INITIATIVEN NETZWERK

Altonaer Manifest

Für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

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Aktuelles zum Bürgerentscheid

10. Mai 2017

Bei den Bürgerschaftsfraktionen nachgehakt:

Zufällig herausgefunden: Anträge zur Bildung einer Enquete-Kommission: "Stärkung der Bezirke" wurden 2016 im Verfassungs- und Bezirksausschuss behandelt.

Hamburg Rathaus

Im April forderten wir die Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft auf, sich dem gewonnen Bürgerentscheid vom November 2014 "Bürgerwillen verbindlich machen!" noch vor Ablauf der 21. Wahlperiode in öffentlicher Debatte zu stellen.

Bisher erhielten wir nur Antworten von Katja Suding, FDP und von Christiane Schneider, Die Linke.

Frau Suding schrieb uns, die FDP wolle eine ganz klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Bezirken und dem Land Hamburg erreichen und Bürgerentscheide seien für die FDP-Bürgerschaftsfraktion ein ganz wesentlicher Bestandteil der parlamentarische Demokratie.

Desweiteren hätte die FDP einen Antrag „Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission“, vom 06.01.16, in die Bürgerschaft eingebracht. Dieser sei in den Verfassungs- und Bezirksausschuss überwiesen worden.

Frau Schneider, Die Linke, schrieb, sie hätte jetzt einen Brief an die Präsidentin geschrieben, damit der Bürgerentscheid auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses gesetzt werde.

Die Anfrage der FDP fanden wir in der Parlamensdatenbank. Zusätzlich war dort zu lesen, dass diese Anfrage bereits 3x in dem Verfassungs- und Bezirksausschuss behandelt wurde. Dabei hatte Frau Suding in Ihrer Antwort versproch, uns auf dem Laufenden zu halten, wann dieser Antrag in dem Ausschuss behandelt werden solle.

Hier ein wesentlicher Auszug aus dem Antrag der FDP:

Auftrag der Enquete-Kommission ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Stärkung der Bezirke und Neuregelung der Kompetenzen in der Hamburger Verfassung und dem Bezirksverwaltungsgesetz. Folgende Schwerpunkte sollen untersucht werden:

  1. Die Wahl der Bezirksamtsleiter durch die Wahlberechtigten der jeweiligen Bezirke.
  2. Die Schaffung von Selbstverwaltungsrechten der Bezirke und die Festschreibung in der Hamburger Verfassung.
  3. Die Ausweitung der Informationspflichten des Senats gegenüber den Bezirken und der entsprechenden Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz.
  4. Die Einschränkung des Evokationsrechts des Hamburger Senats.
  5. Die Funktionsweise von Bürgerentscheiden.
  6. Die Schaffung von Widerrufsrechten der Bezirke gegenüber dem Senat.
  7. Der Abbau von Doppelstrukturen in der Verwaltung.
  8. Die Übertragung von Verwaltungsbereichen aus den Fachbehörden in die Bezirke inklusive der dazugehörigen Haushaltsmittel und Personalstellen: insbesondere für die Bereiche Stadtteilkultur, Untere Straßenverkehrsbehörde, Bezirklicher Ordnungsdienst, Öffentliche Grünpflege, dezentrale Sportstättenverwaltung, Liegenschaftsangelegenheiten.
  9. Die Ausweitung von Rahmenzuweisungen gegenüber Zweckzuweisungen.
  10. Die Abführung von Teilen der Gewerbesteuereinnahmen an die Bezirke als Investitionsfonds.

Die Fraktion Die Linke hatte am 20.01.2016 einen ergänzenden Antrag gestellt:

  1. Die finanzielle sowie die institutionelle Absicherung der Quartiers- und Stadtteilbeiräte als Säulen der hamburgischen Stadtteildemokratie.
  2. Die Einbeziehung neuer und gegebenenfalls anderswo erprobter Formen der Bürger-/-innenbeteiligung, Partizipation und Selbstermächtigung auf Quartiers- und Stadtteilebene.

Aus der Begründung der FDP für ihren Antrag (26.01.2017 im Verfassungs- und Bezirksausschuss):

"Der Antrag sei darüber hinaus als Antwort auf die geplante Volksinitiative zu verstehen, das Hamburg in viele Gemeinden unterteilen habe wollen, die aber nicht zustande gekommen sei."

Nun wird auf einen Sachstandsbericht des Senats "gewartet":

Die Vorsitzende stellte fest, die Beratung der Drucksachen werde fortgesetzt, (...). Sie erbat vom Senat eine Rückmeldung, falls und gegebenenfalls wann er einen Sachstandsbericht vorlegen könne.

Uns wundert, dass beide Fraktionen, die bisher auf unsere Frage antworteten, vergessen haben, dass sie selbst - auch wenn es darin nicht explizit um die Auflösung der Einheitsgemeinde geht - diesbezüglich Anträge gestellt hatten.

Die Anträge und Protokolle der Behandlung im Verfassungs- und Bezirksausschuss:

  • "Demokratie vor Ort – Hamburgs Bezirke stärken – Einsetzung einer Enquete-Kommission"
    Antrag der FDP vom 06.01.2016: hier
  • Antrag Ergänzung von Die Linke - mit Begründung, 20.01.2016: hier
  • Plenarsitzungsprotokoll vom 26.01.2017
    Beschluss zur Überweisung der Anträge in den Verfassungs- und Bezirksausschuss: hier
    (unter: B. Einvernehmliche Ausschussüberweisungen)
  • Protokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 26.04.2016: hier
    Mit Begründung zur Antragstellung der FDP
  • Wortprotokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 24.05.2016: hier
    Auch vier Auskunftspersonen sind geladen: Frau Boehlich, Grüne, und Herr Szczesny, CDU aus Altona und die Bezirksamtsleiter von Harburg und Eimsbüttel.
  • Protokoll Verfassungs- und Bezirksausschuss vom 01.09.2016: hier
    Vertagung der Anträge und Bitte um Rückmeldung des Senat, ob dieser einen Sachstandsbericht vorlegen könne - und wann.

 

 

3. Juli 2015

Was ist eigentlich mit dem Bürgerentscheid?

Der Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" wurde gewonnen -
aber nichts passiert?! - Rettet den Volksentscheid und Lex Olympia

Altona Rathaus

Der gewonnene Bürgerentscheid liegt irgendwo in der Bürgerschaftskanzlei herum.

In einem Schreiben der Bürgerschaftskanzlei vom
2. Februar 2015 heißt es:

"dass wir […] die Konstituierung der Bürgerschaft Anfang März abwarten wollen, um die dann neu gebildeten Fraktionen mit dem Anliegen der Bezirksversammlungen Altona und Eimsbüttel zu befassen."

Seit dem bemühen wir uns um weitere Informationen aus der Bürgerschaft.

Zudem hatten wir einen Volksentscheid angestrebt, damit ganz Hamburg über die Aufhebung der sogenannten "Einheitsgemeinde" und so für kommulnale Selbstverwaltung abstimmen sollte. Denn ein Volksentscheid ist verbindlich - das Votum der Hamburger muss umgesetzt werden. Der Trägerkreis dazu hatte sich schon gefunden.

Doch dann wurde im Rahmen der Olympiabewerbung die Hamburger Verfassung im Hau-Ruck-Verfahren geändert.

Hintergrund zur Verfassungsänderung:

Mit einer Volksabstimmung über die Durchführung der olympischen Spiele in Hamburg sollen die Bewerbungschancen verbessert werden. Hamburg hat daher mit dem "Deutschen Olympischen Komitee" vereinbart, dass bis Mitte Januar 2016 das Ergebnis einer Volksabstimmung vorliegen soll.

So eine Volksabstimmung muss allerdings in der Hamburger Verfassung verankert sein, damit sie zulässig ist.

Innerhalb kürzester Zeit wurde daher die Verfassung geändert und nebenbei schwer erkämpfte Rechte der Volksabstimmung ausgehebelt.

Nun können Senat und Bürgerschaft Themen von Volksinitiativen übernehmen und selbst besetzen. Sie bestimmen dann den Zeitpunkt der Abstimmung und die Fragestellung. Volksinitiativen bleibt kaum Zeit, die Bevölkerung über das Anliegen aufzuklären und den Standpunkt darzustellen.

In unserem Falle könnte es beispielsweise bedeuten, dass wir mit einer ähnlichnen Fragestellung wie folgender an den Start gehen:

"Sind Sie dafür, dass Hamburg eine kommunale Selbstverwaltung bekommt und damit Bürgerentscheide zukünftig verbindlich werden?"*

Senat und Bürgerschaft könnten nun das Vorhaben übernehmen, indem sie das Thema besetzen. Die Fragestellung könnte dann lauten:

"Sind Sie für die Zerschlagung Hamburgs?"*

Es ist nicht - oder praktisch nicht - möglich, dass Opposition in der Bürgerschaft oder Gegner des Vorhabens einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen können.

Senat und Bürgerschaft würden auch den Zeitpunkt für die Abstimmung festlegen - so dass uns kaum Zeit bliebe, den Menschen das schwierige Thema Kommunale Selbstverwaltung / "Einheitsgemeinde" nahe zu bringen.

Daher hat der Trägerkreis vorerst davon abgesehen, einen Volksentscheid mit dem Thema anzustreben.

Wir sind den Trägerkreisen der Volksinitiativen "Lex Olympia" und "Rettet den Volksentscheid!" beigetreten, um alles dafür zu tun, diese Verfassungsänderung wieder rückgängig zu machen, eine Volksabstimmung zu Olympia dennoch zu ermöglichen und die Gesetzgebung für Volksentscheide zu verbessern.

* Die Fragestellungen sind hier vereinfacht dargestellt, um den Sachverhalt zu verdeutlichen.

 

26. März 2015

Befassung in der Bürgerschaft?

Wieder wurden unsere Vertrauensleute nicht informiert.
Zufällig haben wir dieses Schreiben in dem Sitzungskalender der Bürgerschaft gefunden - als Mitteilungsdrucksache.

In dem Schreiben der Bürgerschaftskanzlei vom 23. Februar 2015 steht geschrieben:

Frau Präsidentin Veit hat mich gebeten Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass wir […] die Konstituierung der Bürgerschaft Anfang März abwarten wollen, um die dann neu gebildeten Fraktionen mit dem Anliegen der Bezirksversammlungen Altona und Eimsbüttel zu befassen.

Wir können also hoffnungsvoll davon ausgehen, dass das Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" demnächst in der Bürgerschaft Thema sein wird ...

Wann das der Fall sein wird, werden wir uns sicherlich selbst mühsam irgendwie aus dem Internet zusammen suchen.

Mitteilungsdrucksache als PDF

 

11. Februar 2015

Antwort von Frau Dr. Melzer, Bezirksamtsleiterin Altona

Die Reaktion auf unseren Beschwerdebrief: "Wo bleibt die Antwort auf den gewonnen Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!"?", erreichte uns am 11. Februar und war auf den 5. Februar datiert.
Eine sehr interessante Auffassung von Demokratie und Fairness.
Doch lesen Sie selbst:

"Sehr geehrte … [Vertrauensleute],
mit dem vorgenannten Schreiben beschweren Sie sich über die aus Ihrer Sicht vezögerte Weiterleitung des Bürgerentscheids sowie die ausstehende Antwort des Senats. Dazu möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung (§ 32 Abs. 11 BezVG). Zutreffend gehen Sie davon aus, dass der Bürgerentscheid als Empfehlung der Bezirksversammlung an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg iSd. § 27 Abs. 1 BezVG anzusehen ist. Für das weitere Verfahren bestimmt das BezVG in § 27 Abs. 2 BezVG:

"Das vorsitzende Mitglied (der Bezirksversammlung) übermittelt den Beschluss an die jeweils zuständige Behörde. Sie muss der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln oder mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet."

Der Gesetzgeber hat danach zwar eine Frist für die Reaktion der jeweils zuständigen Behörde auf den empfehlenden Beschluss einer Bezirksversammlung vorgesehen, nicht aber eine Frist, innerhalb derer der Vorsitzende der Bezirksversammlung einen Beschluss an die zuständige Behörde weiterleiten muss. Des Weiteren hat der Gesetzgeber als Adressaten einer Antwort der zuständigen Behörde auch allein die Bezirksversammlung vorgesehen, nicht etwa die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens.

lm vorliegenden Fall ist die Antwort der zuständigen Behörde fristgerecht eingegangen. Denn der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat das Ergebnis des Bürgerentscheides am 25. November 2014 an die Finanzbehörde als zuständige Behörde übermittelt. Der Staatsrat für Bezirke hat das Ergebnis des Bürgerentscheid sodann mit Schreiben vom 07. Januar 2015 an die Präsidentin der Bürgerschaft weitergeleitet und den Vorsitzenden der Bezirksversammlung darüber informiert. Die Antwort auf den empfehlenden Beschluss ist daher fristgerecht innerhalb der 6 Wochen nach Eingang bei der zuständigen Behörde erfolgt.

Die von Ihnen zum Verfahrensablauf aufgestellten Behauptungen erweisen sich nach allem als unzutreffend. Die damit verbundenen Unterstellungen empfinde ich angesichts des bisher in Altona geübten offenen und vertrauensvollen Umgangs mit den jeweiligen Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens als unfair. Ich erlebe das in dieser Weise - nach bisher 20 Bürgerbegehren im Bezirk ! - zum ersten Mal und weise die von Ihnen gegen das Bezirksämt erhobenen Vorwürfe zurück. Wir sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, das anerkannt gute Miteinander von Bezirksamt und Bürgerinitiativen in Altona zu bewahren ! Dazu ist allerdings ein fairer Umgang und überlegtes Handeln auf beiden Seiten erforderlich.

lch vermag schließlich aus Ihrer Beschwerde leider auch nicht zu erkennen, in welcher Weise das Anliegen des Bürgerbegehrens durch die von Ihnen beklagte Vezögerung überhaupt beeinträchtigt sein könnte:

Allen Beteiligten ist von Anfang an klar gewesen, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auf eine Änderung der geltenden Rechtslage durch die Bürgerschaft abzielt. Mit dem Schreiben des Staatsrats für Bezirke ist dieses Anliegen nun an die Bürgerschaft übermittelt worden. Alles Weitere ist der dortigen Entscheidungsfindung überlassen.

Da Ihr Schreiben ausdrücklich an mich gerichtet ist, die darin enthaltenen Vorwürfe sich aber auch gegen "die Bezirksversammlung" richten, habe ich mir erlaubt, Ihre Beschwerde dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung Altona, Henn Dr. Toussaint, mit einer Kopie meiner Antwort zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Liane Melzer"

Antwort als PDF

 

10. Februar 2015

Mitteilungsdrucksache zur Kenntnisnahme

Zufällig haben wir heute erfahren, dass am 29. Januar eine Mitteilungsdrucksache zur Kenntnisnahme in der Bezirksversammlung vorlag.

Bis heute haben wir keine Antwort von Frau Dr. Melzer erhalten. (siehe einen Beitrag weiter unten)

Unsere Vertrauensleute wurden nicht informiert - weder wann noch an wen der gewonnene Bürgerentscheid übermittelt wurde. Auch das Schreiben des Staatsrats für Bezirke vom 7. Januar 2015 wurde uns nicht übermittelt.

Aus der Mitteilungdrucksache geht hervor:

  • Am 25.11.14 wurde das Ergebins des Bürgerentscheids an
    - die Präsidentin der Bürgerschaft
    - die Behörde für Inneres und Sport
    - die Behörde für Justiz und Gleichstellung
    - die Finanzbehörde
    weitergeleitet.
  • Am 11.12.14 erklärt die Finanzbehörde die "Federführung" in der Angelegenheit zu übernehmen.
  • Am 07.01.15 hat der Staatsrat für Bezirke, Herr Schwinke, das Ergebnis des Bürgerentscheids an die Präsidentin der Bürgerschaft weitergeleitet und die Bezirksversammlung davon in Kenntnis gesetzt.

Das Ergebnis wurde bereits am 25.11.14 an die Präsidentin der Bürgerschaft übermittelt - wieso noch einmal?
Wieso braucht die Bezirksversammlung einen knappen Monat, um das Ergebnis weiterzuleiten?
Wieso braucht der Staatsrat für Bezirke einen knappen Monat um das Ergebnis erneut an die Präsidentin der Bürgerschaft zu schicken?

Offensichtlich haben die Verantwortlichen der Bezirksversammlung und der Behörden die Angelegenheit so lange schleifen lassen, bis sich auf grund der Bürgerschaftswahlen am 15.02. niemand mehr damit befassen muss. Denn ein neu gewählter Senat muss sich nicht mit den unbehandelten Dingen des alten Senats befassen.

Entspricht dies der Wahrheit, haben die Verantwortlichen durch Missachtung der Fristen unseren Bürgerentscheid ausgehebelt, die Wähler betrogen und ca. 162.000 € Steuergeld wissentlich in den Sand gesetzt.

Mitteilungdrucksache zur Kenntnisnahme PDF *** Schreiben Staatsrat Schwinke PDF

 

8. Januar 2015

Beschwerdebrief an Frau Dr. Melzer

Wo bleibt die Antwort auf den gewonnen Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!"?

Sehr geehrte Frau Dr. Melzer,

am 27. Oktober 2014 ist der Bürgerentscheid „Bürgerwillen verbindlich machen!“ erfolgreich zustande gekommen.

Da eine Antwort des Senats nach der im BezVwG (§ 27 Abs. 2 Auskunfts- und Empfehlungsrecht) festgeschriebenen 6 Wochen-Frist – also dem 8. Dezember – überfällig war, haben wir uns am 9. Dezember 2014 mit einer Mail zur öffentlichen Fragestunde an den Hauptausschuss gewendet und nach dem Verbleib der Antwort auf den Bürgerentscheid gefragt.

In der Antwort-Mail des Bezirksamtes vom 10. Dezember heisst es:

„Das Ergebnis des Bürrgerentscheids wurde nach interner Zuständigkeitsklärung am 25.11.2014 an mehrere Senatsbehörden übermittelt. Die Bezirksversammlung rechnet daher Anfang Januar 2015 mit einer Antwort. Die angeschriebenen Behörden haben allerdings bereits erklärt, dass wegen der Komplexität des Themas auch auf dieser Ebene zunächst die Frage der Federführung geklärt werden müsse.“

Der Inhalt des Bürrgerbegehrens ist seit November 2013 allgemein bekannt.

Die Verantwortlichen in Politik und Amt hätte sich spätestens seit dem Zustandekommen des Bürrgerbegehrens, am 26. Juni 2014, mit den Zuständigkeiten befassen können. Eine „interne Zuständigkeitsklärung“ die sich bis zum 25. November hinzieht erscheint uns daher schwer vermittelbar. Die Verzögerung der Fristen mit einer „Komplexität des Themas“ und der Frage der federführenden Behörde zu begründen, kommt einem Offenbarungseid nahe.

Wir fragen uns, an welche Behörden das Ergebnis des Bürrgerentscheids übermittelt wurde. Wieso braucht die Bezirksversammlung einen Monat, um herauszufinden, welche Behörden zuständig sind?

In dem Bürrgerbegehren selbst ist die Antwort schon formuliert:
„Das Altonaer Bürrgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen!“ fordert deshalb Senat und Bürrgerschaft auf…“ Wenn es, dem Anliegen nach, darum geht sich mit Gesetzesänderungen der Hamburger Verfassung zu beschäftigen, kann in solchen Fragen nur die Senatskanzlei zuständig sein. Zur Not weiß die Senatskanzlei sicherlich, an wen sie das Anliegen weiterleiten muss.

Es drängt sich uns der Eindruck auf, als gängelte das Bezirksamt Altona die Initiatoren des Bürgerentscheids und verschleppe bewusst eine Stellungnahme, um diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Dieser Brief geht in Kopie an die Dienststellenleitung der Bezirksverwaltung und ist auf unserer Website veröffentlicht.
Auch Ihre Antwort beabsichtigen wir dort einzustellen.

Einer Antwort sehen wir bis zum 19. Januar gespannt entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Vertrauensleute
für das
Altonaer Manifest
Bürrgerwille verbindlich machen!

 

13. Januar 2015

Keine Einsicht in Auszählungsunterlagen

Aus der Antwort von Mehr Demokratie e.V.

Mit der Antwort des Bezirksabstimmungsleiters, Herrn Albers, dass unsere Vertrauensleute keine Einsicht in die Abtimmungsunterlagen bekommen würden, da dies im Bezirksabstimmungsgesetz nicht vorgesehen sei, können und wollen wir uns nicht zufrieden geben.

Daher haben wir uns an Mehr Demokratie e.V. gewendet und folgende Antwort erhalten:

"Sie haben recht, sich nicht zufrieden zu geben. Dass „eine Einsichtnahme durch die Vertrauensleute im Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz nicht vorgesehen sei“, ist keine ausreichende Begründung.

  • Die Auszählungsunterlagen gehören nicht zu den Ausnahmen von der Informationspflicht (§ 5 des HmbTG)
  • Auch Schutz personenbezogener Daten (§4), Schutz öffentlicher Belange (§ 6), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§7) scheiden als Begründung aus
  • Es dürfte auch kein höherrangiges Gesetz als das HmbTG geben, das den Zugang einschränken (§9) könnte (Das Bezirksabstimmungsgesetz ist es jedenfalls nicht.).

Wir bleiben dran ...

 

3. Januar 2015

Einsicht in Auszählungsunterlagen?

Umfassende Tranzparenz

Zu den schwerverständichen Ergebnissen der Auszählung des Bürgerentscheids hatten wir einige Fragen.

Daher hatten wir am 13. November 2014 ein Gespräch mit Frau Becker (Wahl…) und Herrn Farries (Rechtsamt).
Die meisten Fragen konnten im Gespräch geklärt werden.

Wir wollten jedoch auch Einblick in die Auszählungsunterlagen zum Bügerentscheid nehmen. Da auch Herr Farries nicht wusste, wie mit diesem Ansinnen umzugehen sei, wurden wir aufgefordert, schriftlich eine Einsichtnahme zu beantragen.

Doch auch das nützte nichts. Mit dem Hinweis, dass dies unter bestimmten Bedingungen lediglich Behörden oder Gerichten gestattet sei, wurde uns somit die Überprüfung der Richtigkeit der Auszählungsergebnisse verwehrt.

Auch was der Bezirksabstimmungsleiter, Herr Albers, unter Tranzparenz versteht, wird in dem Antwortschreiben deutlich:

"[Ich möchte Sie] auf das Gespräch am 13.11.2014 in unserem Hause verweisen, in welchem lhnen das Verfahren sowie die einzelnen Ergebnisse der Auszählung in einem persönlichen Gespräch erläutert wurden. Damit wurde eine umfassende Transparenz hergestellt."

Die vollständige Antwort des Bezirksamstimmungsleiters als PDF

 

10. Dezember 2014

Wann erhalten wir die Anwort vom Senat?

Eigentlich hätten wir bis zum 8. Dezember eine Antwort erhalten müssen.
Heute erfuhren wir auf Nachfrage von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

"Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde nach interner Zuständigkeitsklärung am 25.11.2014 an mehrere Senatsbehörden übermittelt. Die Bezirksversammlung rechnet daher Anfang Januar 2015 mit einer Antwort. Die angeschriebenen Behörden haben allerdings bereits erklärt, dass wegen der Komplexität des Themas auch auf dieser Ebene zunächst die Frage der Federführung geklärt werden müsse."

Wieso wurde erst Ende November das Ergebins übermittelt?
Zuständig ist unseres Erachtens eindeutig die Senatskanzlei.
Warum braucht man einen ganzen Monat, um hierüber eine Entscheidung zu fällen?

Wir gehen davon aus, dass wieder einmal Fristen verschoben werden sollen ...
Bis nun spätestens den 6. Januar 2015 muss der Senat auf die Fragen Antworten.

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
§ 27 Auskunfts- und Empfehlungsrecht
(2) Das vorsitzende Mitglied übermittelt den Beschluss oder die Anfrage an die jeweils zuständige Behörde. Sie muss der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln oder mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet.

 

27. Oktober 2014

Bürgerentscheid gewonnen!

Es war knapp - aber gewonnen haben wir doch. Die Stichfrage war letztendlich entscheidend:
55,66 % der gültigen Stimmen sind eindeutig für unseren Vorschlag, den Bürgerwillen verbindlich zu machen, in dem die Einheitsgemeinde Hamburg aufgelöst wird.

Zum vollständigen Auszählungs-Ergebnis: mehr >>

"Nach der Auszählung ergibt sich folgendes Ergebnis:

Abstimmungsberechtigte insgesamt: 197.971
Abstimmende insgesamt: 35.914 (18,14 %)
Per Brief Abstimmende: 35.579 (17,97 %)

Vorlage des Bürgerbegehrens:
Gültige Stimmen 35.404
Ungültige Stimmen 510

Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 23.249 (65,67 %)
NEIN 12.155 (34,33 %)

Vorlage der Bezirksversammlung Altona:
Gültige Stimmen 35.051
Ungültige Stimmen 863

Von den gültigen Stimmen entfielen auf
JA 24.979 (71,26 %)
NEIN 10.072 (28,74 %)

Damit ist im Gesamtergebnis die Vorlage des Bürgerbegehrens “Bürgerwille verbindlich machen“ angenommen.
Eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen hat gleichermaßen die Vorlage der Bezirksversammlung Altona angenommen.
Damit wurde die Auszählung der Stichfrage erforderlich

Auszählung der Stichfrage:
Gültige Stimmen 34.968
Ungültige Stimmen 946

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Vorlage der Bürgerinitiative 19.464 (55,66 %)
Vorlage der Bezirksversammlung 15.504 (44,34 %)

27. Oktober 2014 13:45 Uhr"

Zum vollständigen Text als PDF

"Damit ist die Vorlage des Bürgerentscheides angenommen

Das Bezirksamt Altona wird dementsprechend gemäß § 27 BezVwG dem Senat empfehlen, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen."

Nun muss der Senat innerhalb von sechs Wochen Stellung beziehen:

§ 27 Auskunfts- und Empfehlungsrecht

(2) Das vorsitzende Mitglied übermittelt den Beschluss oder die Anfrage an die jeweils zuständige Behörde. Sie muss der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln oder mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet.

Wir sehen dem 8. Dezember mit Spannung entgegen ...

 

14. Oktober 2014

Termin der Wahl in den Herbstferien!

Da sich viele Leute bei uns beschweren, dass ihnen oder Freunden die Wahlunterlagen nicht vor den Ferien zugestellt worden seien, hier ein kurzer Text dazu:

Bei dem Abstimmungsgespräch zwischen Bezirksfraktionen und den Vertrauensleuten des Bürgerentscheids am 12. August bekamen wir vom Bezirksabstimmungsleiter auch gleich einen Zettel mit "Terminleisten".

Die Briefabstimmung sollte am 10. Oktober beginnen - und ebenfalls am 10. Oktober 2014 "muss die Zustellung der Benachrichtigungen abgeschlossen sein".

Für den Bürgerentscheid selbst steht dort der 24. Okober 2014 - alle Temine ohne Angabe der Wochentage.

Uns fiel leider erst Tage später auf, dass diese Zeitspanne genau in den Herbstferien liegt. Auch hatten wir angenommen, dass der 24. Oktober ein Sonntag sei - sonst hätte dort doch der letzte Tag der gesetzlichen Frist, der 26. Oktober gestanden, oder?
Schließlich wurde bisher jede Frist bis ins Letzte ausgereizt.
Eine Wahl an einem Freitag, dazu dem letzten Ferientag?
Zustellungsunterlagen die bei vielen erst nach Ferienbeginn, nach dem 10.10. eingehen?
Laut Broschüre kann ab dem 1. Oktober im Altonaer Rathaus gewählt werden - die Wahlunterlagen seien zwingend mitzubringen. Was aber, wenn mir noch keine zugestellt wurden?

Eine Mitstreiterin die bereits wusste, dass sie verreisen würde, rief bei Bezirksamt an um in Erfahrung zu bringen, wie Sie an dieser Wahl teilnehmen könnte. Sie könne sich die Wahlunterlagen an den Urlaubsort nachsenden lassen, lautete die Antwort. Wenn es keine feste Adresse gäbe, dann könne sie eben an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Wer in die Ferien fährt und nicht das Glück hat, die Unterlagen vor dem 11. Oktober erhalten zu haben, hat, auch auf Anfrage, keine Möglichkeit an diesen Wahlen teilzunehmen.

Ein Schelm, wer dabei Arges denkt?

 

14. Oktober 2014

Hören sie uns eigentlich zu?

In der Informationsbroschüre zu unserem Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!" ist in der gemeinsamen Stellungnahme von SPD, CDU, Grüne und FDP z.B. zu lesen:

  1. Die Forderung nach abschließend verbindlichen Bürgerentscheiden auch in Fällen von bezirksübergreifenden Themen würde letztlich die Auflösung Hamburgs als Stadtstaat bedeuten. [...] ... Entscheidungen die von gesamtstädtischer Bedeutung sind, eben nicht im Alleingang eines Bezirkes entschieden werden können

Der erste Satz in unserer Stellungnahme der selben Broschüre lautet:
"Mit unserem Bürgerentscheid fordern wir die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden in bezirklichen Belangen."

Zuvor haben wir am 12. August beim Abstimmungsgespräch die Fraktionen ausdrücklich darauf hingewiesen und auch in der Vorstellung des Bürgerentscheides in der Bezirksversammlung am 26. August 2014 wurde es ausdrücklich so erläutert.
Nachzusehen bei altona.info, 40 Minuten, die sich lohnen! Machen Sie sich ein Bild!

  1. "Wir sind der Meinung, dass eine Einmischung der Bürgerinnen und Bürger [...] stets eine der entscheidenden Grundlagen für sachgerechte Entscheidungen darstellen muss".
    Die Politk müsse die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Und "Dies geht nur, wenn die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Gehör finden und diese direkt etwas bewegen können".

Wie sollen die Bürger Gehör finden, wenn z.B. die öffentliche Fragestunde in der Bezirksversammlung gerade von eben diesen Parteien, von denen diese Stellungnahme kommt, beschränkt wurde?
Auch die Regionalausschüsse wurden von diesen Parteien abgeschafft.
Wenn diese Parteien Ihren Umgang mit Anliegen der Bürger als eine "Mitnahme" dieser empfinden, wie sieht dann erst deren Verhalten aus, wenn sie uns nicht mitnehmen wollen?

Hier geht es zum Mitschnitt von altona.info, Bezirksversammlung 26.08.14 mehr >>

 

6. Oktober 2014

Sie wollen unseren Bürgerentscheid unterstützen?

Sie wissen nicht, was Sie ankreuzen sollen? - Hier unser Vorschlag:

Stimmzettel Bürgerentscheid Bürgerwillen verbindlich machen!

1. Frage:

Stimmen Sie diesem Bürgerbegehren zu?

JA ankreuzen

 

2. Frage:

Stimmen Sie der Vorlage der Bezirksversammlung zu?

NEIN ankreuzen

 

3. Frage:

Stichfrage: Sollten beide Fragen eine Mehrheit erlangen, was soll gelten?

Die Vorlage des Bürgerbegehrens
JA - hier das Kreuzchen machen

Die Vorlage der Bezirksversammlung
NEIN - hier KEIN Kreuzchen machen.

 

ACHTUNG
der Abstimmungsschein (nicht der gelbe Stimmzettel) muss mit vollständigem Vornamen und Namen unterschrieben werden!
UND - auch bei Abstimmung vor Ort - in den roten Umschlag gesteckt werden!

Den Fragebogen in größerem Format gibt es hier mehr >>

Stimmzettel Bürgerentscheid Bürgerwillen verbindlich machen!

Antworten auf eingegangene Fragen:

Die Briefwahlunterlagen werden "automatisch" zugestellt.

Wer nicht per Post abstimmen möchte, kann im Altonaer Rathaus, Platz der Republik 1 persönlich abstimmen. Diese Dienststelle hat vom 1.10. bis zum 23.10. montags bis donnerstags 8:00 - 16:00 Uhr und freitags 8:00 - 14:00 Uhr geöffnet.
Die vollständigen Abstimmungsunterlagen müssen mitgebracht werden.

Abstimmung am 24. Oktober 2014
Die Abstimmungsstelle befindet sich im Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 1 Stock. Sie ist am Abstimmungstag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Hier sind nur Abstimmungsschein und Personalausweis erforderlich.

 

28. August 2014

Bürgerbegehren in der Bezirksversammlung

Am Dienstag den 26. August 2014 wurde - um die gesetzlich vorgeschriebene Frist zu wahren - eine Sondersitzung der Bezirksversammlung einberufen.

Gemäß § 7 Absatz 2 Bezirksversammlungdurchführungsgesetz hat sich die Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung mit dem Anliegen des Bürgerbegehrens zu befassen und der Initiative die Gelegenheit zu geben, das Anliegen des Bürgerbegehrens in einem Ausschuss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung zu erläutern.

Wir stellten das Begehren vor und wiesen darauf hin, dass diese Debatte ein Farce sei, da sowohl wir als auch die Fraktionen und Gruppen der Bezirksversammlung bereits die Texte für die Informationsbroschüre des Bürgerentscheids fertig geschrieben haben mussten.

Mit anderen Worten: Es ging nicht darum, das Thema wirklich inhaltlich zu debattieren, sondern darum feststehende Meinungen vorzustellen. Dass das Bürgerbegehren abgelehnt werden würde und es zu einem Bürgerentscheid kommen würde, stand von vornherein fest.

Wie wenig dem Vortrag unserer Vertrauensfrau zugehört wurde, machten die Reden der Abgeordnete deutlich.

So wurde von uns betont, dass es um bezirkliche Belange geht, die von den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes mit Bürgerentscheiden verbindlich beeinflusst werden können. Alle Parteien außer Die Linke argumentierten durchweg damit, dass Hamburg zerschlagen werden würde und die Bürger dann - so die CDU - per Bürgerentscheid den Flughafen abschaffen könnten.

Frau Boehlich von den Grünen machte deutlich, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage seien, über Konsequenzen nachzudenken.

Die vollständige "Debatte" hat altona.info aufgenommen und als Film veröffentlicht.

Die Bezirksversammlung hat folgenden Gegenvorschlag für den Bürgerentscheid beschlossen.
Alle Parteien, außer Die Linke, haben diesem Vorschlag zugestimmt.
Die Linke unterstützt das Bürgerbegehren.
Und es gab eine Enthaltung von Herrn Süllberg, Grüne.

“Sind Sie dafür, dass Senat und Bürgerschaft aufgefordert werden, in der kommenden Wahlperiode die Rechte der Bezirke und damit die Durchsetzung des Bürgerwillens zu stärken, indem die Bezirke

· erweiterte Haushaltsrechte erhalten,
· in sachgerechter Weise mit Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden,
· stärkere städtebauliche Planungshoheit bekommen,
· die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde übernehmen?

Dabei soll die verfassungsmäßige Struktur Hamburgs als Einheitsgemeinde gewahrt werden.”

Es kommt der Eindruck auf, dass der Bürgerentscheid "Bürgerwillen verbindlich machen!" von den Parteien genutzt werden soll, die eigene Macht ein kleines bisschen auszubauen und ansonsten alles so zu belassen wie es ist, die Bürger weiter außen vor zu lassen.

Allerdings würde auch dieses bisschen mehr "Macht" jederzeit vom Senat wieder gekippt werden können, denn solange Hamburg eine Einheitsgemeinde ist, bleiben Beschlüsse der Bezirksversammlungen Empfehlungen ohne Verbindlichkeit.

Frau Boehlich betonte in ihrer Rede, dass sie gar keine Bürgerentscheide wolle ...

Wir fragen uns wie hiermit die Durchsetzung des Bürgerwillens gestärkt werden soll.

 

12. August 2014

Abstimmungsgespräch mit Fraktionen und Amt

Gestern, am 11. August, fand das Abstimmungsgespräch mit den Bezirksfraktionen statt. Moderiert wurde das Gespräch vom Leiter des Dezernats Steuerung und Service, Herrn Kersten Albers.
CDU und AfD waren nicht vor Ort.

Das Ergebnis vorweg:
Am 26. August wird eine Sondersitzung der Bezirksversammlung stattfinden, in der auch die Vertrauensleute über das Bürgerbegehren informieren.
Die Bezirksversammlung wird - nach jetzigem Stand der Dinge - dem Bürgerbegehren nicht beitreten: Am 24. Oktober 2014 findet ein Bürgerentscheid statt.

Zum Gespräch:
Das Amt schlug vor, die Frist um einen Monat zu verlängern, damit sich die Fraktionen in der nächsten ordentlichen Bezirksversammlung (25.09.) mit dem Thema befassen können. Ansonsten müsse, zur Wahrung der zweimontigen Frist spätestens am 26. August eine Sondersitzung der Bezirksversammlung einberufen werden.

Für das Verhalten der Bezirksversammlung gäbe es drei Möglichkeiten:

  1. Die Bezirksversammlung tritt dem Bürgerbegehren in unveränderter Form bei
    Folge: Die Bezirksversammlung "übernimmt" das Bürgerbegehren und legt es als "eigene Forderung" dem Senat vor.
  2. Die Bezirksversammlung tritt dem Bürgerbegehren nicht bei und / oder schreibt eine Gegenpetition
    Folge: Ein Bürgerentscheid, in dem alle Wahlberechtigten Altonas abstimmen können.
  3. Es wird ein Kompromiss mit den Initiativen gefunden - wie z.B. ein Quorum bei Bürgerentscheiden und die Einforderung von bestimmten Verhaltensweisen an den Senat für den Umgang mit Bürgerentscheiden.
    Folge: Es wird ein gemeinsames Papier erarbeitet, das dem Senat vorgelegt wird.

Die SPD hätte schon gern mehr Rechte für die Bezirke, wie z.B. mehr Selbstbestimmung für Öffnungszeiten und Verkehr und eigenen Etat. Sie möchte jedoch die Einheitsgemeinde beibehalten und findet es gut, wie es ist. Auch würde die Altonaer SPD keine Sache basteln wollen, die sowieso von der Bürgerschaft zerschlagen würde.

Die Grünen hätten eine ähnlich Einschätzung, es würde jedoch noch keine abschließende Meinung in der Partei geben. Frau Bolzenhart ging davon aus, dass eine Linie gefunden werden könne, die die Bezirksversammlung beschließen könne.

Die FDP hatte ebenfalls noch nicht abschließend beraten. Da sie nicht als Fraktion vertreten sei, sondern mit 2 Abgeordneten als "Gruppe" und daher kein Stimmrecht im Hauptausschuss hätten, wäre ihnen wichtig, in einer Sitzung der Bezirksversammlung über das weitere Verfahren abzustimmen.
Herr Albers hierzu: Das weitere Vorgehen würde im Hauptausschuss besprochen, die Befassung mit dem Thema jedoch in der Bezirksversammlung.

Die Linke wird dem Bürgerbegehren in unveränderter Form beitreten.

Von keiner Partei kam ein Vorschlag, wie ein Kompromiss aussehen könnte - deutlich wurde jedoch, dass die SPD unter keinen Umständen die Einheitsgemeinde auflösen wolle.

Den Vertrauensleuten wurde von Herrn Adrian, SPD, vorgehalten, nicht auf ihn zugekommen zu sein und ihn um ein Gespäch bezüglich des weitern Vorgehens gebeten zu haben.

Die Vertrauensleute machten noch einmal deutlich, dass die Parteien seit November 2013 Zeit gehabt hätten, sich mit dem Begehren auseinander zu setzen. Bereits beim letzten Hauptausschuss hätte über das Begehren beraten werden können.

Da Herr Adrian von der SPD behauptete, dass das Bürgerbegehren von Herrn Jarowoy (Die Linke) initiiert wurde, möchten wir auch hier noch mal klar stellen, dass das Bürgerbegehren - sowie auch das Altonaer Manifest - von einem Bündnis verschiedener Intitiativen ins Leben gerufen wurde, die alle bei Auseinandersetzungen mit Bezirks- und Senatspolitik bereits schlechten Erfahrungen machen mussten. Die Linke hat sich dem lediglich angeschlossen.

 

23. Juli 2014

Keine Diskussion

Am 9. Juli sollte im öffentlichen Teil des Hauptausschusses über das Bürgenbegehren gesprochen werden:

Punkt 12.1: Zustandekommen Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen" Mitteilungsdrucksache des Amtes

Es wurde jedoch nicht über das Begehren und wie sich die Bezirksversammlung dazu verhalten wird beraten. Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens wurde lediglich bekannt gegeben.

Wir sind gespannt, wie es weitergehen wird, denn die Bezirksversammlung hat nach dem Zustandekommen 2 Monate Zeit, um dem Begehren zuzustimmen oder es abzulehnen.
In der Sommerpause findet keine Bezirksversammlung statt. Die nächste Sitzung ist am 25.09..
Am 19. bzw. 26. August muss sich die Bezirksversammlung verhalten.

Wird das Bürgerbegehren von der Bezirksversammlung abgelehnt, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigte Altonas angeschrieben werden und abstimmen können.

Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG)
§ 7 Verfahren nach dem Bürgerbegehren, Moderationsverfahren

(1) Spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens wird über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von der Initiative gebilligt wird.
Die Bezirksversammlung kann eine eigene Vorlage beifügen, die Initiative ihre Vorlage zurücknehmen oder überarbeiten (§ 32 Absatz 7 BezVG).

 

1. Juli 2014

Wie geht es weiter?

Wir müssen nun abwarten, wie sich die Bezirksversammlung zu dem Bürgerbegehren verhält.

Am 9. Juli findet der Hauptausschuss statt. Wir gehen davon aus, dass dann darüber beraten wird.

Vier Monate nach dem Zustandekommen muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, es sei denn, die Bezirksversammlung stimmt innerhalb von 2 Monaten dem Bürgerbegehren zu.
Das kann auch in veränderter Form geschehen, wenn diese von den Vertrauensleuten gebilligt wird.

Wir warten also gespannt auf den 19. bzw. 26. August.

 

26. Juni 2014

Bürgerbegehren zustande gekommen!

Per Mail bekamen wir die Zustellungurkunde zugeschickt. Der Kurier brauchte etwas länger ;-)

 

19. Juni 2014

Zusage und Dementi

Gegen 13:10 Uhr bekommen wir telefonisch mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen sei.

Später wird uns mitgeteilt, dass das Begehren doch nicht zustande gekommen sei, weil nun andere Zahlen zugrunde liegen würden: Wir hätten die Unterschriftenlisten nach der Bezirkswahl abgegeben.

Wir wurden mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass sich die Zahlen ändern könnten ...
Unsere Empörung war enorm.
Für das Gefühlskarussell müssten wir eigentlich Schmerzensgeld fordern ;-)

Mehr dazu - mit Dokumenten - in der Chronik

 

27. Mai 2014

Die benötigte Anzahl Unterschriften wurde gesammelt!

Insgesamt benötigt werden 5.623 gültige Unterschriften.

Zur Prüfung haben wir insgesamt 6.703 Unterschriften eingereicht.

Wir hatten bereits zur rechtlichen Prüfung des Begehrens 2.466 Unterschriften abgegeben. Hiervon wurden 1.955 als gültige Unterschriften anerkannt.

Am 27. Mai 2014 haben wir weitere 4.237 Unterschriften im Altonaer Rathaus abgegeben.
Damit sind es 569 mehr als nun noch benötigt!
Wir hoffen sehr, dass die Listen leserlich und vollständig ausgefüllt wurden. Auch wünschen wir uns, dass wenige Unterschriften gestrichen werden müssen, weil die Unterzeichnenden nicht in Altona gemeldet sind. Denn dann haben wir es geschafft!

Wieviele Listen in den Bezirksämtern ausgefüllt wurden, wissen wir leider noch nicht. Auch diese Unterschriften werden geprüft.

Allen tapferen Sammlern ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung!
Den 6.703 Unterzeichnern danken wir natürlich auch!