage zu stellen?

  2. Soll der Planungsausschuss korrigieren, was die BV durch den Beitritt zum Bürgerbegehren beschlossen hat, und dass der „alte“ B-Plan, Ottensen 35, keine Gültigkeit mehr hat?

  3. Wie begründen die betreffenden Fraktionen ihre Auffassung, dass die nun an den Planungsausschuss zurückverwiesene Beschlussvorlage für einen Architekturwettbewerb rechtswidrig sei?

  4. Kann es sein, dass das Verfahren nur in die Länge gezogen werden soll?

Mit freundlichem Gruß

für die Initiative „Spritzenplatz bleibt!"

<< weniger

 

 

7. Februar 2018 - 22. Februar 2018

Drei Beschwerden beim NDR & eine beim Presserat

Am 26. Januar berichtet der NDR 90,3 über die Bezirksversammlung vom Vortag und stellte einiges fragwürdig dar.

Bebauungsträume am Spritzenplatz

"Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude,
in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet
"

Unabhängig voneinander haben 3 Leute aus der Initiative den NDR angeschrieben und um Berichtigung gebeten.

Als 3 Tage später noch immer der fehlerhafte Text auf der Website zu lesen war, hat wiederum jemand den Presserat angeschrieben.

Der NDR antwortet keinem vom uns. Auch der Presserat hatte nicht geantwortet, jedoch sind nun ein paar kleine, aber kaum merkliche Änderungen vorgenommen worden.

Mit diesen Änderungen ist der NDR in unseren Augen weder einer öffentlichen Richtigstellung gerecht geworden, noch sind unseres Erachtens die Kritikpunkte hinreichend ausgeräumt worden.

Es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass der Text geändert wurde. Kaum jemand wird also den Bericht ein zweites Mal lesen, weil man nicht von einer Änderung ausgehen kann.

Ob im Rundfunk etwas dazu gesagt wurde, können wir leider nicht feststellen.

NDR-Berichte vom 26.01.2018: alt | neu

Die Beschwerde beim Presserat:

... ich sehe in den folgenden Zitaten einen Verstoß gegen wahrheitsgemäße Berichterstattung. Begründungen sind im Einzelnen dazu geschrieben. Die Zitate aus dem schriftlichen Beitrag stehen jeweils in Anführungszeichen:

"Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet." Nein, es geht um die ganze Ecke: Vom Eiscafé Venizia bis zum Gebäude neben dem Restaurant Kypros. Mehrere Häuser sind betroffen. Es geht um Text für die die Auslobung eines Architektur-Wettbewerbs.

"Dieses Vorhaben, das absolut im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben wäre, ..."
Nein, es wird zur Zeit ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. (Am 7. März im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ottensen 69. Siehe)

Richtig ist: "...wurde vor zwei Jahren durch ein Bürgerbegehren gestoppt."
ABER: Die Bezirksversammlung ist diesem Bürgerentscheid beigetreten. Es handelt sich jetzt um einen Beschluss der Bezirksversammlung: siehe PDF

"Altonas CDU-Bauexperte Sven Hielscher meint: Der Bauherr kann nun leicht vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den hohen Neubau durchzusetzen."
Hier wird etwas geschrieben, das nicht verifiziert wurde. Es ist die Meinung eines Bezirksabgeordnetem, dem keine zweite Meinung gegenüber gestellt wird. Dem Leser / der Leserin wird suggeriert, dass hier rechtswidrig oder zumindest nicht rechtskonform gehandelt wird. Wäre dem so, dann hätte die Bezirksversammlung einen rechtswidrigen Beschluss gefasst. Am 27.01.2018 hatte ich mich beim NDR beschwert, mit der Forderung nach Richtigstellung. Der ursprüngliche Text ist heute, am 30.01.2018, noch immer unverändert auf der Website zu lesen.

Die Beschwerden beim NDR

1. "Zur Berichterstattung zur BV gestern" - Explizit zum Radiobeitragmehr >>

26. Januar 2018 - 19:22 Uhr

Sehr geehrte Damen & Herren,

da ich Sie telefonisch nicht erreiche, nehme ich nun per Email Kontakt auf, Ich bin eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne“.

Sie hatten eben in den Radionachrichten über die gestrige Sitzung der Altonaer Bezirksversammlung zu unserem Thema berichtet. Die Diskussionen war sehr kontrovers, und ich war sehr erstaunt, dass sie ausschließlich Herrn Hielscher zu Wort kommen ließen. Als öffentlich-rechtliches Medium sind Sie doch dazu verpflichtet, so gut es geht objektiv zu berichten, also die verschiedenen Positionen darzustellen!

Die Bezirksversammlung Altona hatte unser erfolgreiches Bürgerbegehren übernommen und die Stadt Hamburg hatte die Entscheidung nicht an sich gezogen / evoziert. Damit ist ein neuer Bebauungsplan auf den Weg gebracht, und es stellt sich die Frage, ob der Investor sich noch auf den alten Bebauungsplan beziehen und daraus Ansprüche herleiten könnte.

Wir wollen eine gute Lösung, wir sind nicht auf Krawall gebürstet. Für die vielen Gespräche haben wir schon sehr viele Stunden privater Zeit investiert, das muss man erstmal wuppen!

Wir wollen, dass unser Stadtteil lebenswert bleibt.
Viele Grüße sendet XXX

<< weniger

 

2. „Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert“ wesentliche Punkte unrichtigmehr >>

27. Januar 2018 - 19:10 Uhr

Lieber NDR,

Denkmal! am Spritzenplatz

B-Plan-Ottensen69.jpg

in Ihrem Bericht „Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert“ (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Umbau-Spritzenplatz-Kompromiss-gescheitert-,ottensen180.html) sind zwei ganz wesentliche Punkte unrichtig dargestellt.

Nicht zutreffend ist:
1) „Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet.“ Es geht eben NICHT um das Gebäude mit Friseursalon, es geht um die 4 Gebäude, vom Eiscaffee „Venezia“ in der Ottenser Hauptstraße über das Haus mit besagtem Friseursalon weiter zum Eckgebäude (Telekom-Laden) und einem Wohn und Geschäftsheus in der Bahrenfelder Strasse.

2) „…vier bis fünf Stockwerke. Dieses Vorhaben, das absolut im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben wäre…“ [Bebauungsplan (B-Plan-Ottensen69.jpg) anbei. die Römischen Ziffern bezeichnen die Geschossszahl] vier bis fünf Stockwerke = NICHT absolut im Rahmen des Bebauungsplanes!

Über eine Richtigstellung wäre ich recht dankbar!
Gruß ZZZ

<< weniger

 

3. Beschwerde: "Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert"mehr >>

27. Januar 2018 - 20:25 Uhr

Hallo NDR.90,3,

über Ihren Beitrag "Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert" vom 26.01.2018 bin ich schlichtweg entsetzt. Wem zum Nutzen schreiben Sie solchen Quatsch?

In meinen Augen gehört soetwas vor den Presserat o.ä., denn ich denke, dass HörerInnen (insbesondere) der öffentlich-rechtlichen Sender ein Recht auf Wahrheit und Recherche haben.

Im Folgenden stehen die Zitate aus Ihrem schriftlichen Beitrag jeweils in Anführungszeichen und sind kursiv gestellt:

"Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet." Nein, es geht um die ganze Ecke: Vom Eiscafé Venizia bis zum Gebäude neben dem Restaurant Kypros: Alles soll abgerissen und ersetzt werden (können).

Im Hörbeitrag heißt es bei Ihnen sogar, dass es um den Friseursalon ginge - da ist sogar der Zusatz "im Wesentlichen" weggefallen.

"Dieses Vorhaben, das absolut im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben wäre, ..."
Nein, es wird zur Zeit ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Der alte Bebauungsplan war strittig, weil neben der dort angegebenen Höhe auch ein "E" im Plan stand. Das bedeutet, das hier ein Erhalt (der Kubatur bzw. Höhen) Vorrang gehabt hätte.

(Am 7. März im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ottensen 69. Das Bezirksamt Altona beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), für das Gebiet zwischen Ottenser Hauptstraße, Stangestraße, Erzbergerstraße, Spritzenplatz und Bahrenfelder Straße den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Ottensen 69 aufzustellen (Aufstellungsbeschluss A 02/16) und damit die bestehenden Bebauungspläne zu ändern .... )

Richtig: "...wurde vor zwei Jahren durch ein Bürgerbegehren gestoppt."

ABER: Die Bezirksversammlung ist diesem Beigetreten. Es handelt sich nunmehr um einen Beschluss der Bezirksversammlung:

"... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) [muss] in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten."

"Der von der SPD eingebrachte Kompromissvorschlag sah vor eine maximale Höhe von drei Stockwerken vor und die alte Fassade sollte erhalten bleiben. Zudem sollte die Miete im Neubau nicht höher liegen als im Altbau." Hier sind schon gegenüber dem Bezirksamtsbeschluss (bzw. dem zustande gekommenen Bürgerbegehren s.o.) Zugeständisse in Höhe und Baukörpermasse gemacht worden.

"Altonas CDU-Bauexperte Sven Hielscher meint: Der Bauherr kann nun leicht vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den hohen Neubau durchzusetzen." Habe Sie diese Aussage geprüft oder einer weitere Ansicht dazu dargestellt? Nein.

Mit der Forderung nach Richtigstellung - und zwar nicht nachts, wenn's keiner hört.
YYY

<< weniger

 

Antworten des NDR und des Presserates

1. "Zur Berichterstattung zur BV gestern" - Explizit zum Radiobeitragmehr >>

21. Februar 2018

Sehr geehrte XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.2018 und Ihr Interesse an unserem Programm.

Entschuldigen Sie bitte vielmals, dass wir Ihnen so spät antworten, aber Ihr Kritik ist uns schlichtweg "durchgerutscht".

Gerne möchte ich das nun nachholen. Aufgrund Ihrer Anmerkungen habe ich mir die Nachrichten vom 26.01.2018 noch einmal angeschaut bzw. nachgehört. Das Thema "Spritzenplatz-Bebauung" hatten wir demnach ab 15 Uhr in den Nachrichten.

Wir bedauern natürlich, dass bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, wir hätten hier einseitig berichtet und ausschließlich die Position des Altonaer CDU-Bauexperten Sven Hielscher abgebildet.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass dies nicht der Fall war. Nicht nur Herr Hielscher wurde zitiert, auch Frank Toussaint von der SPD kam zu Wort, sogar im Originalton. Insofern kann ich Ihre Kritik einer einseitigen Berichterstattung an diesem Punkt nicht teilen, danke Ihnen aber für die kritische Begleitung unseres Programms.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und Sie unserem Programm weiterhin gewogen bleiben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

xx

Norddeutscher Rundfunk
Landesfunkhaus Hamburg
NDR 90,3 und Hamburg Journal

 

2. „Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert“ wesentliche Punkte unrichtigmehr >>

12. Februar 2018 - 12:39 Uhr

Sehr geehrt. zzz,

entschuldigen Sie bitte zunächst die untypische Verspätung unserer Reaktion, aber der Autor des zugrundeliegenden Radioberichts war nicht schneller greifbar.

Nachfolgend leiten wir die Stellungnahme unseres Kollegen Reinhard Postelt an Sie weiter:

Sehr geehrt. zzz,

wenn wir klare Fehler in der Berichterstattung machen, korrigieren wir diese natürlich. Aber hier sind unsere Formulierungen nicht falsch, sondern höchstens etwas vage, da die Kürze unserer Beiträge nicht jedes Detail erlaubt:

Sie schreiben:

1) „Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet.“ Es geht eben NICHT um das Gebäude mit Friseursalon, es geht um die 4 Gebäude, vom Eiscaffee „Venezia“ in der Ottenser Hauptstraße über
das Haus mit besagtem Friseursalon weiter zum Eckgebäude (Telekom- Laden) und einem Wohn und Geschäftsheus in der Bahrenfelder Strasse.

Wie gesagt handelt es sich im Wesentlichen um den Frisörsalon. Unser Autor verfolgt den Streit seit Jahren über das Ensemble und hat sich vor seinem Bericht im Altonaer Rathaus darüber bei der Bezirksamtsleiterin und dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung informiert. Übrigens schreibt auch das Hamburger Abendblatt über den Hauptstreitpunkt Frisörsalon.

Unserem Bericht liegt die Empfehlung des Planungsauschusses Altona für die Bezirksversammlung zugrunde. Auch darin wird nur der Frisörsalon hervorgehoben:

1. Die neue Bebauung soll die Elemente und die Gestaltung der Fassade des Friseursalons mit ihrem identitätsstiftenden und ortsbildprägenden Charakter übernehmen. Die Darstellung von Varianten ist möglich

Sie schreiben:

2) „…vier bis fünf Stockwerke. Dieses Vorhaben, das absolut im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben wäre…“ [Bebauungsplan (B-Plan-Ottensen69.jpg) anbei. die Römischen Ziffern bezeichnen die Geschossszahl] vier bis fünf Stockwerke = NICHT absolut im Rahmen des Bebauungsplanes!

Die von Ihnen angehängte Darstellung des B-Plans zeigt doch beim Gebäude mit den Hausnummern 16 und 17 die römische IV für 4 Stockwerke. Dazu kommt noch ein Dach/Staffelgeschoss, so dass die Angabe "4-5 Stockwerke" für einen Teil des Ensembles korrekt ist. Zudem ging es in dem Satz doch um die überzogenen Wünsche des Investors.

Abschließend möchten wir betonen, dass unser Bericht keine Parteinahme für oder gegen den Kompromissvorschlag darstellt. Für eine Parteinahme hätten wir auch keinen Grund.

Freundliche Grüße ...

<< weniger

 

2.a Stellungnahme zur Antwortmehr >>

13. Februar 2018 - 20:18 Uhr

Sehr geehrt. , liebes NDR-Team,

Vorab – in meiner *Mail vom 27.01.2018 habe ich Ihrem Artikel („Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert“) mit keinem Wort eine „Parteinahme“ unterstellt!

Zu Ihrer Antwort:
Leider stellt ihre Antwort die Angelegenheit in ein noch schlechteres Licht als zuvor.

Ganz offensichtlich hat Ihr Autor, Reinhard Postelt, überhaupt nicht verstanden worum es in der Bezirksversammlung am 25.01.2018 in Top: 7.6** ging.

Zudem geht Herr Postelt wohl davon aus, wertneutrale Informationen (die nicht durch eine zweite Quelle zu prüfen sind) aus dem Altonaer Rathaus, speziell von der Bezirksamtsleiterin bzw. dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung, zu erhalten.
Wo ist die zweite Meinung eingeholt worden?

Auch dass das Hamburger Abendblatt über den Hauptstreitpunkt Frisörsalon möglicherweise falsch berichtete, macht die Sache nicht richtiger.

Die Ihrem Bericht zugrundeliegende „Empfehlung des Planungsauschusses Altona“ (Drucksache - 20-4436) ist lediglich ein Beschlussvorschlag (SPD) zu einem Auslobungstext für ein anstehendes Wettbewerbsverfahren.

Ich bin gerne bereit den Sachverhalt unter 6 bis 8 Augen einmal persönlich mit Ihnen zu erörtern, Per Mail ist diese verquaste Geschichte nicht gerade zu biegen.

Mit freundlichen Grüßen

<< weniger

 

3. Beschwerde: "Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert"mehr >>

12. Februar 2018 - 14:32 Uhr

Sehr geehrt.,

wenn uns Fehler in der Berichterstattung unterlaufen, korrigieren wir diese natürlich. Aber hier sind unsere Formulierungen nicht falsch, sondern höchstens vage. Das hängt auch mit dem Umschreiben des Radioberichtes zu einem Onlinetext zusammen. Beide sind sehr kurz und erlauben nicht jedes Detail.

Bitte haben Sie Verständnis, dass technische Einzelheiten wie von Ihnen ausführlich zitierten Auszüge aus dem Amtlichen Anzeiger oder Beschlusstexte der Bezirksversammlung für unsere Hörer und Onlinenutzer schlichtweg unverständlich und uninteressant sind.
Aus Zeitgründen nur zwei kurze Einordnungen:

Sie schreiben:

"Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet." Nein, es geht um die ganze Ecke....

Wie gesagt: Es handelt es sich im Wesentlichen um den Frisörsalon. Unser Autor verfolgt den Streit über das Ensemble seit Jahren. Er hat sich vor seinem Bericht im Altonaer Rathaus darüber bei der Bezirksamtsleiterin, dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung und einem Politiker informiert. Journalisten geben Aussagen ihrer Quellen, ihrer Interviewpartner wieder. Wenn Sie sogar beanstanden, dass wir diese Quellen sauber zitieren, verwundert das schon. Denn dies ist Aufgabe der freien Presse.

Sie schreiben:

"Altonas CDU-Bauexperte Sven Hielscher meint: Der Bauherr kann nun leicht vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den hohen Neubau durchzusetzen." Habe Sie diese Aussage geprüft oder einer weitere Ansicht dazu dargestellt? Nein.

Trotz aller Schärfe Ihrer Kritik betonen wir, dass unser Bericht selbstverständlich keine Parteinahme für oder gegen den Kompromissvorschlag darstellt. Dafür hätten wir auch keinen Grund.

Freundlich grüßt ..
Norddeutscher Rundfunk
Landesfunkhaus Hamburg
Ressort Politik, Wirtschaft und Soziales

<< weniger

 

Die Änderungen im NDR-Bericht

1. Aus "...Dieses Vorhaben, das absolut im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben
wäre...
" wurde "...Dieses Vorhaben, das im Rahmen des Bebauungsplanes geblieben wäre..."

2. Im ersten Text stand: "Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um das Gebäude, in dem sich derzeit ein Friseursalon befindet.". Jetzt steht dort: "Bei dem Streit geht es um mehrere Häuser, darunter auch ein Friseursalon."

3. Und die Überschrift ist etwas anders ALT: "Umbau Spritzenplatz: Kompromiss gescheitert"
NEU: "Spritzenplatz: Kompromiss vorerst gescheitert"

 

 

18. April 2017

Bericht der Initiative – was bringt die Planwerkstatt?

Am 28. Januar 2017 fand die Planwerkstatt zur Bebauung am Spritzenplatz statt. Im März diesen Jahres veröffentlichte der Bezirk Altona eine "Dokumentation Planungswerkstatt 'Eckbebauung Spritzenplatz'" (Hier als PDF)

Doch auch die Inititative "Spitzenplatz bleibt!" war nicht untätig:
Bericht der Initiative "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!"

Hier werden auch Bürgerentscheid, Bedingungen und der Kontext beleuchtet.

Inhalt:

1. Vorwort - Spritzenplatz bleibt!mehr >>

Wer sich auf dem Spritzenplatz umsieht, blickt auf Häuser unterschiedlicher Höhe. Typisch für Ottensen. Dadurch erhält der Platz Lebendigkeit, Licht und Sonne und ist zum festen Treffpunkt im Stadtteil geworden. Initiativen und Parteien bauen dort ihre Infotische auf und es wird diskutiert, Anwohner/ innen halten einen Klönschnack, Punks treffen sich, und das Eis kann in der Sonne genossen werden. Jetzt soll nach einem Abriss eine durchgehend vier- bis sechsgeschossige Bebauung entstehen. Diese wollen wir verhindern.

 

2. Das erfolgreiche Bürgerbegehrenmehr >>

Nachdem wir den Entwurf einer Neubebauung aus der Presse erfahren hatten, hat sich die Initiative "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!" gegründet. Die Fragestellung des gleichnamigen Bürgerbegehren lautete:

"Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?"

Das im November 2015 erfolgreiche Bürgerbegehren wurde von mehr als 7.000 BürgerInnen unterzeichnet. Am 28.1.2016 trat die Bezirksversammlung Altona mit überwältigender Mehrheit dem Bürgerbegehren bei.

Die UnterzeichnerInnen erwarteten jetzt von der Verwaltung die Umsetzung des politischen Beschlusses der Bezirksversammlung und die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes im Sinne des erfolgreichen Bürgerbegehrens.

Normalerweise stellt der Bebauungsplan die gesetzliche Grundlage für einen Architekturwettbewerb dar, stattdessen wurde nun das Verfahren umgekehrt: Das Bezirksamt veranstaltete Ende Januar 2017 eine öffentliche Planwerkstatt unter der Moderation der Firma konsalt GmbH. Diese hat aus den unspezifi schen "Stichwortvorgaben" (von Zettelchen an Metaplanwänden) ein Protokoll verfasst. Daraus soll eine Vorgabe für einen vom Investor verantworteten Architekturwettbewerb erstellt werden.

Es wird so getan, als wäre nicht mehr der Wille durch die 7.000 UnterzeichnerInnen des Bürgerbegehrens maßgeblich, sondern der Wille, der ca. 100 Teilnehmenden der Planwerkstatt, die nicht mal – so wie beim Bürgerbegehren zwingend – aus Altona kommen mussten. Diese an der Planwerkstatt Teilnehmenden waren AnwohnerInnen, BehördenmitarbeiterInnen, PolitikerInnen, EigentümerInnen und Investoren.

 

3. Die Planwerkstatt – verlief wie von uns befürchtet:mehr >>

Die Teilnehmenden wurden auf verschiedene Gruppen aufgeteilt und auf Nebenschauplätze orientiert (Parkplätze, Bäume usw.), die mit dem Bebauungsplan-Verfahren im eigentlichen Sinne gar nichts zu tun haben. Wenn man von allen Vorschlägen, die die Teilnehmenden vorgebracht haben, diejenigen wegstreicht, die mit einem Bebauungsplan nichts zu tun haben, bleibt wenig übrig.

Gegen Ende der Planwerkstatt wurden dann die Interessen der EigentümerInnen und Investoren offensiv eingebracht.

Soll am Ende dabei herauskommen, dass der Bürgerwille verbogen wird?
Und damit es auch profitabel wird: soll höher und massiver gebaut werden dürfen?

Zum Schluss der Planwerkstatt wurden BürgervertreterInnen in die Jury gelost. Die Jury soll u.a. aus BürgerInnen, dem Eigentümer, Architekten der Kammer, Leuten aus der Fachbehörde BSW, und PolitikerInnen bestehen. Sie soll Vorgaben für den geplanten Architekturwettbewerb erstellen und den Siegerentwurf küren.

Jegliche Anwesenden der Planwerkstatt konnten einen Zettel mit ihrem Namen in einen Karton werfen, um gelost zu werden. Nur der Erstgezogene ist stimmberechtigt. Ausgerechnet dieser Bürger sitzt für die SPD in einem Ausschuss der Bezirksversammlung und hat keine Verbindung zur Bürgerinitiative. Es hätte auch ein Investorenvertreter gezogen werden können. In unseren Augen macht dies die Zweifelhaftigkeit des Verfahrens deutlich.

Als nicht stimmberechtigte Gäste sind auch Mitglider der Initiative "Spritzenplatz bleibt" gezogen worden.

Es bleibt im Dunklen, was aus dem Bezriksversammlungsbeschluss
"…hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse …" wird. (siehe Bürgerbegehren)

 

4. Einziger Nutznießer eines Neubaus am Spritzenplatz:mehr >>

wäre der Investor BÖAG

  • Die BÖAG, ein bundesweit agierender Finanzinvestor, will die Gebäude aus Gründen der Gewinnmaximierung abreißen.
    Mehr Quadratmeter bringen mehr Rendite.
  • Bei den Altonaern und Altonaerinnen ist höhere und massivere Bebauung
    nicht erwünscht. Die Bestandsgebäude lassen sich sanieren
  • Eine weitere denkbare Lösung:
    Die Stadt Hamburg kann die Gebäude kaufen, restaurieren und für die
    Öffentlichkeit nutzbar machen.

 

5. Auszüge aus den Metaplan-Zetteln der Planwerkstatt mehr >>

Unantastbare Qualtiäten

Ottenser Kreuz (Bei dem Frauen-Denkmal)

  • "Wohnzimmer" Ottensens, soziales und kommunikatives Zentrum Ottensens
  • Platz an der Sonne – für alle! "Licht, Luft und Sonne sind in ihrer jetzigen Wirkung am Standort zu erhalten."
  • Politisches Herz des Stadtteils und "Speakers Corner"
  • "Der" Ottenser Treffpunkt für Initiativen, Parteien, Infostände und Kundgebungen
  • Identitätsstiftender Ort für alle Bewohner und Mittelpunkt von Veranstaltungen
  • Ortskern prägende bauliche Eigenschaften erhalten
  • Ein freier Blick in den Himmel durch niedrige Bebauung und die Sonneneinstrahlung sind die zentrale Energie für die soziale Funktion des Platzes
  • Die Höhe und Kubatur (Bauform) von Neubauten sollen sich am jetzigen Zustand orientieren (s. Bürgerbegehren)
  • Das Gesamtensemble ist ein typisches stadtstrukturelles und stadtfunktionales Beispiel Ottensern Prägung

Marktplatz

  • Veranstaltungsort und vitaler Lebensmittelpunkt 4x wöchentlich ist hier Wochenmarkt
  • Kleine inhabergeführte Geschäfte rund um den Platz
  • Bäume und Bänke, Platz für spielende Kinder
  • Vorrang von Fußläufigkeit vor Autoverkehr

Was Teilnehmende nicht wollen

Ottenser Kreuz

  • Keine dauerhafte und kommerzielle Nutzung des bisher freigehaltenen öffentlichen Raumes vor dem Grundstück
  • Keine weitere Außengastronomie
  • Keine Steigerung von Einkaufs- und Veranstaltungs-Tourismus
    Das Ottenser Kreuz gehört den BewohnerInnen.
  • Keine Überschreitung der Höhe der bisherigen Bebauung und Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen (Frei-) Raumes am Ottenser Kreuz durch Nutzung und Bauhöhe möglicher neuer Gebäude
  • Teilnehmer wollen keinen Abriss des Gebäudes des Friseurs (statt dessen unter Denkmalschutz stellen!)
  • Keine hochgeschossige Schluchtbebauung
  • Keine Höhenangleichung an das Haus neben der Eisdiele
  • Wenn Neubebauung, dann keine großkalibrige Architektur
  • Keine futuristischen Bauten
  • Kein großflächiger Einzelhandel, keine Ketten
  • "Telekom-Ecke" (platzartigen Rücksprung) nicht bebauen
  • Eine mögliche Bebauung darf die öffentliche Nutzung des Raumes nicht beeinträchtigen

Marktplatz

  • Der Marktplatz darf nicht zum Parkplatz werden
  • Keine Tiefgarage unterhalb des Grundstückes

Was Teilnehmende sich wünschen

Ottenser Kreuz

  • Mehr Sicherheit am Übergang Ecke Bahrenfelder Straße, mehr Verkehrssicherheit insgesamt
  • Kleine Ladenflächen für kleine Geschäfte, Kleingewerbe
  • Kleinteilige Architektur
  • Soziales Miteinander des Ottenser Kreuzes erhalten und möglichst noch weiter entwickeln
  • Öffentliche Nutzung im Erdgeschoss: z. B. Postfiliale oder Bücherei, oder sozialen Treffpunkt im Erdgeschoss, z. B. Stadtteilcafé
  • Günstige Wohnungen im Gebäude erhalten bzw. wiederherstellen (Sozialen Wohnungsbau im Bebauungsplan festschreiben)
  • Grüne "Oase" im Innenhof des Eiscafés für die Öffentlichkeit erhalten
  • Die bestehende Geschossigkeit soll erhalten bleiben – ein möglicher Neubau darf nicht zum Impuls für die Aufstockung von Nachbargebäuden werden. Idee im Sinne der Ottenser Höhenvielfalt": Fassade in fünf "Häuser" aufteilen, keine durchgehende Geschossigkeit

Marktplatz

  • Die Aufenthaltsqualität soll erhalten bzw. noch verbessert werden (keine rein kommerzielle Nutzung)
  • Öffentliche Toiletten einrichten, für Frauen und Männer kostenfrei nutzbar
  • Eine Studie zur Sonneneinstrahlung / Schattensituation soll Teil des Bebauungsplan-Verfahrens sein

 

5. Für den Lageplan bitte im PDF Seite 10 ansehenPDF

6. Bürgerbegehren in Gefahr? mehr >>

Erfolgreich durchgesetzt und politisch von der Bezirksversammlung Altona beschlossen

Die Vertrauensleute bei Abgabe der Unterschriften
Gisela Alberti, Beate Reiß, Hauke Sann

Mehr als 7.000 Altonaerinnen und Altonaer hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet, und die Bezirksversammlung hatte es im Januar 2016 mit einem mehrheitlich gefasstem Beschluss übernommen. Damit ist es ein Beschluss der Bezirksversammlung.
Um die Ziele des Bürgerbegehrens abzusichern, wurde ein neues Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss*).

Dass das erfolgreiche Bürgerbegehren dennoch ausgehebelt werden sollte, wird spätestens im Dezember 2016 ganz deutlich von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) formuliert:

"… Es wird [...] angemerkt, dass es aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert ist, die vorhandene Gebäudestruktur in seiner I-III Geschossigkeit bei einer Neubebauung wieder herzustellen."

* Der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vom 8. März 2016 bedeutet zunächst einmal einen Stopp jeglicher Bauplanung auf diesem Gelände. Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB verhindert eine zwischenzeitliche Neubebauung. Der Eigentümer hat zu diesem Zeitpunkt keine Ansprüche

 

7. Der Spritzenplatz heute mehr >>

Ottenser Kreuz

Die wesentlichen Qualitäten:

  • Das Wohnzimmer Ottensens und sozialer Platz an der Sonne – für alle!
  • "Das soziale Zentrum Ottensens"
  • Identitätsstiftender Ort und Treffpunkt für verschiedenste Menschen
  • Diese bunte Vielfalt macht das Ottenser Kreuz aus:
    Hier ist Platz für alle, auch für StraßenkünstlerInnen, MusikerInnen, Punks – und für alle Menschen, die nicht konsumieren wollen.
  • Auch Kinder lieben den Spritzenplatz und nutzen ihn intensiv als Spielfläche
  • Politisches Herz des Stadtteils
  • "Der" Ottenser Treffpunkt für Initiativen, Parteien, Infostände und Kundgebungen
  • "Speakers Corner" des Stadtteils

Der Marktplatz

Die wesentlichen Qualitäten:

  • 4x wöchentlich ist hier Wochenmarkt.
  • Drumherum liegen kleine inhabergeführte Geschäfte
  • Gut besuchte Außengastronomie internationaler Restaurants

Architektur und Städtebau

Die wesentlichen Qualitäten:

  • Ein freier Blick in den Himmel durch niedrige Bebauung und die Sonneneinstrahlung sind die zentrale Energie für die soziale Funktion des Platzes.
  • Das Gesamtensemble ist ein typisches ortskernprägendes Beispiel für Ottensen

 

8. Ausblickmehr >>

Vertrauen zurückgewinnen?
Wir sind bereit.
Politik und Behörden auch?

Nicht nur am Spritzenplatz werden wir sehen, ob Poltik und Verwaltung das Vertrauen der BürgerInnen wirklich zurückgewinnen wollen, oder ob sich diese Worte Herrn Gerdelmanns bei der Planwerkstatt als leere Worthülsen erweisen.

Die Menschen werden nach den Täuschungsmanövern und der Ignoranz von Politik und Behörden bei Zeise-2 sehr genau hinsehen, ob hier ein Umdenken statt gefunden hat.

Initiative Spritzenplatz bleibt:

"Wir werden sehr genau darauf achten, ob der Wille der Altonaerinnen und Altonaer, der im Bürgerbegehren deutlich formuliert wurde, in der Praxis auch wirklich umgesetzt wird."

 

Dieser Bericht als PDF - ist sehr viel schöner ...

 

22. Februar 2017

NDR: Neubau in Ottensen: Anwohner gegen Investoren

Eine Ecke mit Kanten: In Hamburg-Ottensen möchte ein Investor am Spritzenplatz die alte Bebauung abreißen. Doch wie hoch darf neu gebaut werden?

Spritzenplatz

Foto: 28.01.2017 - Altonaer Manifest

Ein Auszug aus dem Bericht von Daniel Sprenger, NDR.de:

"'Wir sind nicht dagegen, den Stadtteil weiterzuentwickeln, die Frage ist aber: In wessen Sinne wird er entwickelt?', sagt Alberti [von der Initiative 'Spritzenplatz bleibt!' (Anm. Red)]. 'Da stehen sich die Interessen von Investoren, die mit jedem Stockwerk mehr Geld erwirtschaften können, und der Gestaltungswille und der Lebensraum der Menschen, die hier leben, oft entgegen. Die Frage ist, wie dieser Konflikt behandelt wird.'
[…]
Man [Das Altonaer Manifest (Anm Red)] habe die Befürchtung, dass das Ergebnis der Planungswerkstatt ist, dass nun doch hoch gebaut werden darf und das als Bürgerwille verkauft wird. Parallel zur ersten Sitzung der Werkstatt demonstrierte die Initiative auf dem Spritzenplatz. Auf einem Plakat war zu lesen: 'Eure Aufwertung ist unsere Vertreibung'."

Der ganze Bericht von Daniel Sprenger, NDR.de: hier

 

 

12. Februar 2017

Bürgerbegehren übern Planungs-Tisch gezogen?!

Eine Planungswerkstatt oder - Wie macht man aus einem transparenten öffentlichen Verfahren ein intransparentes?

Denkmal! am Spritzenplatz

Spritzenplatz – wie geht’s weiter?
Eine Planungswerkstatt oder - Wie macht man aus einem transparenten öffentlichen Verfahren ein intransparentes?

Aus der Planungswerkstatt wurden BürgervertreterInnen zur Begleitung des weiteren Verfahrens gelost.
Ein einziger von ihnen – ein von der SPD in einen Ausschuss der Bezirksversammlung benannter Bürger - wird stimmberechtigt sein.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Was wird jetzt aus dem Auftrag der Bezirksversammlung an die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren nach den Vorgaben des Bürgerbegehrens durchzuführen?
Ersetzt die Planungswerkstatt das Votum des Bürgerbegehrens?

Was sind eigentlich die Ergebnisse der Planungswerkstatt? Welche Ergebnisse werden sich in der Auslobung für den Architekturwettbewerb wiederfinden?

Aus unserer Sicht ist klar, dass die betroffenen Gebäude am Spritzenplatz in ihrer jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse erhalten bleiben.
Um dies abzusichern, soll ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

So weit so gut?
Unsere Befürchtungen, dass die Planungswerkstatt das Bürgerbegehren aushebeln soll haben sich keineswegs erledigt. Wer legt den Auslobungstext für den Architekturwettbewerb fest? Aufgrund welcher Ergebnisse?

Die Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden in einem Protokoll festgehalten, das Protokoll ist aber nicht öffentlich. Die BürgervertreterInnen in der Jury für den Architekturwettbewerb wurden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

So wird aus einem öffentlichen Bürgerbegehren, ein nicht öffentliches weiteres Verfahren, dessen Ausgang möglicherweise den Auftrag aus dem Bürgerbegehren auf den Kopf stellt.

Als PDF

 

 

8. Januar 2017

Rettet den Spritzenplatz!

Planwerkstatt soll unser erfolgreiches Bürgerbegehren kippen !?

Denkmal! am Spritzenplatz

Das Bezirksamt Altona wird am 28. Januar 2017 eine so genannte „Planwerkstatt“ veranstalten. Dort sollen „Gestaltungsanforderungen für die Eckbebauung am Spritzenplatz formuliert“ werden.

ALLERDINGS: Es gab bereits ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit der Frage:

„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (...) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägendenden Bebauungsstruktur (...) durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten.“

Mehr als 7.000 AltonaerInnen hatten dieses Bürgerbegehren unterzeichnet, und die Bezirksversammlung hatte es im Januar 2016 mit einem mehrheitlich gefassem Beschluss übernommen. Damit ist es ein Beschluss der Bezirksversammlung. Um die Ziele des Bürgerbegehrens abzusichern, wurde ein neues Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

Von diesem Moment an, wurde begonnen mit subtilen Mitteln den Inhalt des Bürgerbegehrens im Sinne einer neoliberalen Stadtentwicklungspolitik und des Investors zu drehen.

März 2016: In der Mitteilung im "Amtlichen Anzeiger" (zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ottensen 69") fügt die Behörde für "Stadtentwicklung und Wohnen" dem Wortlaut des Bürgerbegehrens, bzw. dem Beschluss der Bezirksversammlung zunächst unbemerkt folgende Bedingung hinzu:

"... der Bebauungsplan solle Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigen".

Dies wirkt zunächst unverdächtig, wird im späteren aber bedeutungsschwer.

Sommer 2016: Zwischen dem Planungsausschuss – am 20. Juli 2016 und dem Hauptausschuss am 11. August 2016 – formuliert das Amt den Begriff "ortsbildprägend" in "ortsbildverträglich" um. Diese kaum wahrnehmbare Wortänderungen hat eine erheblich anderer Bedeutung. Außerdem integriert das Amt (eigenständig) erstmals auch den Investor in eine Beschlussvorlage: „…Die Eigentümerin (...) möchte zeitnah eine ortsbildverträgliche Bebauung realisieren". (Siehe)

Die Bürgerinitiative wendet sich daher mit einer Beschwerde in einem Offenen Brief an Frau Dr. Melzer (Bezirksamtsleiterin), Herrn Gerdelmann (Baudezent für Altona) und Herrn Dr. Toussaint (Vorsitzender der Bezirksversammlung Altona).

September 2016: In ihrer Antwort auf den Offenen Brief übernimmt Frau Dr. Melzer, den Sprachgebrauch "ortsbildverträglich" und fügt zudem – in Anlehnung an die Formulierung im Amtlichen Anzeiger ("…Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung …") ein, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan die planende Verwaltung verpflichtet, auch die wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen im Sinne einer rechtssicheren Abwägung angemessen zu berücksichtigen.

Zukunft Spritzenplatz

Wessen Anforderungen sollen hier berücksichtigt werden? Die Eigentümerin der Häuser ist eine Finanzbeteiligungsgesellschaft (Heuschrecke) namens BÖAG, von der uns unser Baudezernet weis machen wollte, dass es sich hier um ein Familienunternehmen handele. Eine Beteiligungs-Aktiengesellschaft möchte ihren Anlegern natürlich eine möglichst hohe Rendite bescheren – auch diese.

Man kann es auch so sehen: Frau Dr. Melzer macht damit aus dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan quasi einen "vorhaben bezogennen Bebauungsplan". Ein solcher Bebauungsplan wird dann gemacht, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Investor realisiert werden soll. Mit anderen Worten: Die BÖAG macht am Spritzenplatz den Bebauungsplan.

Es wird deutlich: Wieder einmal werden die Interessen der Spekulanten über die der Anwohnenden bzw. Unterzeichnenden des Bürgerbegehrens gestellt. Die amtlichen „Umformulierer“ bereiten nun eine „Planwerkstatt“ vor, und klar ist, an wessen Interesse diese ausgerichtet ist.

Dort sollen, wie in einer Beschlussempfehlung des Amtes zu lesen ist, „von einer breiten Öffentlichkeit getragene Gestaltungsanforderungen“ formuliert werden. Es haben bereits mehr als 7.000 AltonaerInnen das Bürgerbegehren unterzeichnet und so ihren Vorschlag zur Gestaltung deutlich ausgedrückt.

Wie soll ermittelt werden, ob das formulierte Ergebnis der Planungswerkstatt, zu der i.d.R. ungefähr 70 Leute kommen, von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird?
Durch ein Referendum?
Oder durch Zustimmung des Bezirksamtes und der Eigentümerin?

Dass unser erfolgreiches Bürgerbegehren ausgehebelt werden soll, wird spätestens im Dezember 2016 ganz deutlich von der BSW formuliert:

"… Es wird allerdings auf die Landesplanerische Stellungnahme vom 11. April 2016 verwiesen und angemerkt, dass es aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert ist, die vorhandene Gebäudestruktur in seiner I-III Geschossigkeit bei einer Neubebauung wieder herzustellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Entwicklung des baulichen Bestands im gesamten Baublock qualifiziert zu untersuchen und die Geschossigkeit der Gebäude zu klären. Es ist erforderlich, dass der Bebauungsplan Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigt."

Damit unser Bürgerbegehren nicht für die Katz' gewesen sein soll:

Kommt Samstag, den 28.1.2017

zum Auftakt der Planwerkstatt um 12 Uhr zur Besichtigung der „Telekom-Ecke“ mit
Vertretern von Politik und Behörde. Dann geht es gemeinsam zum Altonaer Rathaus,
wo um 13 Uhr die Planwerkstattt beginnen soll.

– Bürgerinitiative Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne –

 

 

17. September 2016

Ärger um geplante Spritzenplatz-Bebauung

"Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!" im Hamburg Journal

Christian Trede, Grüne: "Die direkte Demokratie steht leider in einem Konflikt zum Eigentumsrecht und zum Planungsrecht. Und ein Eigentümer, der quasi ein Grundstück besitzt wo ein eingeschossiges Gebäude neben einem Viergeschossigen steht, hat - weil wir auch jetzt einen gültigen Bebauungsplan haben - Anspruch darauf, dass er eben mehr als ein Geschoss bauen kann und darf."

Aha. Herr Trede sollte es eigentlich besser wissen: Der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vom 8. März 2016 bedeutet zunächst einmal einen Stop jeglicher Bauplanung auf diesem Gelände. Der Eigentümer hat zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ansprüche.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss gefasst. Hier liegt in keiner Weise ein Konflikt zwischen direkter Demokratie und Eigentumsrecht oder Planungsrecht vor.

Wir meinen, dass es sich wohl eher um den Konflikt gewisser Abgeordneter handelt, sich an die eigenen Beschlüsse zu halten.

Zum Filmbeitrag im Hamburg Journal

 

 

Antwort von Frau Melzer auf den Offenen Brief

Am 12. September erreichte uns die Antwort von Frau Dr. Melzer, Bezirksamtsleiterin Altona.

Unsere Anmerkungen finden Sie unter dem Brief.

8. September 2016

 

Sehr geehrte [Vertrauensleute]

die Bezirksversammlung ist mehrheitlich dem Bürgerbegehren beigetreten, nach dem im Kern die städtebauliche Gestalt und die ortstypische Anmutung am Standort Spritzenplatz gewahrt bleiben soll. Dies geschah, um eine, ortsuntypische, aber baurechtlich mögliche, höhere Bebauung zu verhindern. Mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens hat das Bezirksamt nun alle rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, diesem Ziel nachzugehen und hat gleichzeitig vorliegende Bauanträge zurückstellen können.

Das Landesplanungsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat dem Planverfahren, mit der Bezeichnung "Ottensen 69", nur unter der Bedingung zugestimmt, dass auch das Aufzeigen von Perspekiiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes im Planungsanlass formuliert wird. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan verpflichtet die planende Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen, die sowohl die städtebaulichen und gestalterischen als auch die wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen im Sinne einer rechtssicheren Abwägung angemessen berücksichtigt.(1)

Die Erarbeitung einer solchen Lösung, bei der Prämisse einer ortsbildverträglichen Bebauung (2), benötigt ein gewisses Maß an planerischem Spielraum und sollte damit nicht strikt auf den vorfindlichen Bestand abheben.

Aus diesem Grund folgt das Bezirksamt beim Entwickeln einer Lösung für diese städtebaulich markante Ecke dem von der Bezirksversammlung beschlossenen Weg:

• Eine öffentliche Diskussion und Mitwirkung bei der Formulierung der maßgeblichen Vorgaben bei der Gestaltung und bei der Festlegung der Merkmale, die die Ortsbildverträglichkeit ausmachen.(3)

• Ein Wettbewerbsverfahren, das unter Mitwirkung von öffentlichen Akteuren sowie dreier Architekturbüros eine konkrete baulichen Ausformulierung aufzeigt.

Daher möchten wir auch an dieser Stelle sehr herzlich dafür werben, sich an diesem Prozess kritisch konstruktiv zu beteiligen.(4) Aus Sicht des Bezirksamtes bleibt damit die Zielsetzung des Bürgerbegehrens und gleichzeitig die Option einer konstruktiven Lösung mit dem Grundeigentümer möglich.(5)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Liane Melzer

------------------------

Zum Offenen Brief

Unsere Anmerkungen zu Teilen dieser Antwort:

1) Wessen "wirtschaftliche und funktionale Anforderungen im Sinne einer rechtssicheren Abwägung" sollen "angemessen berücksichtigt" werden?
Hinweis: Die Eigentümerin ist eine Finanzbeteiligungsgesellschaft namens BÖAG. Diese möchte ihren Anlegern natürlich eine möglichst hohe Rendite bescheren.

2) Aus dem Begriff "Ortskern prägendenden Bebauungsstruktur" in der Forderung des Bürgerbegehrens, dem die Bezirksversammlung am 28. Januar 2016 beigetreten ist, ist nun der Begriff "ortsbildverträgliche Bebauung" geworden.
Hier handelt es sich um eine typische, strategische Begriffsaufweichung, woraus schleichend die Forderungen des Bürgerbegehrens vergiftet wird. Aus ortskernprägend wird ortsbildverträglich.

3) Eine öffentliche Diskussion und Mitwirkung (Beabsichtigte Planungswerkstatt)
Ist diese öffentliche Diskussion zu der vielleicht 70 Leute kommen werden, repräsentativer als ein Bürgerbegehren, hinter dessen Forderungen mehr als 7.000 Menschen stehen?
Wie soll ermittelt werden, ob das formulierte Ergebnis der Planungswerkstatt, von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird? – Durch ein Referendum?
Oder durch Zustimmung des Bezirksamtes und der Eigentümerin?

4) Auch wir laden herzlich dazu ein!Kommt alle dort hin!

5) Es geht um die Aufstellung eines Bebauungsplans, der für die Allgemeinheit wesentlich ist und eine lange, von Eigentumsverhältnissen unabhängige Gültigkeitsdauer hat.
Ein Bebauungsplan entsteht im Sinne der Stadtentwicklung. Oder sollen hier die Interessen der Eigentümerin in einen Bebauungsplan gegossen werden?

 

Frau Melzers Antwort als PDF

 

 

Offener Brief

PRESSEMITTEILUNG
Dieser Brief wurde am 24. August an die
betreffenden Personen verschickt.

25. August 2016

 

OFFENER BRIEF
Erfolgreiches Bürgerbegehren ausgehebelt?!
„Spitzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!“

Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,
sehr geehrter Herr Gerdelmann,
sehr geehrter Herr Dr. Toussaint,

am 20. Juli 2016 wurde im Planungsausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet,
die zur Grundlage hatte, dass 7.000 € für die Durchführung einer Planungswerkstatt bewilligt werden sollte.

Mit Erstaunen haben wir feststellen müssen, dass der Beschlussempfehlung zwischenzeitlich eine Begründung beigefügt ist, die im Widerspruch zum Beschluss der Bezirksversammlung steht. Sie wurde auch vorher in keiner Weise im Planungsausschuss erwähnt, wie uns viele anwesende Zuschauer bestätigten. Am 11. August 2016 wurde diese so nicht beschlossene Begründung vom Hauptausschuss* abgesegnet (siehe Anlage1).

In dieser Empfehlung heißt es nun: „Im Hinblick auf städtebauliche Entwicklungen sind jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen. Die Eigentümerin (...) möchte zeitnah eine ortsbildverträgliche Bebauung realisieren“. Das entspricht nicht dem Beschluss der Bezirksversammlung. Diese ist dem Bürgerbegehren beigetreten. Da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) dem eingeleitetem Bebauungsplan** zugestimmt hat, ist die Zielsetzung bindend: „(...), dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (...) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägendenden Bebauungsstruktur (...) durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten.“ (siehe Anlage2)

Es werden jetzt in erster Linie die Investoren-Interessen bedient. Unterschlagen werden die wesentlichen Teile des Bürgerbegehrens. Höhenentwicklung und Baukörpermasse wurden in der Beschlussempfehlung einfach weggelassen.

Nun soll eine Planungswerkstatt für das Bebauungsplanverfahren Ottensen 69 eingesetzt werden. Das hört sich erstmal nett an. Aber: die Grundlage dafür werden Pläne sein, die dem Aufstellungsbeschluss zuwiderlaufen. Die Leitung des Fachamtes der Stadt- und Landschaftsplanung hat mehrfach öffentlich geäußert, dass sie für Ottensen eine durchgängig 4-geschossige Bebauung mit Staffel für ortstypisch hält.

Dies deckt sich nicht mit dem Votum des Bürgerbegehrens, dessen Kernaussage eine langfristige Sicherung der gegenwärtigen Höhenentwicklung und Baukörpermasse am Spritzenplatz ist.

Um so verwunderter sind wir, dass nun im Rahmen einer Planungswerkstatt*** scheinbar ergebnisoffen eine „städtebauliche Gestaltung“ erarbeitet werden soll.
Wird ein Votum dieser Planungswerkstatt dann über das Votum des Bürgerbegehrens und den Beschluss der Bezirksversammlung gestellt?

In der Empfehlung heißt es: „Das Bezirksamt Altona wird gebeten, im Rahmen einer offenen Planungswerkstatt eine öffentliche Diskussion zur städtebaulichen Gestaltung am Spritzenplatz durchzuführen und von einer breiten Öffentlichkeit getragene Gestaltungsanforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sollen in eine Architekturwerkstatt einfließen und als Grundlage für eine Neubebauung am Spritzenplatz fungieren.“

Wie soll aber ermittelt werden, ob das formulierte Ergebnis der Planungswerkstatt von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird? – Durch ein Referendum?

Oder durch Zustimmung des Bezirksamtes und der Eigentümerin?

Grundlage für eine Neubebauung ist ein Bebauungsplan. Und die Aufstellung eines solchen wurde über Bürgerbeteiligung – einem Bürgerbegehren, dem die Bezirksversammlung beigetreten ist – beschlossen.

Es geht um die verbindliche Festschreibung eines Bebauungsplans – nicht um Pläne über Form und Farbe einer Neubebauung.

Dies hatten die Intitiative „Spritzenplatz bleibt!“, mehr als 7.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens UND die Bezirksverammlung Altona ausdrücklich gefordert.

Offensichtlich soll das erfolgreiche Bürgerbegehren ausgehebelt werden – mit schönen Worten wie „Planungswerkstatt“ und „breite Öffentlichkeit“.

Um Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen

*Die Bezirksversammlung hat Sommerpause - somit übernimmt der Hauptausschuss entsprechende Aufgaben.
** Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung. Er regelt welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind wie z.B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
*** An einer Planungswerkstatt nehmen in der Regel ca. 70 Menschen teil.
Das Bürgerbegehren wurde von mehr als 7.000 unterzeichnet.

Offener Brief als PDF | Anlage 1 | Anlage 2

 

 

12. Mai 2016

Wie geht es weiter?

Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!"

Aktueller Stand

Das Bürgerbegehren hatte den Inhalt, dass die gegenwärtige Bebauung im Bereich von der Venezia-Eisdiele bis zum griechischen Restaurant Kypros erhalten bleiben oder – wenn dies aus Gründen der Baufälligkeit nicht möglich sein sollte – die gegenwärtige Höhenentwicklung und Baukörpermasse beibehalten werden müsse.

Unser Bürgerbegehren war erfolgreich: mehr als 7.000 Unterschriften wurden gesammelt.

Mit Ausnahme der Grünen sind alle Parteien der Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren beigetreten. Das bedeutet, dass das Bürgerbegehren einem Beschluss der Bezirksversammlung gleich kommt: Ein Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, das die Ziele des Bürgerbegehrens absichern soll.

Überraschenderweise hat danach auch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), darauf verzichtet, das Verfahren an sich zu ziehen und in der sog. Grobabstimmung zu blockieren.

Die Interessen des Eigentümers

Eigentümer ist eine Finanzbeteiligungsgesellschaft namens BÖAG. Diese möchte ihren Anlegern natürlich eine möglichst hohe Rendite bescheren. Mit jedem zusätzlichen Geschoss besteht bei den fast täglich steigenden Ottenser Miet- und Grundstückspreisen die Aussicht auf satte Gewinne.

Deswegen hat die BÖAG kurz bevor die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren beitrat noch zwei Bauanträge eingereicht: diese sahen zwar eine nicht mehr ganz so hohe Bebauung vor wie noch im ersten Antrag des amerikanischen Stararchitekten Libeskind, aber dennoch eine deutlich höhere als beim jetzigen Stand. Damit wollte der Eigentümer zweifellos Fakten schaffen, die dann das Bürgerbegehren – wie bei Zeise 2 – ins Leere hätten laufen lassen.

Ungemach droht!

Zu jedem Bebauungsplanverfahren gehört eine Bürgerbeteiligung, die in der Regel in Form einer Öffentlichen Plandiskussion stattfindet. In diesem Fall soll nun allerdings ein Workshop vorgeschaltet werden (voraussichtlich im Herbst). Wir befürchten, dass die eingereichten Bauanträge in dem Workshop als Vorlage für die Planung genutzt werden sollen. Daher ist es sehr wichtig, dass sich daran möglichst viele Menschen beteiligen, um den im Bürgerbegehren zum Ausdruck gebrachten Willen zu bekräftigen.

Also aufpassen und dranbleiben!

Geht zu dem Workshop, wenn Ihr den Spritzenplatz als einen Platz an der Sonne mit seiner hohen Aufenthaltsqualität für alle erhalten wollt.

Schluss mit dem Goldrausch in Ottensen – Spritzenplatz bleibt!

 

PDF als Flugblatt

 

 

14. März 2016

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ottensen 69

Am 7. März im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

B-Plan Aufstellung

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ottensen 69 Das Bezirksamt Altona beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), für das Gebiet zwischen Ottenser Hauptstraße, Stangestraße, Erzbergerstraße, Spritzenplatz und Bahrenfelder Straße den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Ottensen 69 aufzustellen (Aufstellungsbeschluss A 02/16) und damit die bestehenden Bebauungspläne zu ändern.

Eine Karte, in der das Plangebiet mit einer roten Linie umgrenzt ist, kann im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona während der Dienststunden eingesehen werden.

Das Plangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Ottensen (Ortsteilnummer 213), und wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ottenser Hauptstraße (Flurstück 4967), im Osten durch die Stangestraße (Flurstück 517), im Süden durch die Erzbergerstraße (Flurstück 535) und im Westen durch den Spritzenplatz (Flurstück 536) und die Bahrenfelder Straße (Flurstück 677).

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung der städtebaulichen Gestalt des Plangebietes in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigen.

Zur Sicherung stadtgestalterisch und historisch bedeutsamer Gebäude und städtebaulicher Strukturen, die das Ortsbild Ottensen prägen, werden städtebauliche Erhaltungsbereiche nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorgesehen. Der Bebauungsplan Ottensen 69 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß §2 Absatz 4 BauGB ist damit nicht erforderlich.

Hamburg, den 7. März 2016 - Das Bezirksamt Altona Amtl. Anz. S. 471

 

 

28. Januar 2016

Bezirksversammlung tritt dem Bürgerbegehren bei

Aus der Pressemitteilung der Initiative:

"Die Bezirksversammlung Altona hat am 28.01.16 mit großer Mehrheit beschlossen, dem erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" beizutreten. Nur die Grünen haben bei zwei Enthaltungen dagegen gestimmt. Somit hat die Bezirksversammlung beschlossen, dass ein neues Bebauungsplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Ottensen 35 eingeleitet werden soll, um die Höhenentwicklung und Baukörpermasse am Ottenser Knoten / Spritzenplatz in seiner jetzigen Gestalt zu erhalten."

sPD tritt bei
CDU tritt bei
Grüne sind dagegen
FDP tritt bei
Die Linke stellte den Antrag und tritt bei

Beschluss: PDF | Protokoll des Tagesordnungspunktes PDF

 

28. Januar 2016

Kleine Kundgebung am Spritzenplatz

Das Hamburg Journal hatte geladen, sagte dann aber ab ...

Kundgebung am Spritzenplatz

Ursprünglich wollte das Hamburg Journal am Donnerstag Mittag, im Zuge der abendlichen Bezirksversammlung mit der Initiative "Spritzenplatz bleibt!" ein Interview durchführen.

Kurzfristig wurde dieser Termin jedoch abgesagt.

Einige hatten nun schon die Mittagspause für den Pressetermin eingeplant. So wurde aus einem Interview eine Kundgebung.

 

Kundgebung am Spritzenplatz
Kundgebung am Spritzenplatz

 

 

14. Januar 2016

Versuch einer feindlichen Umarmung?

Initiative sucht Verbindlichkeit

Euro-Maus

Wichtig ist, was hinten rauskommt ...

Mehr als 7.000 Menschen haben das Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!" unterzeichnet. Mit diesem Bürgerbegehren wird ein neuer Bebauungsplan gefordert, der den Spritzenplatz wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur erhalten soll.

Die Initiative hat von den Unterzeichnern nicht das Mandat erhalten, mit Investoren oder Verwaltung und Politik im Hinterzimmer einen Deal auszuhandlen. Auch hat sie nicht den Auftrag, eine "Gläserne Werkstatt" zu bestellen.

Bedenken hat die Initiative auch, weil solche Absprachen lediglich Absprachen und nicht rechtlich verbindlich sind. Die Initiative möchte gern das Gesprächsangebot des Investors annehmen und / oder in einer "Gläserne Werkstatt" die Bebauung mit den Anwohnern gemeisam gestalten - allerdings müsste die Rahmenbedingung geschaffen sein: Eine rechtlich verbindliche Festsetzung des Bebauungsvolumens, der Höhe und Kubatur. Und diese rechtliche Verbindlichkeit kann nur mit einem Bebauungsplan geschaffen werden.

Schlechte Erfahrungen mit wie auch immer bezeichneten Bürgerbeteiligungen gibt es genug:

Zeise II (Architekturwettbewerb) • Otte60 (Investorengespräch / Runder Tisch) • Koordinierungsgremium Mitte Altona • Workshop St Trinitatis • Zukunftsplan Altona (solange beteiligen, bis sie nicht mehr können) • Planungswerkstatt Große Bergstraße (Frappant) ...

 

19. November 2015

Bürgerbegehren zustande gekommen!

Es war ja eigentlich auch nicht anders zu erwarten ...

Rathaus altona

Rathaus Altona

Auszug aus dem Schreiben des Bezirksamtes:

"Das Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ ist zustande gekommen.

Spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens wird über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den Vertrauenspersonen gebilligt wird. Die Bezirksversammlung kann eine eigene Vorlage beifügen (§ 32 Absatz 7 Satz 2 BezVG).

Nach § 32 Absatz 11 BezVG hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung. ..."

Dazu bei altona.info zu lesen: "Hamburger Oberbehörden können im Wege des einfachen Widerspruchs, wie zuletzt auch in anderen Verfahren, den kommunalpolitischen Willen aushebeln. […]
Ob es am Spritzenplatz zu der bekanntgewordenen Bebauung auf dem Eckgrundstück kommt, wird unabhängig vom Ausgang eines Bürgerentscheides oder eines Beschlusses der Bezirksversammlung Altona offenbar allein vom Hamburger Senat bzw. der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden."

Zum vollständigen Schreiben des Bezirksamtes

 

6. November 2015

Rund um den Spritzenplatz

Ein Rückblick und Fragen zur Zukunft - mit einem Dossier von Burkhart Springstubbe

Spritzenplatz bleibt!

rot: So hoch soll die Bebauung werden

Vom Stadtteilarchiv Ottensen:

Was macht die städtebauliche Eigenart Ottensens, besonders des Spritzenplatzes, aus? Wie viel Veränderung, Innovation, Architekturmoden, etc. verträgt der Stadtteil? Informationen, Vorgaben, Wünsche, Kritik … Wie können wir uns positionieren oder einmischen?

Der Spritzenplatz und die angrenzenden Straßen im Zentrum von Ottensen haben sich im Lauf der Jahrzehnte verändert. Nun steht die nächste bauliche Veränderung an der Ecke Bahrenfelder Straße/ Ottenser Hauptstraße bevor. Das Stadtteilarchiv Ottensen hat seit seiner Gründung die Planungen im Stadtteil kritisch verfolgt und aktiv begleitet.
[…]
Das Stadtteilarchiv Ottensen möchte in die Diskussion um die Veränderungen an diesem zentralen Platz in Ottensen einsteigen. Als Grundlage für alle gibt es jetzt ein vorläufiges, unvollendetes Dossier unseres Mitglieds Burkhart Springstubbe dieses ist als PDF- Datei zum download unten bereitgestellt.

Zur Website vom Stadtteilarchiv Ottensen - dort gibt es das Dossier als PDF zum Download

 

12. August 2015

"Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!"
Drittelquorum erreicht - Sperrwirkung tritt ein!

Mit Schreiben vom 10. August wurde dies bestätigt.

Spritzenplatz bleibt!

rot: So hoch soll die Bebauung werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.07.2015 haben Sie zum Bürgerbegehren "Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!" die Unterschriftlisten […] im Bezirksamt abgegeben. Die Prüfung der vorgelegten Listen under Listen aus den Kundenzentren des Bezirksamtes Altona ist abgeschlossen.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Drittel der geforderten Unterschriften gem. § 32 Abs. 5 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) erreicht wurde. Geprüft wurden insgesamt 2.768 Unterschriften, davon sind 2.302 gültig. Die Gründe für die Ungültigkeit sind in der Anlage aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen ...

 

Schreiben vom Amt PDF | Ungültigkeitsgründe Bild

 

30. Juli 2015

"Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!"
2.776 Unterschriften in nur gut 3 Wochen

Gestern haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erste Unterschriftenlisten eingereicht.

Unterschriftenlisten Spritzenplatz bleibt! eingereicht

Die Vertrauensleute vor dem Rathaus

In nur gut 3 Wochen hat die Inititative "Spritzenplatz bleibt!" 2.776 Unterschriften zum Erhalt der Bauhöhe auf dem Spritzenplatz in Ottensen gesammelt.

Die Anwohner zeigen damit deutlich:
Sie haben es satt!

An allen Ecken und Enden, in Hinterhöfen und auf Grünflächen soll gebaut werden. "Verdichten, verdichten, verdichten!" muss nach Bürgermeister Olav Scholz der 'Schlachtruf' lauten. (30.08.14, Hamburger Abendblatt)

Anwohner werden dabei einfach vergessen. Ihre Anliegen werden unter den (runden) Tisch gekehrt. Lebensqualität und Kostenentwicklung spielen keine Rolle.

Ob stadteigene Grünflächen zugebaut werden, die Bestandsbebauung verschattet wird oder versprochener Wohnungsbau in Bürobauten umgewidmet wird - Anwohner werden nicht gefragt. Bei sogenannten Bürgerbeteiliungen werden Fakten vorgestellt - die "Beteiligten" dürfen noch Farben wählen oder Unmut äußern. In die Pläne fließen die Vorstellungen der Anwohner selten bis gar nicht ein.

Ihnen bleibt nun noch die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen.

Auch diese werden oft genug ausgehebelt: Entweder wird die Sache von Senat und Bürgerschaft evoziert (übernommen) und ein gewonnenes Bürgerbegehren damit unwirksam, oder es werden - trotz Sperrwirkung (s.u.) - Genehmigungen erteilt, wie bei "Platz zum Wohnen", dem Bürgerbegehren zum "Zeiseparkplatz" unlängst geschehen.

Die Initiative "Spritzenplatz bleibt!" sieht in der beeindruckend schnellen Sammlung von so vielen Unterschriften ein starkes Signal, das Politik und Verwaltung nicht einfach übergehen können.

' Sperrwirkung: Ist das "Drittelquorum" erreicht - sind also 1/3 der notwendigen Unterschriften eingereicht und gültig - wird das Bürgerbegehren auf Zulässigkeit geprüft. Ist es zulässig, wird das Bürgerbegehren amtlich bekannt gemacht. Und es darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden.

Siehe: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) § 32 (5)

 

15. Juli 2014

 

Unterschriftensammeln auf dem Spritzenplatz

Unterschriftenliste Spritzenplatz bleibt!

Samstags auf dem Spritzenplatz

Auch am kommenden Samstag,

1. August 2015, sammeln wir ab 12:00 Uhr

wieder Unterschriften auf dem Spritzenplatz.

 

Es können hier auch die Volksinitiativen "Lex Olympia" und "Rettet den Volksentscheid" unterzeichnet werden.

Mehr dazu:
Lex Olympia >>
Rettet den Volksentscheid >>

 

 

10. Juli 2014

 

Die neuen Unterschriftenlisten sind da!

Geprüft und für zulässig erklärt: Jetzt kann das Sammeln weitergehen

Und so sieht die neue Liste aus:

Unterschriftenliste Spritzenplatz bleibt!

Bitte nur noch diese Liste verwenden

Alte Unterschriftenliste Spritzenplatz bleibt!

Diese Liste NICHT mehr nutzen

 

Die Fragestellung lautet nun:

„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“

 

8. Juli 2014

 

ACHTUNG - Formfehler auf Unterschriftenliste "Spritzenplatz bleibt!"

Schnellstmöglich wird es eine Neue geben - bitte die alte Liste nicht mehr verwenden!

Achtung!

Bitte schickt ausgefüllte Unterschriftenlisten - mit auch nur einer Unterschrift - an:

Initiative "Spritzenplatz bleibt!"

Bahrenfelder Str. 101 a
22765 Hamburg

Die Listen können dort auch in den Briefkasten gesteckt werden.

Leere Listen (auch online!) bitte in den Papierkorb werfen!

 

3. Juli 2015

 

"Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!"

Neues Bürgerbegehren in Altona.

B�rgerwillen verbindlich machen!

Die Initiative "Spritzenplatz bleibt!" tritt an, um den Spritzenplatz vor Hochbauten zu bewahren.

Der Libeskindbau wurde zwar in einem ersten Anlauf nicht genehmigt - aber nach einem Abriss (z.B. weil man den Investoren eine Sanierung nicht zumuten könne) ist dort eine durchgehend vier- bis fünfgeschossige (plus Staffelgeschoss) Bebauung geplant.

Text des Bürgerbegehrens:

„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße / Spritzenplatz in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse erhalten bleibt, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“

Erklärung: Mit meiner Unterschrift fordere ich, dass die gegenwärtige ortskernprägende Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 69 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird.

Das Altonaer Manifest ist der Inititative beigetreten und bittet Euch um Unterstützung!

Unterschreibt die Unterschriftenliste und sammelt selbst ...

mehr dazu - vorerst nur bei facebook >>

 

29. Juni 2015

Ratschlag zum Spritzenplatz

 

Altona Ottensen Spritzenplatz

Stellen Sie sich hier 5 Stockwerke vor ...

Höchste Zeit, aktiv zu werden!

Zwar ist der geplante Libeskind-Bau am Spritzenplatz erstmal abgelehnt worden. Allerdings haben weder die Verwaltung (Bezirksamt Altona und der Oberbaudirektor) noch SPD/CDU/Grüne ihr Vorhaben aufgegeben, den Spritzenplatz mit einer fünfgeschossigen Bebauung neu zu gestalten, weil dies der für ganz Ottensen gültigen städtebaulichen Typologie entspräche.

Nach dem gegenwärtigen Bebauungsplan kann im Falle der Abrissgenehmigung des Häuserensembles von Venezia bis Kypros eine entsprechende Bebauung ohne irgendeine Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden.

Für den Alma-Wartenberg-Platz werden bereits ähnliche Pläne geschmiedet.

Wenn wir uns als Anwohnerinnen und Anwohner an den Planungen beteiligen wollen, bevor die Bagger kommen, ist es höchste Zeit, jetzt aktiv zu werden.