Kleine Chronik des Bürgerbegehrens
Am 27. November 2013 - Bürgerbegehren wird angezeigt
Die Anzeige des Bürgerbegehrens mit folgendem Text
"Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfielt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?"
wurde mit amtlicher Mitteilung bestätigt.
Weiterhin wurde mitgeteilt:
"Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens sind nach § 32 Abs. 3 BezVG in Verbindung mit §3 Abs. 5 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz 5.623 Unterstützungsunterschriften und für das Erreichen des Drittel-Quorums nach §32 Abs 5 BezVG 1.875 Unterstützungsunterschriften erforderlich."
Zur amtlichen Mitteilung vom 27.11.13: PDFmehr >>
Am 25. April 2014 - Bürgerbegehren ist zulässig
Den Vertrauensleuten wurde amtliche mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Zur Mitteilung des Amtes 25.04.14: PDFmehr >>
Am 28. April 2014 - Drittel-Quorum erreicht
teilt der Bezirksabstimmungsleiter, Kersten Albers mit amtlichen Schreiben mit, dass:
"die Prüfung der vorgelegten Listen und der Listen aus den Kundenzentren des Bezirksamtes Altona"
abgeschlossen ist und
"dass das Drittel der geforderten Unterschriften gem. §5 Abs 1 des Gesetzes zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (BezAbsDurchfG) erreicht wurde. Geprüft wurden insgesamt 2.466 Unterschriften, davon sind 1.955 gültig"
Zum amtlichen Schreiben vom 28.04.14: PDFmehr >>
Am 19. Juni 2014 - um 12:31 bzw. 13:10 Uhr - Begehren ist zustande gekommen
Gegen 13:10 Uhr wird einem der Vertrauensleute telefonisch mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen sei.
Mit einer Mail von 12:31:26 werden alle Fraktionen der Bezirksversammlung von dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens unterrichtet:
"Am 27.05.2014 haben die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Bürgerwillen verbindlich machen!" zusätzlich zu den 313 schon abgegebenen Unterschriftenlisten 552 Unterschriftenlisten abgegeben.
Die Prüfung der vorgelegten Listen ist abgeschlossen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die erforderlichen 5623 Unterschriften nach §32 Absatz 3 Satz 1 BezVG erreicht wurden.
Somit ist das Bürgerbegehren „Bürgerwillen verbindlich machen!" zustande gekommen."
Zur vollständigen Mail Datum: Thu, 19 Jun 2014 12:31:26 +0000: PDFmehr >>
Am 19. Juni 2014 - gegen 14:58 Uhr - Dementi des Zustandekommens
Es wird allen Fraktionen der Bezirksversammlung das Dementi des Zustandekommes per Mail zugeschickt:
"ich muss Sie leider darüber informieren, dass wir mit der Meldung über das Zustandekommen etwas zu schnell gewesen sind. Das Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BAbstDurchfG) sagt in § 3 Abs. 5 Folgendes:
(5) Für die Eintragungsberechtigung ist der Tag der Abgabe der nach Absatz 1 notwendigen Unterschriften beim Bezirksamt maßgeblich. Für die Feststellung der zu erreichenden Zahl der gültigen Unterschriften ist die Zahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bei der letzten Wahl zur Bezirksversammlung maßgeblich.
Tag der Abgabe der Unterschriften war der 27.05.2014. Damit richtet sich die Zahl der erforderlichen Unterschriften nach der Zahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner zur Bezirksversammlungswahl am 25. Mai 2014. Da sich die Einwohnerzahl maßgeblich erhöht hat, wird das Bezirksamt die vorliegenden Unterschriften noch auf weitere gültige Unterschriften prüfen. Wir werden Sie über den Ausgang informieren."
Zur vollständigen Mail Datum: Thu, 19 Jun 2014 14:58:28 +0000: PDFmehr >>
Am 25. Juni 2014 - Presse weiß mehr als die Vertrauensleute
Es gibt ein Interview von altona.info mit dem Bezirksabstimmungsleiter Kersten Albers über "Streit wegen 315 Unterschriften".
Der Inhalt ist uns nicht zugänglich, da der Teil von altona.info kostenpflichtig ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es keine amtliche Mitteilung an die Vertrauensleute zum Stand der Auszählung.
mehr >>
Am 26. Juni 2014 - gegen 14:48 Uhr - Bürgerbegehren zustande gekommen
An alle Fraktionen der Bezirksversammlung wird eine Mail geschickt, die im Anhang das amtliche Schreiben an alle Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens enthält.
Eine Vertrauenspersonen wird telefonisch von dem Zustandekommen informiert.
Das Schreiben wurde auf den 19. Juni datiert, jenen Tag an dem das Dementi kam ...
"Das Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" ist zustande gekommen.
Begründung:
Nach § 32 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten seit seiner Anzeige von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Wahlberechtigten unterstützt wurde. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt:
… Zur Bezirksversammlungswahl 2011 waren im Bezirk Altona insgesamt 187.403 Einwohnerinnen und Einwohner zur Bezirksversammlung wahlberechtigt. Das bedeutet, dass für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens Unterschriften von insgesamt 5.623 Wahlberechtigten erforderlich waren. …
Die Überprüfung der von Ihnen innerhalb der Unterstützungsfrist gesammelten Unterschriften hat ergeben, dass mindestens 5.623 Unterstützungsunterscchriften gültig sind ..."
Zum Schreiben an die Vertrauenspersonen: PDFmehr >>
Am 9. Juli 2014 - soll das Bürgerbegehren Thema im Hauptausschuss sein
Erst während der Sitzung erfahren wir, dass das Bürgerbegehren nicht beraten werden soll.
Es wird lediglich unter Mitteilungsdrucksachen bekannt gegeben, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen ist.
Erst unter Punkt 12.3, Sitzungstermine, zu finden, kurzfristig nach Punkt 18.1, Mitteilungsdrucksachen verschoben. mehr >>
Am 11. August 2014 - findet das Abstimmungsgespräch mit den Fraktionen statt
Am 26. August wird eine Sondersitzung der Bezirksversammlung stattfinden, in der auch die Vertrauensleute über das Bürgerbegehren informieren.
Die Bezirksversammlung wird - nach jetzigem Stand der Dinge - dem Bürgerbegehren nicht beitreten.
Mehr zu dem Gespräch ist hier zu finden.
Ergebnis: Am 24. Oktober 2014 findet vorraussichtlich ein Bürgerentscheid statt. mehr >>
Am 15. August 2014 - bekommen wir den Termin für den Textbeitrag geschickt
"Die Textbeiträge der Vertrauenspersonen und der Bezirksversammlung bzw. der Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung müssen bis spätestens zum 26. August 2014, 19 Uhr (eingehend bei dem Bezirksamt) vorliegen. Textbeiträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!"
Zum vollständigen Text als PDF
Am 26. August 2014 sollen wir spätestens unseren Textbeitrag für den Bürgerentscheid
um 19:00 Uhr beim Bezirksamt abgeben.mehr >>
Am 19. August 2014 - erhalten wir die Einladung zur Bezirksversammlung
"Gemäß § 7 Absatz 2 Bezirksversammlungdurchführungsgesetz hat sich die Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung mit dem Anliegen des Bürgerbegehrens zu befassen und der Initiative die Gelegenheit zu geben, das Anliegen des Bürgerbegehrens in einem Ausschuss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung zu erläutern."
Um 19:00 Uhr am selben Tag müssen die Bezirksversammlung und die Initiative den Text für den Bürgerentscheid abgeben. (siehe 15. August 2014)
Zum vollständigen Text als PDF
Diese Bezirksversammlung wurde einberufen, damit sich die Bezirksversammlung fristgerecht in öffentlicher Sitzung mit dem Bürgerbegehren "Bürgerbegehren verbindlich machen!" auseinandersetzen kann.mehr >>
Am 26. August 2014 - Bürgerbegehren in der Bezirksversammlung
Mehr oder weniger wollen alle Parteien ihre Macht über unseren Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" stärken und lehnen jede Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger ab.
Am deutlichsten sagt dies Frau Boehlich (ab min 21:00).
Hier können Sie sich selbst ein Bild davon machen: Die 'Debatte' in voller Länge:
Film von altona.info - Danke hierfür!
Alle Parteien mit Ausnahme Die Linke lehnen das Bürgerbegehren ab.mehr >>
Am 26. August 2014, 19:00 Uhr - Texte für Infobroschüre müssen abgeben werden
"Die Textbeiträge der Vertrauenspersonen und der Bezirksversammlung bzw. der Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung müssen bis spätestens zum 26. August 2014, 19 Uhr (eingehend bei dem Bezirksamt) vorliegen.
Textbeiträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!"
Zum vollständigem Text als PDF
"Textbeiträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!"
mehr >>
Am 27. September 2014 (?), Infobroschüre für den Bürgerentscheid
Beiträge der Ini und aller Fraktionen, die den jeweiligen Standpunkt darstellen sollen.
PDF
10. Oktober 2014 - "Zustellung der Benachrichtigung muss abgeschlossen sein"
Ein Beispiel: Am 12. Oktober erreicht uns folgende Mail:
"Sehr geehrter Herr Bezirksabstimmungsleiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Benachrichtigung über den o. a. Bürgerentscheid nebst Unterlagen erreichte
unseren Haushalt mit zwei Abstimmungsberechtigten in der [Adresse entfernt] erst mit Post vom 11. Oktober 2014.
In Hamburg war am 10. Oktober 2014 der letzte Schultag vor den Herbstferien, die
Schule beginnt erst wieder am 27. Oktober 2014.
In unserer Umgebung sind gerade Familien schon am Freitag in den Urlaub
gefahren; die Rückkehr ist angesichts der Buchungs- und An-/Abreiseintervalle
auch nicht vor Freitag im Laufe des Nachmittags oder gar erst am Wochenende
geplant, so auch bei uns.
Die Möglichkeit der Briefwahl bleibt daher für diese Personenkreise verborgen,
ob Rückkehrer während der Ferienzeit sich angesichts des kurzen
Bekanntmachungszeitraumes noch für das Vorhaben ausreichend informieren und
einen Abstimmungsgang unternehmen, ist angesichts allgemein schwacher
Bürgerbeteiligung nur zu hoffen.
Sicherlich ist der Wahlkalender im Lichte des § 32 BezVwG enge Grenzen gesetzt.
Aber ein Schelm, wer dabei Arges denkt?
Zur Informationsbroschüre vermissen wir, auch wenn es vielleicht keine
Inhaltsvorgabe des § 8 Absatz 4 BezAbstDurchfG sein sollte, wenigstens Angaben
über Namen, Sitz und Verantwortliche/Vertrauenspersonen der BI, für die
Fraktionen der BezVers ist dies durch andere Veröffentlichungen gesichert.
Wir wünschen Ihnen weiter einen ordnungsgemäßen und ruhigen Verlauf der Wahl mit
einer hoffentlich sehenswerten Wahlbeteiligung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Namen entfernt]"
So heißt es in der "Terminleiste", die wir am 11. August vom Bezirkswahlleiter bekamen.
Von vielen Menschen wissen wir, dass die Unterlagen am 10. Oktober nicht zugestellt waren.
25. und 26. Oktober 2014 - Öffentliche Auszählung der Stimmen
Am 25.10. gegen 16:00 Uhr wurde uns vor Ort mitgeteilt, dass knapp die Hälfte der Stimmen ausgezählt wären und es fraglich sei, ob man bis zum 26.10. 17:00 Uhr fertig sei.
Am 26.10. um 13:00 Uhr finden wir folgenden Aushang an der Rathaustür:
"Die Auszählung des Bürgerbescheids ist beendet.
Das Ergebnis wird im Laufe des 27.10.2014 bekanntgegeben.
Am 27. Oktober 2014 - !!! GEW'ONNEN !!! Bürgerentscheid gewonnen!
"Nach der Auszählung ergibt sich folgendes Ergebnis:
Abstimmungsberechtigte insgesamt: 197.971
Abstimmende insgesamt: 35.914 (18,14 %)
Per Brief Abstimmende: 35.579 (17,97 %)
Vorlage des Bürgerbegehrens:
Gültige Stimmen 35.404
Ungültige Stimmen 510
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 23.249 (65,67 %)
NEIN 12.155 (34,33 %)
Vorlage der Bezirksversammlung Altona:
Gültige Stimmen 35.051
Ungültige Stimmen 863
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 24.979 (71,26 %)
NEIN 10.072 (28,74 %)
Damit ist im Gesamtergebnis die Vorlage des Bürgerbegehrens “Bürgerwille verbindlich machen“ angenommen.
Eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen hat gleichermaßen die Vorlage der Bezirksversammlung Altona angenommen.
Damit wurde die Auszählung der Stichfrage erforderlich
Auszählung der Stichfrage:
Gültige Stimmen 34.968
Ungültige Stimmen 946
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Vorlage der Bürgerinitiative 19.464 (55,66 %)
Vorlage der Bezirksversammlung 15.504 (44,34 %)
27. Oktober 2014 13:45 Uhr"
Zum vollständigen Text als PDF
"Ergebnis: Damit ist die Vorlage des Bürgerentscheides angenommen
Das Bezirksamt Altona wird dementsprechend gemäß § 27 BezVwG dem Senat empfehlen, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen.mehr >>"
10. Dezember 2014 - Antwort des Senats erst im Januar
Mail vom 10.12.2014, Thomas Falke-Funk, Geschäftsstelle Bezirksversammlung Altona
"Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde nach interner Zuständigkeitsklärung am 25.11.2014 an mehrere Senatsbehörden übermittelt. Die Bezirksversammlung rechnet daher Anfang Januar 2015 mit einer Antwort. Die angeschriebenen Behörden haben allerdings bereits erklärt, dass wegen der Komplexität des Themas auch auf dieser Ebene zunächst die Frage der Federführung geklärt werden müsse."
Eigentlich hätten wir gemäß § 27 BezVwG bis zum 8. Dezember eine Antwort erhalten müssen.
Als wir das Ausbleiben einer Antwort auf den gewonnenen Bürgerentscheid im Hauptausschuss thematisieren wollten, erfuhren wir dass
- das Ergebnis des Bürgerentscheids erst Ende November übermittelt wurde.mehr >>
- wir mit einer Antwort des Senats erst Anfang Januar rechnen könnten.
16. Dezember 2014 - Keine Einsicht in Auszählungsunterlagen
Einsichtnahme in die Auszählungsunterlagen zum Bügerentscheid sei nur unter bestimmten Bedingungen lediglich Behörden oder Gerichten gestattet'.mehr >>
Auch was der Bezirksabstimmungsleiter, Herr Albers, unter Tranzparenz versteht, wird in dem Antwortschreiben deutlich:
"Gem. § 54 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes ist dies unter bestimmten Bedingungen lediglich Behörden oder Gerichten gestattet.
[...]
[Ich möchte Sie] auf das Gespräch am 13.11.2014 in unserem Hause verweisen, in welchem lhnen das Verfahren sowie die einzelnen Ergebnisse der Auszählung in einem persönlichen Gespräch erläutert wurden. Damit wurde eine umfassende Transparenz hergestellt."
Die vollständige Antwort des Bezirksamstimmungsleiters als PDF
8. Januar 2015 - Beschwerdebrief an Frau Dr. Melzer (Bezirksamtsleiterin)
Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,
am 27. Oktober 2014 ist der Bürgerentscheid „Bürgerwillen verbindlich machen!“ erfolgreich zustande gekommen.
Da eine Antwort des Senats nach der im BezVwG (§ 27 Abs. 2 Auskunfts- und Empfehlungsrecht) festgeschriebenen 6 Wochen-Frist – also dem 8. Dezember – überfällig war, haben wir uns am 9. Dezember 2014 mit einer Mail zur öffentlichen Fragestunde an den Hauptausschuss gewendet und nach dem Verbleib der Antwort auf den Bürgerentscheid gefragt.
In der Antwort-Mail des Bezirksamtes vom 10. Dezember heisst es:
„Das Ergebnis des Bürrgerentscheids wurde nach interner Zuständigkeitsklärung am 25.11.2014 an mehrere Senatsbehörden übermittelt. Die Bezirksversammlung rechnet daher Anfang Januar 2015 mit einer Antwort. Die angeschriebenen Behörden haben allerdings bereits erklärt, dass wegen der Komplexität des Themas auch auf dieser Ebene zunächst die Frage der Federführung geklärt werden müsse.“
Der Inhalt des Bürrgerbegehrens ist seit November 2013 allgemein bekannt.
Die Verantwortlichen in Politik und Amt hätte sich spätestens seit dem Zustandekommen des Bürrgerbegehrens, am 26. Juni 2014, mit den Zuständigkeiten befassen können. Eine „interne Zuständigkeitsklärung“ die sich bis zum 25. November hinzieht erscheint uns daher schwer vermittelbar. Die Verzögerung der Fristen mit einer „Komplexität des Themas“ und der Frage der federführenden Behörde zu begründen, kommt einem Offenbarungseid nahe.
Wir fragen uns, an welche Behörden das Ergebnis des Bürrgerentscheids übermittelt wurde. Wieso braucht die Bezirksversammlung einen Monat, um herauszufinden, welche Behörden zuständig sind?
In dem Bürrgerbegehren selbst ist die Antwort schon formuliert:
„Das Altonaer Bürrgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen!“ fordert deshalb Senat und Bürrgerschaft auf…“ Wenn es, dem Anliegen nach, darum geht sich mit Gesetzesänderungen der Hamburger Verfassung zu beschäftigen, kann in solchen Fragen nur die Senatskanzlei zuständig sein. Zur Not weiß die Senatskanzlei sicherlich, an wen sie das Anliegen weiterleiten muss.
Es drängt sich uns der Eindruck auf, als gängelte das Bezirksamt Altona die Initiatoren des Bürgerentscheids und verschleppe bewusst eine Stellungnahme, um diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten.
Dieser Brief geht in Kopie an die Dienststellenleitung der Bezirksverwaltung und ist auf unserer Website veröffentlicht.
Auch Ihre Antwort beabsichtigen wir dort einzustellen.
Einer Antwort sehen wir bis zum 19. Januar gespannt entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Vertrauensleute
für das
Altonaer Manifest
Bürrgerwille verbindlich machen!
Da wir bis dato keine Antwort des Senats bekommen haben und auch über das Verhalten der Bezirksversammlung Altona verärgert sind, ging unsere Beschwerde zeitgleich an Frau Dr. Melzer und die Finanzbehörde Bezirksverwaltung.mehr >>
29. Januar 2015 - Mitteilungsdrucksache - was aus dem Bürgerentscheid wird
Aus der Mitteilungdrucksache geht hervor:
- Am 25.11.14 wurde das Ergebins des Bürgerentscheids an
- die Präsidentin der Bürgerschaft
- die Behörde für Inneres und Sport
- die Behörde für Justiz und Gleichstellung
- die Finanzbehörde
weitergeleitet. - Am 11.12.14 erklärt die Finanzbehörde die "Federführung" in der Angelegenheit zu übernehmen.
- Am 07.01.15 hat der Staatsrat für Bezirke, Herr Schwinke, das Ergebnis des Bürgerentscheids an die Präsidentin der Bürgerschaft weitergeleitet und die Bezirksversammlung davon in Kenntnis gesetzt.
Mitteilungdrucksache zur Kenntnisnahme PDF *** Schreiben Staatsrat Schwinke PDF
Von dieser erfahren wir am 10. Februar zufällig, da unsere Vertrauensleute während des ganzen Verfahrens nicht informiert wurden.mehr >>
11. Februar 2015 - Beschwerdebrief - Antwort von Frau Dr. Melzer
Die Antwort ist auf den 5. Februar datiert:
Sehr geehrte … [Vertrauensleute],
mit dem vorgenannten Schreiben beschweren Sie sich über die aus Ihrer Sicht vezögerte Weiterleitung des Bürgerentscheids sowie die ausstehende Antwort des Senats. Dazu möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung (§ 32 Abs. 11 BezVG). Zutreffend gehen Sie davon aus, dass der Bürgerentscheid als Empfehlung der Bezirksversammlung an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg iSd. § 27 Abs. 1 BezVG anzusehen ist. Für das weitere Verfahren bestimmt das BezVG in § 27 Abs. 2 BezVG:
"Das vorsitzende Mitglied (der Bezirksversammlung) übermittelt den Beschluss an die jeweils zuständige Behörde. Sie muss der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln oder mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet."
Der Gesetzgeber hat danach zwar eine Frist für die Reaktion der jeweils zuständigen Behörde auf den empfehlenden Beschluss einer Bezirksversammlung vorgesehen, nicht aber eine Frist, innerhalb derer der Vorsitzende der Bezirksversammlung einen Beschluss an die zuständige Behörde weiterleiten muss. Des Weiteren hat der Gesetzgeber als Adressaten einer Antwort der zuständigen Behörde auch allein die Bezirksversammlung vorgesehen, nicht etwa die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens.
lm vorliegenden Fall ist die Antwort der zuständigen Behörde fristgerecht eingegangen. Denn der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat das Ergebnis des Bürgerentscheides am 25. November 2014 an die Finanzbehörde als zuständige Behörde übermittelt. Der Staatsrat für Bezirke hat das Ergebnis des Bürgerentscheid sodann mit Schreiben vom 07. Januar 2015 an die Präsidentin der Bürgerschaft weitergeleitet und den Vorsitzenden der Bezirksversammlung darüber informiert. Die Antwort auf den empfehlenden Beschluss ist daher fristgerecht innerhalb der 6 Wochen nach Eingang bei der zuständigen Behörde erfolgt.
Die von Ihnen zum Verfahrensablauf aufgestellten Behauptungen erweisen sich nach allem als unzutreffend. Die damit verbundenen Unterstellungen empfinde ich angesichts des bisher in Altona geübten offenen und vertrauensvollen Umgangs mit den jeweiligen Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens als unfair. Ich erlebe das in dieser Weise - nach bisher 20 Bürgerbegehren im Bezirk ! - zum ersten Mal und weise die von Ihnen gegen das Bezirksämt erhobenen Vorwürfe zurück. Wir sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, das anerkannt gute Miteinander von Bezirksamt und Bürgerinitiativen in Altona zu bewahren ! Dazu ist allerdings ein fairer Umgang und überlegtes Handeln auf beiden Seiten erforderlich.
lch vermag schließlich aus Ihrer Beschwerde leider auch nicht zu erkennen, in welcher Weise das Anliegen des Bürgerbegehrens durch die von Ihnen beklagte Vezögerung überhaupt beeinträchtigt sein könnte:
Allen Beteiligten ist von Anfang an klar gewesen, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auf eine Änderung der geltenden Rechtslage durch die Bürgerschaft abzielt. Mit dem Schreiben des Staatsrats für Bezirke ist dieses Anliegen nun an die Bürgerschaft übermittelt worden. Alles Weitere ist der dortigen Entscheidungsfindung überlassen.
Da Ihr Schreiben ausdrücklich an mich gerichtet ist, die darin enthaltenen Vorwürfe sich aber auch gegen "die Bezirksversammlung" richten, habe ich mir erlaubt, Ihre Beschwerde dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung Altona, Henn Dr. Toussaint, mit einer Kopie meiner Antwort zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Liane Melzer"
Antwort als PDF
"Des Weiteren hat der Gesetzgeber als Adressaten einer Antwort der zuständigen Behörde auch allein die Bezirksversammlung vorgesehen, nicht etwa die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens."mehr >>
11. Februar 2015 - Einsichtnahme Wahlunterlagen doch möglich?
Sehr geehrte Frau B.,
Herr Albers hat mich gebeten, Ihnen auf Ihr o.g. Schreiben zu antworten und Sie auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Gem. § 2 Abs. 2 des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (BezAbstDurchfG) müssen Erklärungen im Namen der Initiative von mindestens zwei Vertrauensleuten abgegeben werden. Sofern Sie also in ihrer Eigenschaft als Vertrauensleute Akteneinsicht nach dem Transparenzgesetz beantragen, ist ein solcher Antrag von mindestens zwei Vertrauensleuten zu stellen. Da Sie den Antrag allein unterzeichnet haben, müsste von Ihnen noch eine entsprechende Ergänzung bei uns eingereicht werden. Wir werden den Antrag prüfen, sobald uns diese Ergänzung vorliegt.
- Vor dem Hintergrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids bitten wir Sie ferner um eine kurze Begründung, aus welchen Gründen bzw. zu welchem Zweck die Akteneinsicht erfolgen soll.
- Sofern Ihnen die auf Seite 2 Ihres o.g. Schreibens genannte Auskunft von „Mehr Demokratie e.V.“ schriftlich vorliegt, wäre ich dankbar für die Übersendung einer Kopie.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lengwenath
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
Fachamt Interner Service
Abteilungsleiter Senatsangelegenheiten, Wahlen (IS 10)
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg"
Antwort als PDF
Eine weitere Vertrauensperson soll unterschreiben und eine kurze Begründung geschrieben werdenmehr >>.
23. Februar 2015 - Formloser Antrag auf Einsichtnahme in Wahlunterlagen
Diese Einsichtnahme steht uns nach Transparenzgesetz zu. Eine Begründung muss dafür nicht gegeben werden.
Wir stellen nach Transparenzgesetz den Antrag auf Einsichtnahme in die Auszählungsunterlagen des Bürgerentscheides "Bürgerwillen verbindlich machen!"mehr >>.
12. März 2015 - Terminvorschläge des Amtes zur Einsichtnahme in Wahlunterlagen
Wir erhalten Terminvorschläge vom Fachamt Interner Service.
Es geht also doch ...
19. März 2015 - Einsichtnahme in Wahlunterlagen
Wir erhalten Einsichtnahme in Wahlunterlagen.
Ergebnis: Keine Auffälligkeiten bei den Wahlunterlagen.
23. März 2015 - Mitteilungsdrucksache - was aus dem Bürgerentscheid wird
Dem Schreiben der Bürgerschaftskanzlei vom 2. Februar ist zu entnehmen,
"dass wir […] die Konstituierung der Bürgerschaft Anfang März abwarten wollen, um die dann neu gebildeten Fraktionen mit dem Anliegen der Bezirksversammlungen Altona und Eimsbüttel zu befassen."
Zur vollständigen Mitteilungsdrucksache PDF
Wieder werden unsere Vertrauensleute nicht informiert.
Wir finden diese Drucksache zufällig im Sitzungskalender der Bezirksversammlung.mehr >>
17. Juli 2015 - Wir fragen nach: Brief an Bürgerschaftspräsidentin Frau Veit
"19.464 Wahlberechtige hatten für den Bügerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" gestimmt. Sie alle warten bis heute auf eine Antwort.
Wann wird sich die Bürgerschaft mit dem Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" befassen?
Werden die Vertauensleute des Bürgerentscheides hiervon in Kenntnis gesetzt - oder müssen sie - wie bisher geschehen - darauf hoffen, zufällig auf irgendwelche Mitteilungsdrucksachen zu stoßen?"
Zum vollständigen Brief an PDF
Wann wird sich die Bürgerschaft mit dem Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" befassen?mehr >>
7. August 2015 - Wir erhalten Antwort von Bürgerschaftspräsidentin Frau Veit
"… Die Entscheidungen der Bezirksversammlungen oder Bürgerentscheide auf Bezirksebene binden indessen nicht das Landesparlament. Insofern hat es auch keine bürgerschaftliche Drucksache dazu gegeben.
Gern nehme ich Ihre Erinnerung zum Anlass, den Vorgang den Fraktionen der 21. Wahlperiode in Erinnerung zu rufen, damit diese erneut darüber entscheiden können, ob das Anliegen in der laufenden Wahlperiode politisch aufgegriffen werden soll"
Zur vollständigen Antwort PDF
"Gern nehme ich Ihre Erinnerung zum Anlass, den Vorgang den Fraktionen der 21. Wahlperiode in Erinnerung zu rufen ..." mehr >>
22. Oktober 2015 - Mitteilungssache in der Bezirksversammlung
Die Bezirksversammlung hatte am 7. September von sich aus bei der Bürgerschaft nachgefragt, wie es denn nun mit dem Bürgerentscheid weitergehen würde.
Aus der Antwort vom 21. September 2015:
"… Bereits Anfang August 2015 hat Frau Veit dem Altonaer Manifest direkt mitgeteilt, dass sie den Fraktionen der bürgerschaft das Anliegen umgehend zugeleitet habe, diese aber bisher keine parlamentarische Befassung angestoßen hätten. […] Auch eine erneute, an die Fraktionen gerichtete Erinnerung von Anfang August blieb bisher ohne Resonanz. ..."
Zur vollständigen Antwort PDF
Die Bürgerschaft befasst sich nicht mit dem Bürgerentscheid ...mehr >>
Anfrage III: 14. / 23. April 2017 - Was passiert mit dem Bürgerentscheid?
Das folgende Schreiben wurde am 23. April 2017 gesendet an
- die SPD-Fraktion der Bürgerschaft
- Herrn Andreas Dressel, SPD
- Frau Christiane Blömeke, Grüne
- Herrn Anjes Tjarks, Grüne
- Herrn André Trepoll, CDU
- Frau Karin Prien, CDU
- Frau Katja Suding, FDP
- Die LINKE hatte am 14.04.2017 eine gesonderte Anfrage bekommen, da uns Bürgerschaftsabgeordnete persönlich bekannt sind.
Sehr geehrte/r ...,
der Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" liegt seit Ende November 2014 allen Fraktionen der Bürgerschaft vor.
Auch wurde den Fraktionen der Bürgerentscheid im August 2015 (auf unser Nachfragen hin) von Frau Veit noch einmal in Erinnerung gerufen.
Seither ist nichts geschehen – beharrliches Schweigen!
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Bürgerschaftsabgeordneten ihren Interessenschwerpunkt mehr auf den Erhalt und Ausbau ihrer Macht legen, als die parlamentarische Demokratie zu berücksichtigen?
Ganz offensichtlich spielen die Fraktionen der Bürgerschaft auf Zeit, in der Hoffnung, der Bürgerentscheid möge in Vergessenheit geraten.
Ich kann Sie enttäuschen! In Altona ist dieser noch lange nicht vergessen.
Dass Sie den Bürgerentscheid seit 2 1/2 Jahren ignorieren und damit den Bürgerwillen grob übergehen, wird hier ganz deutlich wahrgenommen. Bei mindestens 19.464 Wählerinnen und Wählern (55,66 %) wächst das Unverständnis über die Nichtbefassung täglich und es spricht sich weiter herum.
In meiner Funktion als Vertrauensperson bin ich gebeten worden, Sie aufzufordern sich dem Thema noch vor Ablauf der 21. Wahlperiode in öffentlicher Debatte zu stellen!
Ausführliche Informationen zum Nachlesen und Erinnern finden Sie unter:
http://www.altonaer-manifest.de/buergerbegehren.php
Mit freundlichen Grüßen
K. für das
Altonaer Manifest
Bürgerwille verbindlich machen!
PS. Bitte erklären Sie uns nicht, dass die Entscheidungen der Bezirksversammlungen oder Bürgerentscheide auf Bezirksebene das Landesparlament nicht binden, das ist uns bekannt.
Unserer Meinung nach sollte Sie dieses jedoch nicht daran hindern, die Wählerinnen und Wähler ernst zu nehmen.
Nachfrage bei Bürgerschaftsfraktionen ...mehr >>
zu Anfrage III: 20. April 2017 - Antwort von Christiane Schneider, Die Linke
Frau Schneider schrieb uns, dass sie die Präsidentin aufgefordert hätte, unseren gewonnen Bürgerentscheid auf die Tagesordnung des Verfassungs- und Bezirksausschusses zu setzen.
Sie entschuldigte sich, sich nicht früher darum gekümmert zu haben und versprach, uns über den weiteren Verlauf zu informieren.
Was passiert mit dem Bürgerentscheid? - "... Brief an die Präsidentin geschrieben ..."
mehr >>
zu Anfrage III: 4. Mai 2017 - Antwort von Katja Suding, FDP
"Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. April 2017. Bürgerentscheide sind für die FDP-Bürgerschaftsfraktion ein ganz wesentlicher Bestandteil der parlamentarische Demokratie. Das haben wir immer wieder und auch in unserem Wahlprogramm aus dem Jahr 2015 deutlich gemacht.
Wir wollen eine ganz klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Bezirken und dem Land Hamburg erreichen. Damit könnten Beschlüsse von Bezirksversammlungen und somit auch Bürgerentscheide bindend werden und zwar in einem klar definierten Verantwortungsbereich. Deshalb haben wir einen Antrag "Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission", Drs. 21/2756 vom 06.01.16, in die Bürgerschaft eingebracht.
Dieser ist nicht abgelehnt, sondern in den Verfassungs- und Bezirksausschuss der Bürgerschaft überwiesen worden. Ein genauer Termin für eine Behandlung im Ausschuss steht noch nicht fest.
Mit freundlichen GrüßenKatja Suding
--
Katja Suding, MdHB
Stellv. Bundesvorsitzende der FDP
Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und des Landesverbandes Hamburg
Spitzenkandidatin der FDP Hamburg zur Bundestagswahl 2017"
Was passiert mit dem Bürgerentscheid? - "... in den Verfassungs- und Bezirksausschuss der Bürgerschaft überwiesen."
mehr >>
10. Mai 2017 - Antrag der FDP bereits im Ausschuss behandelt
Durch Zufall sind wir darüber gestolpert, dass der - von der Fraktion Die Linke ergänzte - Antrag "Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission" der FDP bereits 3x im Verfassungs- und Bezirksausschuss behandelt wurde.
Wir wundern uns, dass uns weder Die Linke noch die FDP, die uns auf ihren Antrag aufmerksam machte auf die Termine hinwies.
Auch fragen wir uns, warum ausgerechnet Frau Gesche Boehlich, Grüne Altona, und Herr Uwe Szczney, CDU Altona, beide bekannte Befürworter der Einheitsgemeinde, als Auskunftspersonen geladen wurden.
Jetzt muss gewartet werden:
Die Vorsitzende stellte fest, die Beratung der Drucksachen werde fortgesetzt, (...). Sie erbat vom Senat eine Rückmeldung, falls und gegebenenfalls wann er einen Sachstandsbericht vorlegen könne.
Die wesentlichen Punkte aus dem Antrag der FDP:
Auftrag der Enquete-Kommission ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Stärkung der Bezirke und Neuregelung der Kompetenzen in der Hamburger Verfassung und dem Bezirksverwaltungsgesetz. Folgende Schwerpunkte sollen untersucht werden:
- Die Wahl der Bezirksamtsleiter durch die Wahlberechtigten der jeweiligen Bezirke.
- Die Schaffung von Selbstverwaltungsrechten der Bezirke und die Festschreibung in der Hamburger Verfassung.
- Die Ausweitung der Informationspflichten des Senats gegenüber den Bezirken und der entsprechenden Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz.
- Die Einschränkung des Evokationsrechts des Hamburger Senats.
- Die Funktionsweise von Bürgerentscheiden.
- Die Schaffung von Widerrufsrechten der Bezirke gegenüber dem Senat.
- Der Abbau von Doppelstrukturen in der Verwaltung.
- Die Übertragung von Verwaltungsbereichen aus den Fachbehörden in die Bezirke inklusive der dazugehörigen Haushaltsmittel und Personalstellen: insbesondere für die Bereiche Stadtteilkultur, Untere Straßenverkehrsbehörde, Bezirklicher Ordnungsdienst, Öffentliche Grünpflege, dezentrale Sportstättenverwaltung, Liegenschaftsangelegenheiten.
- Die Ausweitung von Rahmenzuweisungen gegenüber Zweckzuweisungen.
- Die Abführung von Teilen der Gewerbesteuereinnahmen an die Bezirke als Investitionsfonds.
Die Fraktion Die Linke hatte am 20.01.2016 einen ergänzenden Antrag gestellt:
- Die finanzielle sowie die institutionelle Absicherung der Quartiers- und Stadtteilbeiräte als Säulen der hamburgischen Stadtteildemokratie.
- Die Einbeziehung neuer und gegebenenfalls anderswo erprobter Formen der Bürger-/-innenbeteiligung, Partizipation und Selbstermächtigung auf Quartiers- und Stadtteilebene.
Anträge und Protokolle der Behandlung im Verfassungs- und Bezirksausschuss:
- "Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission"
Antrag der FDP vom 06.01.2016: hier - Antrag Ergänzung von Die Linke - mit Begründung, 20.01.2016: hier
- Plenarsitzungsprotokoll vom 26.01.2017
Beschluss zur Überweisung der Anträge in den Verfassungs- und Bezirksausschuss: hier
(unter: B. Einvernehmliche Ausschussüberweisungen) - Protokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 26.04.2016: hier
Mit Begründung zur Antragstellung der FDP - Wortprotokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 24.05.2016: hier
Auch vier Auskunftspersonen sind geladen: Frau Boehlich, Grüne, und Herr Szczesny, CDU aus Altona und die Bezirksamtsleiter von Harburg und Eimsbüttel. - Protokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 01.09.2016: hier
Vertagung der Anträge und Bitte um Rückmeldung des Senat, ob dieser einen Sachstandsbericht vorlegen könne - und wann.
"Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission"
mehr >>