Begriffe | Was ist eine Einheitsgemeinde? | Ausgehebelte Bürgerbehren
Stärken Sie die Bezirke!
Nur wenn aus Bezirksversammlungen Bezirksparlamente werden, werden die Bezirke tatsächlich gestärkt.
Nur dann werden Entscheidungen der Bezirksversammlung verbindlich.
Somit können Bürgerbegehren und -entscheide dann nicht mehr vom Senat aufgehoben (evoziert) werden.
Damit das möglich ist, muss die sogenannte "Einheitsgemeinde" abgeschafft werden.
Für alle Unschlüssigen: "Die öffentliche Debatte" in der Bezirksversammlung als Film von altona.info. (Frage für den Hinterkopf: An welcher Stelle gehen die Abgeordneten auf den Beitrag der Initiative ein?) Es ist etwas länger - lohnt sich aber in jedem Fall.
9 Fragen - 9 Antworten - und Beispiele für Evokation
1. Warum wollen wir die Einheitsgemeinde abschaffen?
Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, sollten auch vom Bezirk entschieden und umgesetzt werden. Bisher passiert das nicht:
- Bezirkswahlen sind reine Augenwischerei, da die Bezirksversammlungen faktisch keine eigenen Entscheidungen für die Bezirke treffen können.
- In allen Bezirken Hamburgs wurden viele erfolgreich zustande gekommene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit Hilfe dieses Gesetzes vom Senat gekippt („in die Tonne getreten“) bzw. evoziert („an sich gezogen“).
- Bezirkspolitiker können sich bequem hinter dem Argument verstecken, dass der Senat doch anders - als vom Wähler im Bezirk gewollt - entscheiden würde.
2. Ist dies nicht eine Rückkehr zur Kleinstaaterei?
Soll Hamburg zerschlagen werden?
Nein, darum geht nicht. Es geht um bezirkliche Belange - und die Menschen in den Bezirken kennen sich mit den Bedürfnissen vor Ort am besten aus.
Niemand muss befürchten, dass zum Beispiel Radwege an den Bezirksgrenzen enden.
3. Können kleine Minderheiten dann über gesamtstädtische Fragen entscheiden?
Sven Hielscher, CDU, sagt am 26.08.2014 im Hamburger Abendblatt: "Dann könnte man im Bezirk Nord darüber abstimmen, ob man den Flughafen abschafft."
Das ist falsch! Keine Bezirksversammlung kann solche Entscheidungen treffen, selbst dann nicht, wenn die Einheitsgemeinde aufgehoben ist. Auch in Hessen kann keine Kommune oder Gemeinde darüber abstimmen, ob der Frankfurter Flughafen abgeschafft werden soll.
Nur für bezirkliche Belange können von Bezirken Entscheidungen getroffen werden. Beschlüsse der Bezirksversammlungen oder auch ein Bürgerentscheid kann nur bezirkliche Belange betreffen!
Gewonnene Bürgerentscheide kommen einem Beschluss der Bezirksversammlung gleich.
4. Wird Hamburg als Stadt handlungsunfähig?
Nein. Wir wollen Hamburg stärken. Hamburg ist ein Bundesland. In den anderen Bundesländern können Kommunen ganz selbstverständlich über ihre Belange entscheiden. Warum sollte das für Hamburg nicht möglich sein?
Altona hat ca. 250 000 Einwohner und weniger Entscheidungsbefugnisse gegenüber dem Senat als Hamburgs Landesregierung als Wedel mit 31.725 Einwohnern gegenüber der Landesregierung in Kiel.
5. "Die Einheitsgemeinde ist die Grundlage unseres Erfolges!" sagt Olaf Scholz.
Wessen Erfolg ist hier gemeint?
Wenn der erste Bürgermeister sagt, Hamburgs Einheitsgemeinde sei die Grundlage des Erfolges, stellt sich die Frage, wessen Erfolg gemeint ist.
Die Erfahrung - z.B. bei der Bebauung des Zeiseparkplatzes - zeigt, dass es um den Erfolg von einigen Kapitalanlegern geht, die zum Teil nicht in Hamburg wohnen, und nicht um den Erfolg, für möglichst viele Anwohner, Hamburg lebenswert zu gestalten.
Auf dem Zeiseparkplatz sollten ursprünglich Wohnungen gebaut werden, davon die Hälfte sozialer Wohnungsbau. Die Einheitsgemeinde macht es möglich, dass sich hier stattdessen - trotz Protest und erfolgreicher Petition - der weltgrößte Werbekonzern ansiedelt. (siehe)
Hätten wir keine Einheitsgemeinde, müsste der Bürgerwille ernst genommen werden, denn die Bürger könnten mit einem Bürgerentscheid alle Altonaer über die Bebauung abstimmen lassen. Der Senat könnte sich bei Erfolg eines Bürgerentscheids nicht darüber hinwegsetzen.
6. Der Verwaltungsaufwand wird steigen! Das wird ja viel zu teuer!
Auch das stimmt nicht - im Gegenteil. Die benötigten Verwaltungsstrukturen bestehen ja bereits.
Im Gegensatz zu heute würden jedoch die mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand erarbeiteten Beschlüsse und Entscheidungen umgesetzt und nicht ins Leere laufen.
Gleiches gilt für Bürgerentscheide: viel Engagement, Lebenszeit und Geld würden, wie es zur Zeit häufig passiert, nicht mehr vergeudet, da der Senat nicht mehr evozieren könnte.
Zusätzlich müsste sich der Senat weniger mit den bezirklichen Belangen befassen.
7. Könnte dann nicht jede Initiative über Bürgerbegehren
Entwicklungen über Jahre verhindern?
Die Hürden für ein Bürgerbegehren bzw. - entscheid sind sehr hoch. Am Ende stimmen ALLE Einwohner des Bezirkes per Wahl ab.
Somit sollte das beste Argument „gewinnen“.
8. Es genügt doch, alle 4 oder 5 Jahre wählen zu gehen!
Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie dazu: „Interessant ist, dass 80 Prozent der Politiker der Meinung sind, nach ihrer Wahl völlig unabhängig von der Bürgermehrheit entscheiden zu können.
Die direkte Demokratie* ist die einzig wirksame Korrekturmöglichkeit während der Legislaturperiode, wenn die Volksvertreter ihre Wähler nicht mehr vertreten.“
*Gemeint sind hier Bürger- und Volksentscheide. Zur Presseerklärung Mehr Demokratie e.V.
9. Bürgerbeteiligung statt Bürgerentscheid?
Die Erfahrung vieler sogenannter Bürgerbeteilungen zeigt, dass es meist weniger um Beteiligung als um Aktzeptanzmanagement geht.
So soll Kritik "wegmoderiert" werden oder die Beteiligten so lange beschäftgigt werden, bis sie nicht mehr können.
Beispielsweise schreibt das Koordinierungsgremium zur Mitte Altona in einer Erklärung:
"Unser Engagement wurde uns zudem von der Senatorin Jutta Blankau als Verfolgung von Partikularinteressen vorgeworfen.
Diese Tatsache deutet darauf hin, dass es sich von Anfang an bei der von der BSU initiierten Bürger*innenbeteiligung eher um Akzeptanzmanagement, als um echte Bürger*innenbeteiligung handelte. Das Bedürfnis der Bürger*innen nach direkter Demokratie und Teilhabe sollte in institutionalisierte Bahnen gelenkt und kanalisiert werden. "
Ausgehebelte Bürgerbegehren: Beispiele - es gibt noch viele mehr
Wären Beschlüsse der Bezirksversammlung verbindlich, würden diese Probleme nicht bestehen. Deshalb: Kommunale Rechte für Bezirke!
12. Bahrio68 - Bürgerbegehren zur Innhofbebauung ausgehebelt - 16. Mai 2017:
Am Montag angemeldet - am Dienstag vom Senat evoziert:
"Im März winken SPD und Grüne im Altonaer Planungsausschuss einen Planentwurf durch, der den Vorstellungen des Investors mit bis zu fünfgeschossigen Häusern entspricht. Deshalb reichten die Anwohner am Montag vergangener Woche beim Bezirksamt Altona ein Bürgerbegehren dagegen ein, in dem sie eine angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen einfordern. Schon am Dienstag postwendend die 'Antwort' des Senats: Das Bezirksamt wird angewiesen, den B-Plan 'zügig und mit Priorität durchzuführen', um einem drohenden Bürgerentscheid zuvorzukommen. Die Wünsche der Anwohner brauchen dann nicht mehr berücksichtigt werden."
Quelle: Elbe Wochenblatt vom 24.05.17 | Mehr zum Thema hier
11. Kleingärten: Senat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig - 14. September 2016:
In Eimsbüttel wurde ein regulär angemeldetes Bürgerbegehren zum Erhalt von Kleingärten ausgehebelt:
"Der Senat begründet in seiner Mitteilung die Unzulässigkeit des Eimsbütteler Bürgerbegehrens gegen den Wohnungsbau mit den Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung. Ein Bürgerbegehren habe die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung, dieser könne sich aber nicht über Senatsbeschlüsse hinwegsetzen. Im Gegenteil: Sie sei daran gebunden. Deshalb sei ein Bürgerbegehren unzulässig, da der Senat den Bezirk angewiesen habe, den Wohnungsbau zu priorisieren.
[...]
Von Evozieren könne indes keine Rede sein, sagt Amtsleiter Sevecke. Dafür müsste der Senat den Plan selbst vorantreiben, hier habe er den Bezirk aber nur angewiesen, im Senatssinn zu agieren."
10. "Spritzenplatz bleibt!" Vorhersage im Abendblatt - 4. November 2015:
Axel Tiedemann schreibt unter dem Titel: "Bürgerentscheide entscheiden nichts
... wenn die Behörden nicht wollen. Auch jetzt in Ottensen?":
"Schon wieder Ottensen, schon wieder ein Bürgerbegehren, und schon wieder wird es wohl bei den Bürgern am Ende nur Frust geben.
[...]
Man muss kein Hellseher sein, um die Prognose zu wagen, dass auch dieser Entscheid viel Zustimmung beim Bürger erfahren wird und dann am Ende doch wieder in der Versenkung verschwindet. Das liegt an einem grundsätzlichen Fehler bei der direkten Demokratie in Hamburger Bezirken: Bürgerbegehren haben im Prinzip dieselbe Wirkung wie der Beschluss einer Bezirksversammlung. Das verspricht viel Macht. Doch tatsächlich können die Senatsbehörden solche Beschlüsse der kommunalen Gremien auch einfach wieder kippen."
Hamburger Abendblatt vom 04.11.15
Ergänzung, 10. Oktober 2018
Das Bürgerbegehren wurde nicht dirket vom Senat evoziert. Die Bezirksversammlung hat das Anliegen durch Beitritt zu einem eigenen Beschluss gemacht.
In diesem Falle, will die Bezirksversammlung sich nicht an den eignen Beschluss halten und sagt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSW) sie an der Umsetzung hindere , da sie anweisen würde, dass "der Bebauungsplan solle Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung .. aufweisen" solle. Dies käme einer höheren Bebauung gleich – die auch der Investor wünscht.
Die BSW ist eine übergeordnete Behörde, die zur Stadt, nicht zum Bezirk gehört. Insofern könnte man sagen, dass auch diese Anweisung eine Evokation darstellt.
9. "Platz zum Wohnen" gewinnt Bürgerentscheid - 2. Oktober 2015:
Die Frage der Initiative lautete: "Sind Sie für den Bau von Wohnungen auf dem Parkplatz der Zeisehallen (Ecke Friedensalle / Behringstraße) und für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Ottensen 49, d.h. für eine Ausweisung des Parkplatzes als allgemeines Wohngebiet?"
Mit 75 % Zustimmung wurde dieser Bürgerentscheid gewonnen.
"Damit hat die Initiative allerdings längst noch nicht ihr Ziel erreicht. In Hamburg gilt das Konsensprinzip, sollte nur eine Behörde ihr Veto einlegen, wäre das Vorhaben schon gescheitert. Ein Vorgang, den die Stadtentwicklungsbehörde in Ottensen gerade erst praktiziert hat. Den von der Bezirkspolitik gewollten neuen Bebauungsplan zur Erhaltung des Spritzenplatzes in Ottensen hatte sie schlicht abgelehnt. Da es sowohl in der Bürgerschaft als auch in der Bezirksversammlung sogar eine Mehrheit für den Bürobau gibt, dürfte eine ähnliche Entscheidung für den Zeise-Parkplatz jetzt mehr als wahrscheinlich sein."
Hamburger Abendblatt vom 05.10.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
8. "Kahlschlag stoppen", Steilshoop - 25. August 2015:
"Die Initiative 'Kahlschlag stoppen' will die umstrittenen 52 Bäume in der Steilshooper Mitte mit einem Bürgerbegehren retten. Zur Abstimmung angemeldet und vom Amt bereits zugelassen wurde die Frage: 'Sind Sie gegen die Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund im Rahmen der Umgestaltung des Steilshooper Zentrums?'"
"Ein Sieg der Baumretter würde den Streit freilich nicht entscheiden: Der Senat könnte das Votum des Bezirks kassieren und das Konzept für die Mittelachse trotzdem ohne Änderungen umsetzen."
Hamburger Abendblatt vom 25.08.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
"Das Bezirksamt Wandsbek prüft, ob es das bereits für zulässig erklärte Bürgerbegehren zum Erhalt der Steilshooper Bäume wieder einkassieren kann. Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff (SPD) erklärte, dass die Zulässigkeit 'möglicherweise nicht gründlich genug geprüft' worden sei. Es sei ein Senatsbeschluss 'aufgetaucht', der 'möglicherweise die gesamte Baumaßnahme abdeckt.' Dann wäre der Bezirk nicht mehr zuständig und das Bürgerbegehren fälschlich für zulässig erklärt worden."
Hamburger Abendblatt vom 08.09.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
7. Zeise-Parkplatz, Ottensen - 17. März 2015:
Noch bevor die 8064 abgegebenen Stimmen zum Bürgerbegehren auf Gültigkeit geprüft worden sind, vermuten Bezirkspolitiker wie CDU-Fraktionschef Uwe Szczesny oder auch Grünen-Fraktionschefin Gesche Boehlich im Hamburger Abendblatt: "Sollte es bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen den Bürokomplex geben, werde der Senat die Entscheidung daher wohl an sich ziehen".
"Tatsächlich hat ein etwa 150.000 Euro teurer Bürgerentscheid auf Bezirksebene in Hamburg nur soviel Wirkung wie der Beschluss einer Bezirksversammlung. Und auch dabei hat der Senat immer das letzte Wort, wenn er andere Pläne verfolgt."
Hamburger Abendblatt vom 18.03.15 (leider nur für Abo-Leser zugänglich)
6. Pergolen-Viertel, Barmbek - 16. März 2015:
Das Bürgerbegehren "Eden für jeden" wird 2013 vom Senat übergangen. Jetzt entscheidet das Hamburgische Oberverwaltungsgericht: Die Bezirksversammlung kann trotz Bürgerbegehrens über Bebauungsplan "Pergolenviertel" entscheiden.
Zwei Wochen nach Anmeldung des Bürgerbegehrens wies die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau das Bezirksamt Hamburg-Nord an, „das eingeleitete Bebauungsplanverfahren ... auf der Grundlage des Funktionsplans ... zügig und mit Priorität durchzuführen ...“.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erklärte daraufhin das Bürgerbegehren für unzulässig: die Bezirksversammlung sei an „sonstige Entscheidungen“ des Senats gebunden und nicht befugt, hiervon abweichende Beschlüsse zu fassen. Ein dem Petitum des Bürgerbegehrens entsprechender Beschluss würde die Grenzen des Entscheidungsrechts überschreiten, da er inhaltlich der Entscheidung der Senatskommission widerspreche.
Pressemeldung des Verwaltungsgerichts, 16.03.15 | Zum Urteil
5. Elisa in Hamm - 10. März 2015:
Die historische Wohnanlage wird trotz Protesten, runden Tischen, Klagen und einer Unterschriftenaktion abgerissen. Auch hatten sich die Architektenkammer, die Kurt-Schumacher-Gesellschaft und der Denkmalrat für den Erhalt der Häuser ausgesprochen.
Siehe z.B. taz, 11.03.15 | Zur Initiative "Elisa bleibt!"
4. Tre Castagne in Eppendorf - 6. März 2015:
Im Morgengrauen werden drei Eichen gefällt. Am Tag zuvor erfolgte bereits der Abriss der kleinen Häuser des historischen Kerns Eppendorfs.
Die Initiative Wir-sind-Eppendorf hatte zuvor ca. 5.500 Unterschriften gegen den Abriss der alten Gebäude und die Fällung der Kastanien gesammelt.
236 Jahre Stadtgeschichte und drei sehr geschätzte, das Viertel prägende Bäume wurden einfach zerstört.
mopo, 05.03.15 | mopo, 06.03.15 | Zur Initiative "Wir sind Eppendorf"
3. Hamburger Abendblatt vom 7. Februar 2015:
"Was zählt der Bürgerwille? [...] Wenn schon die Bezirksversammlung sich für Zebrastreifen und Warnlichter einsetze, sagt die Mutter von zwei Kindern, und dennoch nichts geschehe, dann zweifle sie schon an den demokratischen Prinzipien. ..." (zum vollständigen Artikel hier)
2. Im Hamburger Abendblatt war am 08.10.2014 zu lesen:
[In Altona-Altstadt wurde - weil Ikea kam -] "hastig eine Anwohnerparkzone ausgewiesen.
Mit abstrusen Folgen, weil sie viel zu klein ist: Anwohner bekommen keine Parkberechtigung – obwohl sie mitten in der Zone wohnen. In dem ausgewiesenen Areal sind daher Parkplätze frei, wenig weiter ist alles zugeparkt. Und der Parkdruck durch Ikea ist ausgeblieben, weil die Kunden zu Fuß kommen. 'Irrsinn' sei das, heißt es bei allen Fraktionen der Bezirksversammlung. Doch Innen- und Verkehrsbehörde zeigen sich stur. Die Zone bleibt – obwohl vor Ort sie keiner will."
Einheitsgemeinde Hamburg - was bedeutet das?
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 4
§ 21 Hamburger Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) führt aus (siehe):
Bei ihren Entscheidungen ist die Bezirksversammlung an Recht und Gesetz, den Haushaltsbeschluss, Globalrichtlinien nach § 46, Zuständigkeitsanordnungen und sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen nach § 45 gebunden.
Hamburg ist eine "Einheitsgemeinde".
"Aufgrund der Rechtsstatus der beiden Länder Berlin und Hamburg als Stadtstaaten ist Einheitsgemeinde der verfassungsrechtliche Terminus dafür, dass die Aufgaben der Kommunen und der eines Landes dort nicht voneinander getrennt sind." (siehe wikipedia)
Das heißt, dass die Beschlüsse der Bezirke nur empfehlenden Charakter haben: Wenn der Bezirk - die Bezirksversammlung - etwas beschließt, hat der Senat die Möglichkeit, diesen Beschluss zu ändern oder gar aufzuheben.
So können auch gewonnene Bügerentscheide übergangen werden. Der Senat zieht die Entscheidung an sich, übernimmt die Entscheidungsgewalt (Evokation).
Mit Bezirksamtswahlen werden daher nur Verwaltungsausschüsse gewählt - keine Parlamente.
Dies ist seit 1937 als Gesetz in der Hamburger Verfassung verankert.
Bezirksbürgermeister heißen daher auch "Bezirksamtsleiter". Sie werden zwar von der Bezirksversammlung gewählt und vorgeschlagen jedoch vom Senat für 6 Jahre eingesetzt.
In Hamburg konnten dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert werden. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, Langenhorn 73 und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.
Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog. Neuen Mitte Altona oder Ikea.
Aktuell (Juni 2014) hat der Senat die Grünzug-Bebauung um die Trinitatis-Kirche vorab evoziert. Das heißt: egal wie die Bezirksversammlung entscheidet, der Senat hat die Entscheidung schon getroffen.
Die Fraktionen der Bezirksversammlung sind sich einig: Der Grünzug darf nicht (in dem gewünschten Ausmaß) bebaut werden. Doch der Senat hat den Beschluss schon gefasst:
Wenn der Bezirk nicht so entscheidet, wie die Kirche es möchte, wird der Senat - auch gegen den Entschluss des Bezirkes - dem Wunsch der Kirche entsprechen und die Bebauung durchsetzen.
Bei der Veranstaltung "Altonaer Manifest" am 25. November 2013 erklärt Gregor Hackmack, Mitglied des Vorstandes von Mehr Demokratie e.V., was die "Einheitsgemeinde" für Hamburg bedeutet.
(Fast) die vollständige Veranstaltung (1:21:14) kann hier angesehen werden.
Dank an utopie-tv!
Bei Wikipedia findet sich etwas über das Zustandekommen des Gesetzes ... (hier) Ist dort leider nicht mehr zu finden (07.05.18)
Wikipedia, (Vollständiger Text):
Aufgrund der verfassungsmäßigen Besonderheit, dass die Freie und Hansestadt sowohl Bundesland als auch Gemeinde ist ("Einheitsgemeinde"), sind die Bezirksämter keine eigenständigen Verwaltungseinheiten; sie unterstehen vielmehr dem Amt für Bezirke und Verwaltungsreform der Finanzbehörde (Rechtsaufsicht) und ihre Dezernate zudem den jeweiligen Fachbehörden (Fachaufsicht).
Außerdem sind sie fiskalisch von den im Landesparlament (Hamburgische Bürgerschaft) beschlossenen Haushaltsplänen abhängig.